Unrecht heißt Familienrecht
Kein Einzelfall
Mein Fall war kein Einzelfall, eher ein Musterbeispiel und bei weitem nicht das Extremste, was mit dieser Unrechtsjustiz möglich ist. Ich habe mich rund zwei Jahre lang mit den geschilderten Ereignissen herumschlagen müssen, zwei Jahre, die mir, speziell in beruflicher Hinsicht, bereits so viel Schaden zufügten, dass ich noch heute daran zu tragen habe. Frau B. erlebte eine "nahezu identische Geschichte", allerdings mit dem Unterschied, dass sie, zu dem Zeitpunkt als sie mir schrieb, bereits 10 Jahre lang ihr Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht gegen immer wieder neue Vorstöße des Kindsvaters verteidigte; Frau W. wird seit 8 Jahren ein Gerichtskrieg aufgezwungen. Mutter-Sein wird so zum Hauptberuf..
Bei solchen Attacken kann frau ihren Beruf leicht ganz verlieren und statt die schwer erkämpfte Professur eine Karriere als Sozialhilfeempfängerin antreten, - der Preis dafür, das eigene Kind zu behalten. Sollte es der Kindsvater in diesem dokumentierten Fall aufs Geld abgesehen haben, wird er jetzt wohl Ruhe geben, sind jedoch negative Emotionen seine Motivation, so wird es ihm noch Wasser auf die Mühle sein, wenn er durch Hinweis auf höheren Lebensstandard seine Chancen beim Jugendamt weiter verbessern kann
Es kann in diesem Staat tatsächlich riskant sein, wenn eine Mutter nicht in die Sozialhilfe absinken, sondern eine Arbeitsstelle annehmen will, für die sie einen Umzug in Kauf nehmen muss. Falls dies der Problemvater nämlich nicht zu genehmigen geruht, kann es ihr gehen wie Frau C. Zwei Tage vor dem Umzug werden dieser ihre erst 2 und 3 Jähre alten Kleinkinder konfisziert und damit auch vom 7-jährigen Halbbruder getrennt, mit der Begründung, wenn sie wegzöge, könnte sie schließlich eventuell beginnen, dem Vater die Kinder vorzuenthalten!
Bindungsintoleranz ist das Zauberwort, das solche Ungeheuerlichkeit ermöglicht. Bindungsintoleranz gegenüber dem Vater ist, wie psychische Störungen der Mutter, ein legaler Grund, Frauen, an deren Erziehungsqualitäten es nicht das geringste auszusetzen gibt, trotzdem die Kinder wegzunehmen.
Selbstverständlich wird auch Bindungsintoleranz mit fragwürdigen Gutachten "bewiesen". "Auf Grund eines Gutachtens, das auf Lügen, Mutmaßungen und Unterstellungen beruht", wurde Frau C.s vierköpfige Familie zerstört und den beiden Kleinkindern, die psychisch überhaupt nicht fähig sind, ohne Mutter auszukommen, der Boden unter den Füßen weggerissen. Die Bindung der Kleinen an Mutter und Bruder interessiert solche selbstherrlichen Gutachter nicht, die Mutterbindung wird vielmehr dermaßen missachtet, dass Frau C. noch höhnisch ein Umgangsrecht zugeteilt wird, dass sie gar nicht wahrnehmen kann, weil die Termine in ihre Arbeitszeit gelegt werden.
Dabei gehört die Mutterbindung zu den besonderen Merkmalen unserer Spezies, unsere nächsten Verwandten sind die Schimpansen, insbesondere die Bonobos und nicht etwa die Seepferdchen.
Wie können Leute, die offensichtlich keine Ahnung von Biologie, Soziologie und Psychologie haben, in Schlüsselstellungen gelangen, wo sie so über Kinder bestimmen dürfen? Wie ist es möglich, dass ignorante Jugendamtsangestellte über ihnen völlig unbekannte Kinder mehr zu bestimmen haben als die eigenen Mütter? Hier wird ein seit Jahrtausenden bestehendes Naturrecht ausgehebelt, das sogar jedem weiblichen Säugetier selbstverständlich zusteht, mit Ausnahme von Nutztieren in der Landwirtschaft natürlich..Demnach haben wir Frauen also den Rechtsstatus von Milchkühen und Mastschweinen!
Auch Frau G. wurde ihr Kind weggenommen, Obwohl sie ihren Sohn zuvor elfeinhalb Jahre alleine, mit alleinigem Sorgerecht erzogen hatte. Dann aber lief der Kindsvater zum Jugendamt, wo er mit haarsträubenden Lügengeschichten Gehör fand, und schon war sie ihren Sohn los. Häufig wird das Umgangsrecht von Vätern dazu benutzt, Fakten zu schaffen, wie z.B.bei Frau N. Sie schrieb mir: "Ich habe heute den Beschluss vom Gericht bekommen, dass man mir das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nimmt, mit einstweiliger Verfügung" - die Tochter war mit dem Vater in Urlaub gefahren und wurde nicht mehr zurückgebracht. Nun ja, mit besonders großer Bindungstoleranz kann frau ihr Kind genauso gut verlieren.
Eine Richtigstellung der väterlichen Lügengeschichten, die solchen Umsiedlungsfällen zugrunde liegen, wird abgeblockt., Beweise und Dokumente der Mütter werden nicht beachtet, ihre Zeugen nicht gehört. Das Jugendamt fungiert als Kidnapper..
Und da habe ich es erst noch als Unsinn abgetan, als mein mein 8-jähriger Sohn über seinen Vater sagte: "Ich will mit dem nirgendwo mehr hingehen, der will mich kidnappen!"
Natürlich gibt es richtig gute Väter, doch das sind die letzten, die mit verleumderischen Lügengeschichten vor Gericht ziehen würden, um der Mutter ihrer Kinder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu stehlen. Sie interessieren sich für ihre Kinder statt für Rechte über die Kinder.. Die Pseudovätern, die sich mit den Handlungsanweisungen von Vaterrechtlern zum Jugendamt begeben, interessieren sich nicht für die Kinder, sie sind von finanziellen Interessen und/oder negativen Emotionen gegenüber den Müttern motiviert. Das tritt bei sämtlichen mir bekannten Fällen klar zu Tage.
Manche sehen das rein pragmatisch wie der Mann von D., drei Jahre lang hat er sich kaum für die Kinder interessiert, allerdings Unterhalt gezahlt. Nun will er mit seiner neuen Frau ein Haus bauen, aber bei seiner Einkommensbilanz bekommt er keinen Kredit.Wenn er jedoch Unterhaltszahlungen als Einkommen verbuchen kann, statt als Ausgaben, steht der Kredit. Folglich mausert er sich auf der Stelle zum Übervater und verunglimpft die Mutter, mit dem Zweck, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu nehmen.
Wenn es nicht, oder nicht nur ums Geld geht, soll der Mutter, über das Kind, heimgezahlt werden, dass sie die Erwartungen des Mannes nicht erfüllt hat, sich nicht alles widerspruchslos von ihm bieten ließ, sei es Ausnutzung, Psychoterror oder Gewalt oder auch nur, dass sie nicht freudig eine Nebenfrau zum Kaffee einladen will.
In der Regel vermischen sich die Motive, wie bei Frau L., die sehr sachlich ihre Situation analysiert, "zum einen ging es wohl um Rache, weil ich mich von ihm getrennt habe, zum anderen wohl um den finanziellen Aspekt.". Ihre beiden Kinder, 8 und 12 Jahre alt, lebten bei ihr, - dem niemals Unterhalt zahlenden Vater musste sie hinterherlaufen, damit die Kinder überhaupt mal zu ihm kommen durften und sich dann anschließend noch vorrechnen lassen, wie unzumutbar teuer so ein Kinderwochenende für ihn wäre.
Bei Frau L. handelt es sich um eine arbeitsame, gut verdienende Frau, ihr Exmann dagegen findet, dass er im Alter von 33 Jahren genug gearbeitet hätte und möchte nunmehr nur noch "mit seiner Clique, einer Ansammlung von nicht erwachsen werden wollenden Menschen", Parties feiern.
Er verspricht sich ein gutes Einkommen durch Abkassieren von Unterhaltszahlungen und erobert die Kinder, indem er mit den üblichen Lügengeschichten gegen seine ehemalige Frau vorgeht.
Die 12- jährige Tochter versucht daraufhin, beim Jugendamt die Lügen richtig zu stellen und verlangt, zur Mutter zurückzuziehen, - natürlich wird sie nicht erhört.
Dabei gilt familienrechtlich, dass ein Kind ab 12 Jahren selbst entscheiden darf, bei welchen Elternteil es wohnen will und sollte ein Kind von der Mutter zum Vater umziehen wollen, ist das Jugendamt auch zu tatkräftiger Unterstützung bereit, wie auch, ein zauderndes Kind massiv zu beeinflussen, den Vater zu wählen.
So z. B. bei Frau H., die sich vom Vater ihrer Tochter trennte, als diese drei Jahre alt war und sie bis zum 12. Lebensjahr ohne väterlichen Unterhalt alleine erzog. Als die Tochter 12 Jahre alt ist, wagt Frau H. es, den Vater zu fragen, ob er nicht etwas zum Unterhalt beitragen könnte. Das ist für ihn der Startschuss, schnurstracks zum Jugendamt zu rennen, um dort die Erziehungsfähigkeit von Frau H. in Frage zu stellen. Der Tochter preist er sich damit an, dass sie bei ihm viel größere Freiheiten hätte, als bei der autoritären Mutter, die es doch glatt wagt, die Tochter zwecks Zähneputzen noch einmal aufzuwecken, wenn sie mit schokoladeverschmiertem Mund eingeschlafen ist. Solche Eingriffe in die persönliche Freiheit müsste sie bei ihm nicht dulden und so hat sie auch schon zwei Monate nach Umzug zum Vater die ersten Plomben.
Gerne werden schulverdrossene Jugendliche mit pädagogisch fragwürdigen Angeboten, - unbegrenzte Zeit für Computerspiele und Fernsehen statt Hausaufgaben, - zum "freiwilligen" Umzug zum Vater motiviert. Auf die Unterbreitung eines solchen Angebot erwiderte mein 8-jähriger Sohn souverän:
"Also, B., meinst du etwa, mir sei nicht bekannt, dass nur die Eltern ihre Kinder ständig vor Bildschirmen absetzen, die sich nicht um sie kümmern wollen!"
Leider sehen die meisten Jugendlichen das nicht gleich so klar.
Frau K. bekam in jungen Jahren ein Kind von einem Mann, der sich als bestens qualifiziert erwies, einer jungen Frau restlos und nachhaltig das Leben zu ruinieren.
Doch trotz diesem schlechten Start, gelang es ihr, das Abitur abzulegen, ein Studium abzuschließen und mit einem guten Beruf erstklassige Lebensverhältnisse für sich und ihren Sohn zu schaffen.
Der Kindsvater trug nichts dazu bei, er saß vielmehr die ganze Erziehungszeit über als schwerstkrimineller Drogensüchtiger im Gefängnis. Sobald er entlassen wurde, heiratete er eine Frau mit einem erwachsenen Sohn und zeugte mit dieser zwei weitere Kinder.
Alle zusammen leben nun von Sozialhilfe in beengten Verhältnissen. Alles ziemlich aussichtslos, aber da gibt es ja noch den inzwischen 15- jährigen Sohn aus früherer Verbindung, wo ordentlich was zu holen ist. Der fremde Vater macht sich also über Internetspiele an den Sohn heran und gewinnt mit dubiosen Mitteln Einfluss auf ihn, was sich an Verhaltensauffälligkeiten und Schule schwänzen bemerkbar macht.
Nun sollte man doch denken, dass hier das Jugendamt tatsächlich mal eine Aufgabe hätte, nämlich im Sinne des Jugendschutzes einzugreifen. Aber weit gefehlt.
Der Vater bekommt gegen den Willen der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugesprochen. Da der Sohn einwilligt, zum Vater zu ziehen, hat die Mutter nichts mehr zu melden.
Als die Mutter fassungslos auf den Drogenhintergrund hinweist, wird sie von der Richterin schnippisch belehrt, dass dürfe sie nicht vortragen, der Mann hätte schließlich seine Strafe verbüßt. Ist diese Richterin tatsächlich so dumm, nicht zu erkennen, dass kein Jugendlicher freiwillig aus privilegierten Lebensverhältnissen in einen sozialen Brennpunkt ziehen würde, ohne dass mit äußerst üblen Mitteln Einfluss auf ihn genommen wurde?
Wer das nicht sieht, muss wirklich blind wie ein Grottenolm sein.
Man vergleiche dies mit der Behandlung meines Sohnes, (bereits mit 14 Jahren die Reife eines Erwachsenen, nicht nur ein glänzender Schüler, sondern mit weit über Schulische hinausragenden Leistungen und ohne jede Verhaltensauffälligkeit), dem bis zur letzten Gerichtsverhandlung, schon 16-jährig, noch mit aller Macht die Fähigkeit selbst zu entscheiden, abgesprochen werden sollte weil er eben nicht zum Vater ziehen wollte!
Die Festlegung, dass Kinder ab 12 Jahren über ihren Aufenthalt selbst entscheiden können, ist zwar das einzig Positive am Familienrecht, aber doch bitte nur, wenn tatsächlich eine gemeinsame Erziehung durch beide Eltern bestanden hat. Dass irgendein Mann, rein auf Grund biologischer Vaterschaft, nach beliebig langer Zeit, in der er nichts zur Erziehung beigetragen hat, plötzlich aus der Vergangenheit auftauchen und Rechte einfordern kann, darf nicht möglich sein.
Die Wahlfreiheit des Kindes ist ab absurdum geführt, wenn es sich für jemand "freiwillig" entscheidet, bei dem es gar nicht richtig weiß, was es wählt, es fällt dabei höchstens auf pädagogisch fragwürdige Angebote herein, die die Mutter aus Verantwortungsbewusstsein nicht zulassen konnte..
Oft haben Frauen so lange Ruhe vor vaterrechtlichen Forderungen, bis sie einen neuen Partner finden, der ihnen echte Wertschätzung entgegenbringt. Daraufhin erscheint der vorher desinteressierte Kindsvater sofort auf der Bildfläche um Ansprüche anzumelden. So in diesem Fall, wo ein Mann seine Partnerin mit 3 Kindern sitzen ließ, weil eines der Kinder schwerbehindert zur Welt kam und permanente Behandlung benötigte. Eine solche Belastung sah er als unzumutbar an. . Als diese Frau dann später einen Partner findet, der sie wirklich liebt und bereit ist, sich gemeinsam mit ihr um die Kinder zu kümmern, meldet er sich jedoch prompt zurück, um sie mit Psychoterror und Gewaltandrohung zu tyrannisieren.
Obwohl ein offizielles Trennungsabkommen besteht, nach welchem die Kinder bei der Mutter und ihrem neuen Partner leben sollen, behält der biologische Vater die Kinder ein und die Mutter vergeht vor Sorge, dass ihr behinderter Sohn stirbt, da der Vater nicht bereit ist, sich adäquat um die spezielle Versorgung zu bemühen. Selbst als das Kind schon auf der Intensivstation eingeliefert werden muss, ist kein Jugendamt bereit, sich um des Kindes Willen, auf die Seite der Mutter zu stellen.
In diesem Fall hat mir der Stiefvater der Kinder geschrieben, dessen erschütternder Brief klarstellt, wie viel mehr Sorge er für die Kinder trägt, als der leibliche Vater. Es ist gar nicht so selten, dass der Stiefvater der bessere Vater ist, ganz gleich wie sehr auch Gerichte und Jugendämter die biologische Vaterschaft hochstilisieren, biologische und soziale Vaterschaft sind zweierlei.
Die Einstellung der Väter ist nämlich in der Regel abhängig von ihrer Haltung zur Mütter der Kinder. Es ist erstaunlich, wie gleichgültig Kinder vom Vater verlassen werden, wenn er das Interesse an einer Frau verliert und eine neue Familie mit der nächsten Partnerin gründet.
Wenn Männer selbst verlassen wurden, rächen sie sich gerne über die Kinder an der früheren Frau, denn mit nichts sonst kann man sie so gut treffen. Dabei braucht man nicht einmal unbedingt gleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, (obwohl dies natürlich besonders verlockend ist, da die Drohung ihr Kind zu verlieren, das Höchstmaß an Stress für die angefeindete Frau garantiert), schon das Umgangsrecht bietet nette Möglichkeiten.
Frau S., promovierte Geisteswissenschaftlerin, stand vor ihrer Schwangerschaft am Beginn ihrer Karriere. Sie formuliert: vorsichtig: "Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass die gegenwärtige familienrechtliche Situation dazu beigetragen hat, mein Leben beinahe restlos zu zerstören."
Weil das Umgangsrecht den Gewaltschutz außer Kraft setzt, sieht sie keine Möglichkeit sich und ihr Kind vor gewalttätigen Übergriffen diverser Art zu schützen, und weiter: "Im Gegenteil, das Einklagen von meinem Recht wird mir aus familienrechtlicher Sicht als Unrecht angelastet"
Während sich frei erfundene Geschichten über psychische Störungen und Bindungsintoleranz mit Unterstützung des Jugendamts zu Gutachten mausern, mit denen so mancher Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird, ist es für Mütter absolut tabu, auf tatsächlich existierende Gefährdung durch den Vater wie etwa Alkohol-und Drogenabhängigkeit, Gewalttätigkeit oder psychopathischen Charakter hinzuweisen.
Frau E. wurde wegen Nichteinhaltung dieses Tabus z.B. von der Richterin abgekanzelt, wenn sie nicht aufhören würde, den Kindsvater schlecht zu machen, würde ihr das 3-jährige Kind sofort entzogen und diesem übergeben. Nun Frau E. hatte jede Menge Grund sich Sorgen zu machen und ihr Prozessgegner außerordentliches Interesse am Aufenthaltsbestimmungsrecht, denn in in diesem Fall ging es einen besonders lohnenden Preisgewinn in Form von Unterhaltszahlungen.
Als typische Paar-Konstellation finden wir bei diesen Fällen in der Regel einen unreifen, verantwortungslosen Mann und eine starke, erfolgreiche Frau. Es handelt sich um Frauen, die ihre, durch die Frauenbewegung verbesserten Chancen im öffentlichen Leben, genutzt haben und Männer, die davon profitieren. Männer, die in traditionellen patriarchalischen Gesellschaften nicht zum Zuge gekommen wären, weil sie da Verantwortung übernehmen müssten, bekommen jetzt von Amts wegen die Autorität des pater familias zugeteilt, ohne dafür die traditionellen Verpflichtungen in Kauf zu nehmen.
So wird die Frauenbewegung geschickt zum Zwecke patriarchalischer Restauration vereinnahmt.
Schon der Grundsatz des Familienrechts, Vaterschaft gleich Mutterschaft zu setzen, ist eine Unverschämtheit, da bisher noch kein Mann ein Kind geboren hat..In der Praxis der Rechtsprechung aber begnügt man sich damit nicht einmal, da gilt vielmehr, dass in der Regel dem Vater volle juristische Unterstützung gewährt wird, gegen die Interessen von Frau und Kind..
Immer noch wird geglaubt, hier handele es sich um Einzelfälle und die betroffenen Frauen müssten selbst Schuld tragen, zumindest durch schlechte Wahl des Kindsvaters. Nein, keine Frau kann davor sicher sein, dass ihr solches widerfährt.
Hatte ich nicht selbst einmal eine unverbindliche Freundschaft mit dem harmlosesten Mann, den man sich in dieser Hinsicht denken kann, - ohne irgendeine männliche Unart, kein aggressives und destruktives Benehmen, weder Dominanzansprüche noch selbstherrliche Wichtigtuerei und zudem eine Absprache, dass er selbst zwar kein Kind wolle, aber bereit wäre, mir dazu zu verhelfen, alle Kosten und Verantwortung für mich, keine Ansprüche seinerseits! Das hat mich aber nicht davor geschützt, nach über 20 Jahren friedlicher Koexistenz, der ältere Sohn schon 14 Jahre alt, vor Gericht gezerrt zu werden.
Keine Frau kann sich ihrer Kinder sicher sein, wenn dies letztlich vom Wohlwollen des Kindsvaters abhängt, statt sich auf einen klaren Rechtsanspruch zu gründen!
Nach zweimal Frauenbewegung ist die Rechtsstellung der Frau schlechter denn je. In meiner Jugend stand der Kampf gegen den § 218 im Mittelpunkt, der Kampf gegen das Familienrecht
aber hat weit größere Relevanz für die gesellschaftliche Stellung der Frau. und muss dringend auf großer Basis geführt werden. Diesen Kampf müssen die jungen Frauen führen, die noch eine Zukunft zu verlieren haben, wenn sie es nicht tun.
Wir brauchen eine dritte Frauenbewegung, aber diesmal darf frau sich nicht bescheiden damit begnügen, Gleichberechtigung zu fordern, in einem Rahmen, den die Männer zuvor gesteckt haben, mitspielen zu dürfen nach deren Regeln, nein es geht darum, die Regeln selbst zu bestimmen!
Roswitha van der Zander, Fest der Ostera 2015