Unrecht heißt Familienrecht

Aufruf zum Widerstand

Seit diesem Gerichtsbeschluss hat mein kleiner Sohn häufig Albträume wie diesen:

Sein Vater ist in unsere Wohnung eingedrungen und rennt hinter ihm her, hetzt ihn durch alle Räume unserer beiden Etagen um ihn zu fangen und aus unserem Heim zu verschleppen. Währenddessen sitze ich einfach am Esstisch. Mein kleiner Sohn sagt, das Seltsame und Erschreckend an diesem Traum ist, dass ich einfach dasitzen würde und so tun als wäre das alles völlig normal.

Ja, da haben wir genau die Rolle, zu der ich gerichtlich verurteilt wurde, mitsamt der albtraumhaften Wirkung, die eine solche Rolle auf Kinder hat. Eine Mutter, die ihre vorrangigste Rolle, ihre Kinder zu schützen, ihre wichtigste Funktion überhaupt, nicht mehr ausüben darf! Nichts kann für ein Kind erschreckender sein, als dieses Schutzes beraubt zu werden.

Soll ich mich einem solchen Unrecht beugen, nur weil man mir keine weiteren Rechtsmittel mehr zugesteht? Niemals! Dieser Gerichtsbeschluss ist absolut unannehmbar.Wenn man mir den Weg über die Justiz verweigert, dann kämpfe ich eben auf andere Weise und ich möchte alle Menschen, die diese Seite lesen und meine Empörung teilen, bitten, Protestschreiben an das Jugendamt Düsseldorf, an das Amtsgericht Düsseldorf und an das Oberlandesgericht Düsseldorf zu schicken.

Ferner möchte ich alle Frauen, denen Ähnliches oder noch Schlimmeres von deutschen Familienrichtern angetan wurde, bitten, genauso zu kämpfen und mir zudem ihre Geschichte zu schicken, damit ich sie auch in meinen Kampf mit einbeziehe! Ich würde gerne mehrere solcher Unrechtsfälle genauso umfangreich wie den meinigen dokumentieren, wobei natürlich keine Namen genannt werden müssen. Darüberhinaus würde ich gerne, sofern ich einen Verlag dafür finde, über diese Fälle zusammen mit den hier vorgestellten, aber erweiterteren Essays, ein Buch veröffentlichen. Es interessieren mich auch Aussagen von Kindern, die gegen ihren Willen zum Umgang mit dem Vater gezwungen werden oder gar gegen ihren Willen dort leben müssen, auch Träume, Geschichten oder Zeichnungen solcher Kinder, in denen dazu Stellung genommen wird. Auch darüber möchte ich eine Dokumentation erstellen, sollten genügend Einsendungen kommen.

E- mail: Kontakt@kindesunwohl-brd.de

Meine Kinder leben immerhin noch bei mir, wären sie jedoch nur ein wenig jünger ( sie sind nun 10 und 16 Jahre alt), oder ein wenig leichter einzuschüchtern gewesen, wäre ich selbst nicht so außerordentlich stabil und selbstbewußt, so würden meine Kinder jetzt bereits gegen ihren Willen bei einem Vater leben müssen, der sie nur aus materiellem Interesse begehrt.

Ich bezweifle, dass ich die ungeheuerliche Hexenjagd, mit der ich volle zwei Jahre verfolgt wurde, als junge Frau verkraftet hätte - und diese Vorgehensweise wird systematisch immer wieder angewendet, auch gegenüber Frauen, die jünger, labiler oder sonstwie in verwundbarerer Position sind als ich. Man braucht nur einen Blick in die im Internet beschriebenen Gerichtsprozesse zu werfen, um die Schemata zu erkennen.

Ich erzählte einer, aus gemeinamer Mitgliedschaft in einem Interessenverein, Bekannten zur Erklärung, warum mir kein Engagement in der Gruppe mehr möglich wäre, von den Erfahrungen mit Jugendamt und Gericht. Sie antwortete: "Das ist ja genau wie bei meiner Freundin!" Ich erzählte vom Mobbing, sie antwortete: "Das war bei meiner Freundin genauso.", ich erzählte von den Verleumdungen und der Bereitwilligkeit des Jugendamts diesen Glauben zu schenken, und sie antwortete: "Das war bei meiner Freundin genauso." Sie erzählte mir Erlebnisse ihrer Freundin mit dem Vater ihres Kindes und ich antwortete: "Das war bei mir genauso." Dann sagte sie: "Aber bei meiner Freundin kam sogar noch ein Einbruch hinzu!" und ich antwortete: "Aber sicher, das kam auch bei mir dazu."

Ich wollte die Adresse dieser Freundin mit der Parallelgeschichte haben, aber meine Bekannte meinte, das ginge nicht, die Freundin wolle mit niemand mehr über ihre Erfahrungen reden, sie wäre fix und fertig. Fix und fertig! Mundtot gemacht! Ich dachte an den gehässigen Satz, über mich gesprochen: "Die machst fertig, du, die macht koi Mucks mehr, wenn wir mit derer durch sind!" und ich entschloss mich: "Nein, mit mir nicht! Im Gegenteil, ich mache darüber eine Internetseite!"

Lassen Sie sich nicht mundtot machen, schicken Sie Protestbriefe an alle, die für Unrecht verantwortlich sind, auch wenn Sie keine Rechtsmittel mehr haben, auch wenn es Ihnen selbst nicht gleich nützt! Nur immer wieder neue Proteste von möglichst vielen Frauen können gegen die Rechtswillkür solch selbstherrlicher Institutionen noch etwas bewirken.

Doch hilft das der einzelnen schon entrechteten Frau? Können Frauen sich überhaupt noch gegen Entrechtung über die Kinder schützen?

Wir leben in einem Staat, wo einer Frau sogar über das Familiengericht das Leben zertrümmert werden kann, ohne dass sie davor jemals mit irgendjemand eine Familiengemeinschaft eingegangen ist! Theoretisch ist es bei schwer zerrüttetem Verhältnis möglich, einem Eltenteil das Sorgerecht allein zu überlassen. Aber wenn nicht mal die Tatsache, dass eine Frau und ihre Kinder zwei Jahre lang von einem Mann, mit dem nicht einmal eine Ehe bestand, gezwungen werden, in einer Art Hitchcock-Krimi zu leben, dafür ausreicht, dann gibt es niemals eine Zerrüttung , die ausreichend wäre, das Sorgerecht allein der Frau zu überlassen.

Vielleicht, wenn die Frau den Krimi nur ganz knapp überlebt? Mein Bruder, der Psychiater ist und Gerichtsgutachten schreibt, beschwor mich, sofort aus dem (Mehrfamilien)haus auszuziehen, in dem Herr BH. über uns lebte, mit den Worten.: "Zieh da auf der Stelle aus, wenn du nicht auf der Intensivstation landen willst!"

Sollte die Frau also tatsächlich dort landen und die Zerrüttung somit anerkannt werden, hat sie allerdings, nach den Bestimmungen des deutschen Familienrechts, immer noch die schlechteren Karten für das alleinige Sorgerecht, denn da gelten Kriterien, bei denen Frauen prinzipiell schlechter abschneiden müssen. Größere Chancen hat z.B. der psychisch Stabilere. Logischerweise erscheint in so einer Situation derjenige, der emotional weniger betroffen, weil ihm die Kinder gleichgültiger sind, als der Stabilere. Hier lohnt auch noch ein Blick in Phyllis Cheslers "Frauen, das verrückte Geschlecht" Bessere Chancen hat auch derjenige mit der größeren Bindungstoleranz. Da sich die Kinder selbst in der Regel wesentlich stärker an die Mutter gebunden fühlen und sich mit ihr solidarisieren, wird den Müttern dies selbstverständlich als Boykott der Vaterbeziehung angekreidet. So wird sogar noch das geringere Engagement der Väter für ihre Kinder in einen Pluspunkt umgemünzt.

Gegen unzulässige Übergriffe auf ihre Persönlichkeitsrechte gibt es für eine Frau nach der heutigen Rechtssituation daher nur eine sichere Methode: Niemals Mutter werden! Nun betrachten aber auch dies viele Frauen als eine Einschränkung ihrer Persönlichkeitsrechte.

Immer wieder habe ich mich gefragt, was hätte ich gemacht, hätte ich schon vor meinem ersten Kind gewusst, dass mir 14 Jahre später ein derartiges Familienrecht um die Ohren gehauen würde. Natürlich hätte ich schleunigst meinen Kinderwunsch begraben! Trotzdem frage ich mich hartnäckig weiter: "Aber stell dir vor, du willst doch ein Kind und weisst um dieses Familienrecht. Du willst weder auf ein Kind noch auf deine Menschenrechte verzichten! Löse dieses Problem! Gibt es überhaupt eine Lösung?"

Ja, die gibt es, und mir ist sogar eine Frau bekannt, die diesen Weg gewählt hat: Noch gibt es keine Zwangsuntersuchungen bei Schwangeren, zur Feststellung der Vaterschaft. Eine Frau kann ganz einfach verschweigen, wer der Vater ist. "Vater unbekannt", diese Angabe würde für ihre Kinder, bei vielen der heutigen Väter, die in ihren Kinder statt Persönlichkeiten Spielfiguren sehen, mehr Wert haben, als diesen Vater zu kennen.

Und damit das hier ganz klar wird: Es geht nicht darum, dass Mütter ihre Freiheit auf Kosten der Kinder bewahren sollen, indem sie ihnen die ach so wichtigen Väter rauben. Im Gegenteil, es geht oft gerade darum, den Kindern selbst ihre Menschenwürde zu bewahren, denn mein Fall ist bei all seiner Ungeheuerlichkeit immer noch ein Klacks gegen die Extremfälle, die bereits mit diesem Vaterschaftsrecht verbrochen wurden. Es wurden bereits, statt einem, seine Kinder sexuell mißbrauchenden Vater das Umgangsrecht zu entziehen, die Kinder ihren Müttern weggenommen und gerade erst recht diesen Vätern übereignet. Das Verbrechen der Mütter, welches sie das Sorgerecht kostete, bestand darin, dass sie gewagt hatten, über diesen Mißbrauch zu reden. Damit haben sie gegen das Tabu verstoßen, irgendetwas Negatives über den biologischen Vater zu sagen. Eine Frau zu schwängern, garantiert Rechte über sie und ihr Kind und verleiht dem "Vater" eine Art heiliger Unantastbarkeit, in deren Schutz er sogar Verbrechen begehen kann.

Phantastische Zeiten für Pädophile und die Kinderporno-Mafia! Jedes Kind, das so einen Scheißkerl zum Vater hat und ihn ums Verrecken nicht treffen will, kann dieser als psychisch gestört bezeichnen, und von der Mutter so gegen den Vater aufgehetzt, dass man ihr Sorgerecht in Frage stellen kann.

In einer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung werden persönliche Beziehungen nicht von staatlichen Institutionen reglementiert, solches ist vielmehr die Vorgehensweise totalitärer Regime. In einem freiheitlichen Staat kann nicht per Gesetz in die Intimsphäre des Einzelnen eingegriffen werden, sondern die persönliche Freiheit des Individuums wird respektiert. Nur wenn ein Mensch widerrechtlich in die solchermaßen garantierte Freiheit eines anderen einbricht, ist der Staat gefordert einzugreifen, ansonsten haben sich Behörden ganz prinzipiell aus persönlichen Beziehungen herauszuhalten.

In der Bundesrepublik wird aber zur Zeit über das Familienrecht das Gegenteil gemacht. Statt die persönliche Freiheit der Mütter zu schützen, werden Männern überhaupt erst die Machtmittel in die Hand gegeben, das Privatleben von Müttern und Kindern zu zerstören. Dieses Angebot ist für viele Männer, die alles andere als gute Väter sind, zu verlockend, es nicht zu dubiosen Zwecken zu nutzen. Warum soll Mann sich friedlich trennen, wo er über solch Instrumentarium verfügt?

In meinem persönlichen Fall wäre die Trennung von Herrn B.H. friedlich und problemlos verlaufen, hätte nicht dieses staatliche Angebot bestanden, über Jugendamt und Gericht in massiver Weise in meine Privatsphäre einzugreifen. Ich hätte in Ruhe mein gewohntes Leben, das auf geistige Interessen wie die Mathematik und Kunst und die Erziehung meiner Kinder fokussiert war, weiterleben können. Meine Kinder, jetzt durch die hinterhältigen Kämpfe des Vaters gegen uns, aufgebracht, hätten weiterhin eine lockere Beziehung zum Vater behalten, statt die Umgangstreffen lediglich als unerwünschte Freiheitsberaubung zu empfinden. Aber dank Familienrecht durfte Herr BH. seine destruktiven Tendenzen, die er früher in Ölgemälden abreagierte, nun an mir und meinen Kindern austoben.

Er hat dadurch meine künstlerische Existenz vernichtet und die Zukunftsaussichten meiner Kinder beeinträchtigt. So sieht das eben aus, wenn Amtspersonen sich in Angelegenheiten mischen, die sie garnichts angehen, die sie überhaupt nicht richtig beurteilen können, selbst wenn sie sich Mühe gäben, was bei mir nicht mal der Fall war.

Radikale Vätervereinigungen haben bereits Einfluß auf die Rechtsprechung genommen. Anstatt dass sich staatliche Organisationen in ihren Entscheidungen durch solche Gruppen beeinflussen lassen, sollten sie besser mal nach Verzahnungen dieser Vereine mit Pädophilengruppen und der Kinderporno-Mafia suchen. Das wäre eine Aufgabe, bei der behördliche Einmischung Sinn machen würde, nicht aber, labilen, verantwortungslosen Männern rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, gegen ledige Frauen und ihre Kinder zu prozessieren, gegen Frauen, die absichtlich unter in Kaufnahme aller daraus folgenden gesellschaftlichen Nachteile nicht geheiratet haben, um niemals Opfer solcher Nachstellungen zu werden!

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau CD.

Viel Zeit ist vergangen und immer noch gibt es Personen, die für ihre Taten niemals zur Verantwortung gezogen wurden, ja bei denen sogar noch nicht mal ein Vorstoss dazu erfolgte, nämlich Frau CD. und ihr Chef, Herr MUH., der ohne jedes Wissen, ohne jede Nachfrage, mit der er sich dieses hätte verschaffen können, ihr Pseudogutachten mit seiner Unterschrift absegnete.

Höchste Zeit daher für Frau van der Zander, die schon lange fällige Dienstaufsichtsbeschwerde nachzureichen. Sie schickt also nach dem Prozeß beim Oberlandesgericht folgendes Schreiben an Herrn MUH.:

14.12.2005

Sehr geehrter Herr Dr. MUH.,

betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau CD

Vor ca. einem Jahr wurde von Ihnen ein Bericht unterschrieben, der Ihnen von einer Frau CD vorgelegt wurde. Damit wurden Sie arglistig getäuscht, denn Frau CD., die in diesem Schreiben über ihre angebliche Diagnostik Filii Senioris und Filii Junioris berichtet, kennt diese, meine beiden Söhne, überhaupt nicht.

Mit keinem der beiden wurde jemals ein Gespräch geführt. Filium Seniorum hat sie sogar niemals auch nur ein einziges Mal gesehen.

Sämtliche von Frau CD aufgestellten haltlosen Bemerkungen über mich und meine Kinder beruhen auf Verleumdungen des biologischen Vaters der Kinder, welcher mit einer beispiellosen Hetzkampagne gegen mich vorging, sowie Behauptungen Frau FCKWs vom Jugendamt, die zuvor schon in ähnlicher Weise mit Falschinformationen über mich versorgt worden war.

Ziel der Kampagne war es, meine beiden Kinder, die schon immer bei mir gelebt haben und das auch nach meiner Trennung von ihrem Vater weiter so wollten, gegen ihren Willen zum Vater zu zwingen, der sich dadurch finanzielle Vorteile versprach.

Gegen Frau CDs "Gutachten" gab es bereits massive Proteste von zahlreichen Freunden, Bekannten und Verwandten. Da die beim Jugendamt angestellte Frau FCKW das Schreiben der Frau CD bei Gericht eingereicht hatte, wurden diese Beschwerden, mit einem Begleitbrief von mir, an den Leiter des Jugendamts geschickt.

Ich füge diese Papiere zu Ihrer Information jetzt auch diesem Schreiben bei. Da, in den an das Jugendamt geschickten Beschwerden, schon umfangreich auf Frau CDs Vorgehen eingegangen wird, fasse ich mich hier kurz.

Eine Frau, die Behauptungen, die von Dritten zugetragen werden, als Tatsachen zusammen schreibt, die es wagt, Menschen, welche sie nie gesehen hat, "massive Verhaltensstörungen" anzudichten, hat in einer Institution wie der Kinderschutzambulanz nichts zu suchen.

Frau CD, die mich als eine psychisch labile Person beschreibt, hat angeblich drei Beratungsgespräche mit mir geführt, über die sie phantasievoll berichtet, indem sie mir Behauptungen in den Mund legt, die ich niemals gemacht habe.

In Wirklichkeit sprach ich zweimal mit ihr, um zu erklären, warum ich kein Beratungsgespräch brauche. Frau CD verweigerte mir das Recht, auf ihre Beratung zu verzichten, ja sie wollte mir sogar Termine vordiktieren, die ich wegen anderer Verpflichtungen gar nicht hätte wahrnehmen können und zwar in einen unglaublich bevormundenden Ton: "Nein, nein, das kommt überhaupt nicht in Frage, Sie kommen schön her!"

Ich bin eine sehr selbstbewußte, psychisch robuste Frau von 52 Jahren und habe zwei eigenwillige, von mir in ungewöhnlichem Maße in allen ihren Begabungen geförderte Kinder, die, bevor ihr Vater sich gegen uns wandte, niemals irgendetwas Häßliches erlebt haben und daher nicht leicht zu erschüttern sind. Es graust mir, wenn ich mir vorstelle, dass eine tatsächlich labile junge Mutter in einer echten Notsituation, mit Kindern die vom Kindsvater mißhandelt oder vergewaltigt wurden, dieser Frau CD in die Finger fällt.

Frau CD sprach keinen einzigen normalen Satz mit mir, sondern bediente sich vorwiegend solcher Strategien, die in transaktionsanalytischen Theorien als Abwertungskommunikation bezeichnet und in 5 typischen Vorgehensweisen zusammengefaßt werden:

1.) Ablenkung des Gesprächspartners
2.) direkter Themenwechsel
3.) Angreifen einer unwesentlichen Einzelheit
4.) Anwendung oberflächlicher Gemeinplätze
5.) Unangebrachte Fragen nach der genauen Bedeutung eines Wortes.

Sie versuchte mich in herablassender Weise zu belehren, wie ich meine Kinder zu erziehen hätte, als wäre ich eine vollkommen erziehungsunfähige Person. Ich bin eine ausgezeichnete Pädagogin, sowohl durch Begabung wie durch Ausbildung wie auch in meiner Arbeit. In meiner Familie sind alle Lehrer, außer meinem Bruder, der ist Psychiater. Wenn Herr BH, der Vater meiner Kinder, ernsthaft geglaubt hätte, dass ich psychisch gestört und erziehungsunfähig wäre, hätte er sich nicht an die Kinderschutzambulanz, sondern an meine Familie, zu der die Kinder gehören, gewendet.

Ich habe in meinem ganzen Leben niemals auch nur Ansätze von psychischen Störungen gehabt, dafür kann ich, lückenlos von früher Kindheit bis heute, zahlreiche Zeugen nennen. Mein Sohn Filius Senior, der angeblich kommunikationsgestört sein soll, hat in diesem Herbst an der Endrunde des Bundeswettbewerbs Informatik teilgenommen und dabei zwei Preise gewonnen. Der Wettbewerb besteht aus Gesprächen mit Professoren und aus Gruppenarbeit mit anderen Jugendlichen. Er studiert im Alter von 16 Jahren bereits im siebten Semester an der Uni , neben der Schule und mit überragendem Erfolg.

Er hat wegen seiner ausschließlich positiven "Auffälligkeit" schon mehrere Gespräche mit Journalisten geführt, worüber in der Presse zu lesen war. (siehe Beilage) Es ist kaum zu fassen, dass sowohl Frau FCKW, wie auch Frau CD sich so bereitwillig von Herrn BH. haben einspannen lassen, denn er ist ein Mann mit wenig sozialen Fähigkeiten und geringem Kommunikationsvermögen.

Ein wichtiger Grund scheint mir zu sein, dass Herr BH., als tatsächlich labiler, suchtanfälliger Mann der üblichen Klientel dieser Frauen entsprechend, von ihnen als sympatisch empfunden wird, während sie sich durch eine überlegene, selbstbewußte Frau in ihrer Kompetenz in Frage gestellt sehen und ihr daher schaden wollen.

Vielleicht wundern Sie sich, dass ich jetzt erst Beschwerde führe. Das liegt ganz einfach daran, das der Prozeß vor dem Oberlandesgericht, bei dem Frau CDs skandalöses "Gutachten" eingereicht wurde, erst vor kurzem stattgefunden hat.

Durch die Einreichung von Frau CDs Schreiben, das letztendlich aus nichts als den Diffamierungen Herrn BHs besteht, wurde der Prozeß beeinflußt, auch wenn das Ziel, mir die Kinder wegzunehmen, nicht erreicht wurde.

Frau CD hat mich, allein auf Grund von Vorinformation, wie eine zu überführende Verbrecherin behandelt. Sie ist vollkommen unfähig, sich ein eigenes Urteil zu bilden, wenn sie zuvor beeinflußt wurde, selbst in so einem extremen Fall wie bei mir, wo die Realität in den vorgetragenen Verleumdungen regelrecht auf den Kopf gestellt wurde.

Wegen der Anmaßung, über Kinder, die sie überhaupt nicht kennt, eine Beurteilung zu schreiben, sowie wegen der Falschaussagen über meine Person, und die Weitergabe dieser falschen Daten hinter meinem Rücken ans Jugendamt, erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau CD.

Mit freundlichen Grüßen
R.vander Zander

Beilagen in Kopie:

Dokumente zu Filio Seniori
Bereits in der obigen Angelegenheit ans Jugendamt gerichtete Protestschreiben

 

Auf dieses Schreiben kam fast zwei Monate lang überhaupt keine Antwort, bis Frau van der Zander dann ein Rechtfertigungsschreiben erhielt, in dem alle Verleumdungen weiterhin als Tatsachen verteidigt wurden,allerdings keineswegs vom angeschriebenen Herrn MUH. Dieser hat sich bis heute nicht dazu geäußert, wieso er Schriftstücke über ihm völlig unbekannte Menschen ohne jede Überprüfung unterschreibt. In dem Schreiben des Herrn HZ. wurde dann zwar eingeräumt, dass Filius Senior niemals in dieser Institution gesehen ward, dennoch wurde weiter darauf beharrt, alles über ihn Geschriebene würde stimmen. Nach einer Seite Rechtfertigungsgerede auf dieser Logikebene wurde Frau van der Zander dann angeboten, doch über die vermeintlichen Kränkungen das persönliche Gespräch mit den Mitarbeitern der Institution zu suchen. Stattdessen schrieb sie den unten stehenden Brief. Sie wartet immer noch auf die Rücknahme der über sie zusammengeschriebenen Verleumdungen und eine klare Entschuldigung.

 

An die Kinderschutzambulanz
Betrifft: Ihr Schreiben vom 8.2. 2006
Sehr geehrter Dr. HZ,

vielleicht lesen Sie sich mein Schreiben vom 14. 12. 05 noch einmal genau durch, denn dort wird Ihre gesamte Rechtfertigungsargumentation bereits widerlegt.

Ich wiederhole nochmals, ich habe zweimal ein Gespräch mit Frau CD geführt, aber keines davon war ein Beratungsgespräch. Mit keinem meiner Kinder wurde jemals eine Diagnostik in Ihrer Institution durchgeführt.

Sie geben bereits zu, dass Filius Senior niemals die Kinderschutzambulanz betreten hat, behaupten jedoch weiterhin, es wäre in dem Bericht von Frau CDs keine Diagnostik mit meinen Kindern vorgetäuscht worden. Halten Sie mich bitte nicht für geistig beschränkt!

Frau CD beginnt bereits im ersten Satz mit den Worten: "über den Stand der diagnostischen Arbeit mit den Kindern Filio Seniori und Filio Juniori".

Nach dieser Einleitung ist jeder weitere Satz nur noch die Vortäuschung, ihre Behauptungen wären auf Grund einer Diagnostik mit den Kindern zustande gekommen. Frau CD bezieht die zugrundeliegenden Informationen aber ausschließlich aus Lügengeschichten Herrn BHs, teils direkt, teils indirekt über Frau FCKW., welche meine Kinder und mich genauso wenig persönlich kennt, wie es bei Frau CD der Fall ist. Diese Geschichten wurden ihr nicht zweckfrei aufgetischt, sondern um mir und meinen Kindern zu schaden, indem Frau CDs Bericht, zusammen mit einem Stapel weiterer ungeheuerlicher Lügengeschichten direkt von Herrn BH. Anwälten bei Gericht vorgelegt wurde.

Herrn BHs Ziele bei der ganzen Täuschungsgeschichte waren auschließlich finanziell motiviert. Darüber liegen mir schriftliche Beweise vor.

Ich möchte, dass Sie die Tatsache, dass mit Filio Seniori und Filio Juniori bei Ihnen niemals eine Diagnostik durchgeführt wurde, ausdrücklich schriftlich klarstellen und die Quelle Ihrer "Informationen" eindeutig benennen!

Noch ist es nicht klargestellt, ob Sie in dieser Sache als Opfer oder Täter dastehen. Distanzieren Sie sich von Frau CDs Schreiben und stellen Sie die Tatsachen klar, kann man sagen, dass Sie im Vertrauen auf die Aussagen einer Jugendamtsmitarbeiterin leichtgläubig auf Lügner und Intriganten hereingefallen sind. Beharren Sie jedoch darauf, es sei rechtmäßig, über Personen die sie nicht kennen, hinter deren Rücken, ohne dass sie überhaupt darüber informiert wurden, Begutachtungen zu erstellen und sie an gegnerische Rechtsanwälte zur Vorlage bei Gericht weiterzugeben, dann gehören Sie allerdings zu den Tätern.

Dann machen Sie sich schuldig, gemeinen niederträchtigen Lügen, durch den Stempel einer Institution, einen vorgetäuschten Wahrheitsgehalt verliehen zu haben, damit ein skrupelloser Mann damit gegen Unschuldige vorgehen konnte. Fragen Sie sich bitte, ob Sie das tatsächlich mit Ihrem Gewissen vereinbaren können! Schließlich arbeiten Sie doch in einer Institution, die sich dem Christentum verpflichtet fühlt, dazu gehört meiner Meinung auch die Verteidigung moralischer Werte wie Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
R.van der Zander


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