Unrecht heißt Familienrecht

Kommentar Zu Frau FCKWs und Frau CDs verleumderischen Gutachten

Diese Texte sind voll von Behauptungen, die unhinterfragt von Herrn BH. übernommen werden. Wer die Prozeßdokumentation gelesen hat, dem wird dies von selbst auffallen. Was aber die Sache noch ungeheuerlicher macht, ist die Tatsache, dass Frau FCKW ungefragt von sich aus die Wahrheit verdreht, um Herrn BHs Geschichte glaubwürdiger zu machen.

So behauptet sie gleich zu Anfang, die Schilderung der Lebensumstände und der Persönlichkeiten der Kinder habe zu ihrem Hausbesuch geführt, um vorzutäuschen, hier hätten tatsächlich Gründe für ein Eingreifen des Jugendamtes vorgelegen. In Wirklichkeit wurde sie von mir persönlich gebeten, den Willen der Kinder zum Aufenthaltsrecht zu erfragen, weil Herr BH.den Willen der Kinder bei der Mutter zu bleiben, mißachtete. Jede Bemerkung, die sie von mir hörte, wird durch sie in in ihr Gegenteil verdreht und selbstverständlich handelt es sich bei den mir in den Mund gelegten oder angeblich von beiden Eltern stammenden Aussagen, in Wirklichkeit Behauptungen von BH. Von Anfang an wollte Frau FCKW. meine Kinder dazu zwingen, zum Vater zu ziehen, man siehe dazu auch die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Jedoch meine Kinder, besonders Filius Junior sind nicht so blöd, mit einer solchen Frau mehr zu reden, als unbedingt notwendig. Sie sind nicht kommunikationsgestört, sondern waren zu Recht mißtrauisch und verschlossen gegenüber ihr.

Frau CD. allerdings, hat nicht gelogen, weil sie bewußt solche Ziele anstrebte, sie handelte auf Grund von Vorbeeinflußung. Nach der Beeinflußung durch Herrn BH. und Frau FCKW. mit einem vorgefertigten Bild im Kopf, versuchte sie jede noch so gegenteillige Information umzuinterpretieren, damit sie in dieses Bild passen sollte. Ihre größte Verfehlung besteht darin, vorzutäuschen, es hätte eine Diagnostik stattgefunden, obwohl sie meinen ältesten Sohn nicht einmal gesehen hat. Man siehe auch hier die Dienstaufsichtsbeschwerde.

Die "Gutachten" der Vaterrechtskämpferinnen FCKW. und CD.

Stellungnahme für den Prozeß beim Amtsgericht:

Familiensache van der Zander./. B.H.
Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder: Filius Senior, geb. 17.06.1989 Filius Junior,geb. 15.06.1995 F.S. und F.J. sind die gemeinsamen Kinder von Frau Roswitha van der Zander und Herrn BH. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet. Am 15.10.1999 haben die Eltern bei der Beistandschaft des Jugendamtes eine Sorgeerklärung abgegeben, sodass seit diesem Zeitpunkt beide Eltemteile Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge sind.
Im Januar 2004 haben sich die Eltern van der Zander/BH. als Paar getrennt. Beide Eltemteile leben in einer Immobilie, welche Eigentum der Großeltem mütterlicherseits ist. Frau van der Zander ist Bildhauerin, Herr BH. ist freischaffender Künstler. In der untersten Etage des Hause befindet sich das Atelier von Frau van der Zander, die mittlere Wohnung wird als gemeinsame Wohnung von Frau van der Zander und den Kinder benutzt und Herr BH. bewohnt seit der Trennung die Etage über der Wohnung, welches auch sein Atelier ist. Die Umstände der Trennung, welche dem Gericht durch die Anträge der Parteien bekannt ist, die Schilderung der Lebenssituation und der Persönlichkeiten der Kinder führte dazu, dass von hier aus zunächst ein Hausbesuch alleine gemacht wurde und ein zweites Mal zusammen mit einer Mitarbeiterin der Erziehungsberatungsstelleder AVO. In diesen Besuchen wurde deutlich, dass Filius Senior ausgesprochen kommunikationsgestört und das Filius Junior sehr auf seine Mutter fixiert ist. Filius Senior ist hochbegabt, studiert in seiner Freizeit Informatik, ist jedoch in seiner Klasse ein Außenseiter, hat außer zu seiner Familie kaum soziale Kontakt. Laut Aussage der Mutter soll Filius Junior ADS haben, ist aber nie getestet worden. Lt. seiner Eltern hat er zu seiner Mutter eine fast symbiotische Beziehung.
Aufgrund der Auffälligkeit der Kinder, der durch die Feindlichkeit der Eltemteile belasteten häuslichen Atmosphäre und des Sorgerechtsstreites wurde den Eltern geraten, sich an die ärztliche Kinderschutzambulanz zwecks einer Diagnostik ihrer Kinder zu wenden. " . Die Diagnostik begann im August 2004, wurde jedoch nach 3 Beratungsgesprächen von Frau van der Zander abgebrochen. Herr BH. hätte gerne gesehen, wenn die Diagnostik weitergeführt worden wäre.Der hiesigen Stelle liegt ein Zwischenbericht zum Sachstand der Diagnostik vor, aus dem hier die Zusammenfassung zitiert wird:

"...Nach unserer Einschätzung leben die Kinder Filius Senior und Filius Junior in einem von außerordentlicher Ambivalenz und feindlichen Äußerungen der Eltern gegeneinander geprägten Umfeld. Diese Lebenssituation muß für beide Kinder einen schweren Loyalitätskonflikt bedeuten, zusätzlich ist anzunehmen, dass die Kinder in großer Angst um die psychisch labil erscheinende Mutter leben und entsprechend eingeschränkte Entwicklungschancen haben. Der Eindruck,(hier ist die Unterzeichnende gemeint), dass die Kinder sozial isoliert leben und entsprechende Kommunikationsstörungen haben erscheint vor dem hier geschilderten Hintergrund ausgesprochen plausibel und überprüfüngsbedürftig. Vor allem der Mutter scheint ein Verständnis für die psychische Situation der Kinder, möglicherweise auch für die Entwicklungsperspektive der Kinder zu fehlen. Aus den bislang gewonnenen Informationen über die Familie erscheint das Wohl der beiden Kinder Filii Seniori und Filii Juniori deutlich gefährdet, eine Überprüfung ihrer Lebens- und Entwicklungs- bzw. Beziehungssituation erscheint mehr als dringlich. Der Vater ist weiterhin motiviert, eine Untersuchung der Kinder zu unterstützen. Sollte dies bei der Mutter weiterhin nicht der Fall sein, erscheint uns aus Kinder- und Jugendpsychiatrischer Sicht eine Überprüfung der mütterlichen Haltung durch ein Familiengericht durchaus angemessen...." ( Zitat: Zwischenbericht zum Sachstand der Diagnostik, Dr. med. MUH., Frau CD.)
Frau van der Zander beantragt weiterhin die alleinige elterliche Sorge für Ihre Söhne, Herr BH. hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder beantragt in der Sorge, jeglichen Einfluß und Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren. Ein gemeinsames Gespräch mit beiden Eltemteilen war nicht möglich. Resultierend aus eigenen Beobachtungen und dem Bericht der ärztlichen Kinderschutzambulanz wird von hier aus vorgeschlagen:

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag FCKW

Stellungnahme für den Prozeß beim Oberlandesgericht

Betreffend o.g. Familiensache möchte ich Stellung beziehen.
Am 24.03.2004 wandte sich Frau van der Zander an das Jugendamt mit dem Anliegen, die alleinige elterliche Sorge wieder ausüben zu wollen. Die Partnerschaft zwischen Frau van der Zander und Herrn BH. war auseinander gegangen, Grund der Trennung war gewesen, dass Frau van der Zander durch ihren Sohn Filium Seniorem erfahren hatte, dass Herr BH. sich mit einer Freundin chatet. Filius Senior hatte dies durchs Hacken im PC seines Vaters erfahren und seiner Mutter den Schriftverkehr übergeben. Frau van der Zander war durch das Verhalten ihres Partners sehr gekränkt und konnte sich nicht vorstellen, weiter die gemeinsame elterliche Sorge mit ihm auszuüben. Frau van der Zander gab an, im Herbst 1999 an Krebs erkrankt gewesen zu sein; aus Sorge um den Verbleib. der Kinder im Falle ihres Ablebens hatten die Eltemteile damals eine Sorgeerklärung bei der Beistandschaft des Jugendamtes abgegeben, sodass die elterliche Sorge seit dem 15.10.1999 gemeinsam ausgeübt wurde.
Mit Herrn BH. wurde am 31.03.2004 betreffend des Anliegens seiner ehemaligen Partnerin ein Gespräch geführt. Herr BH war mit dem Wunsch der Kindesmutter, das Sorgerecht alleine auszuüben, nicht einverstanden. Zum damaligen Zeitpunkt stellte er sich vor, dass die Kinder abwechselnd von ihm und der Kindesmutter betreut werden könnten. Dazu muß gesagt werden, dass im Erdgeschoss des Hauses sich das Atelier von Frau van der Zander befindet, im ersten Stock die Gemeinschaftsräume und das Kinderzimmer Filii Seniori und Filii Juniori und in der darüber liegenden Etage Herr BH. wohnte.
Die Umstände der Trennung, die Schilderung der Lebenssituation und der Persönlichkeiten der Kinder, auf die ich später noch näher eingehen werde und der deutlich spürbaren Ablehnung des ehemaligen Partners/Partnerin führte dazu, dass von hier aus am 31.03.2004 zunächst alleine und am 14.05.2004 zusammen mit einer Kollegin der Erziehungsberatungsstelle der AWO ein Hausbesuch gemacht wurde, mit dem Ziel, Filium Seniorem und Filium Juniorem kennen zulemen, mit ihnen über die Trennung der Eltern zu sprechen und zu" überlegen, welche Unterstützung die Kinder benötigen. Von ihren beiden Kindern berichten die Eltern unabhängig voneinander folgendes: Filius Senior sei hochintelligent, studiere nachmittags an der Uni Informatik. Die Hälfte seiner Grundschulzeit habe er aufgrund von Krankheiten gefehlt, was lt. Frau van der Zander wegen seiner Intelligenz für ihn ein Glück gewesen sei.
Die Eltern haben dann mit ihm zuhause den Lehrstoff durchgearbeitet und konnten ihn entsprechend fördern.
Filius Senior hat nicht den Kindergarten besucht, er hat mit einem Mädchen aus der Nachbarschaft gespielt, die aber später mit ihren Eltern weggezogen ist. Er hat in seiner Kindheit viel mit seinem Vater Schach gespielt, war mit dabei, wenn seine Mutter Kurse im künstlerischen Bereich durchführte. Bis zum Beginn der Schulpflicht habe Filius Senior viel gesprochen, sei kommunikativ gewesen, nach und nach aber verstummt und spräche nun recht wenig. In der jetzigen Schule habe er nur Kontakt zu einem Mädchen aus der Klasse, welches ebenfalls hochbegabt sei. Filius Senior sei von den Eltern als Kleinkind gleichermaßen betreut und versorgt worden.:Betreffend der Versorgung von Filio Juniori berichtete Frau van der Zander, dass sie diesen alleine versorgt habe, sein Vater hätte kein Interesse an ihm gehabt. Dieses wird von Herrn BH. bestritten. Beide Elternteile stimmen darüber ein, dass Filius Junior eine sehr starke Bindung an seine Mutter habe. Über Filium Juniorem berichtet seine Mutter, dass dieser in Gegenwart von Fremden nicht spricht, im Zusammensein mit seinen Klassenkameraden aber weitaus lebhafter sei als dies den Anschein im Erstkontakt hat.
Laut Frau van der Zander hat Filius Junior das Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. Er sei zwar nicht getestet worden, aber sie habe viel darüber gelesen und ein Großteil der Auffälligkeiten würden auf ihren Sohn zutreffen. Bei dem oben erwähnten Hausbesuch am 31.03.2004 lernte die Unterzeichnende die Kinder kennen, die augenscheinlich unter einer starken Spannung standen. Filius Junior machte nur kurz die Aussage, dass er bei seiner Mutter bleiben wolle und mit Filii Seniori wurde versucht, ein Gespräch betreffend der Trennung zu führen. Er antwortete nur sehr leise auf meine Fragen, machte von sich aus keine Aussagen. In Absprache mit Frau van der Zander und Herrn BH. wurde ein erneuter Besuch, diesmal zusammen mit einer Kollegin von der Erziehungsberatungsstelle verabredet. Ziel dieses Besuchs sollte sein, gemeinsam zu überlegen, was man für Filium Seniorem , der auch für Frau van der Zander damals augenscheinlich Hilfe benötigt, tun kann. Es wurde verabredet, den "Fall" in der kollegialen Fachberatung in der hiesigen Dienststelle vorzustellen.
Ergebnis der Fallvorstellung war, dass Frau van der Zander zwei Möglichkeiten, der Unterstützung angeboten werden. Die erste Möglichkeit war, dass die ambulante Jugendhilfe im Zeitraum von 2-3 Monaten eine pädagogischen Diagnostik erstellt, die zweite Möglichkeit war eine Diagnostik durch die ärztliche Kinderschutzambulanz. Eine Diagnostik bei einem niedergelassenen Kinder -und Jugendpsychotherapeuten kam für Frau van der Zander nicht in Frage, da sie keine Zeit hatte, sich die verschiedenen Therapeuten anzusehen, um dann zu entscheiden, welcher Therapeut der Richtige für Filium Seniorem sei.
Frau van der Zander entschied sich für die ärztliche Kinderschutzambulanz, wobei ihr im Vorfeld die Arbeitsweise der Ambulanz erklärt wurde. Herr BH.war mit der Diagnostik einverstanden. Der Verlauf der Diagnostik ist ersichtlich aus dem Bericht der Kinderschutzambulanz, den ich mit Einverständnis von Herrn Dr. MUH dieser Stellungnahme beilege.
Aktuelle Situation : Herr BH. ist mittlerweile umgezogen. Zur Zeit wird versucht, eine Umgangsregelung zwischen den Kindern und ihrem Vater zu vereinbaren. Geplant ist, dass Filius Senior und Filius Junior erstmalig Mitte Juli 2005 mit ihrem Vater etwas unternehmen bzw. diesen besuchen.
Wie schon in der Stellungnahme des Amtsgericht angeregt, sieht die Unterzeichnende es weiter wünschenswert an, wenn für die Kinder eine Verfahrenspflegschaft eingerichtet und dass die Diagnostik der Kinder fortgesetzt wird. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Frau FCKW.

Zwischenbericht zum Sachstand der Diagnostik

: Filius Senior geb. 17.06.89 Filius Junior, geb. 15.06.95
Sehr geehrte Frau FCKW:. ,
wir berichten Ihnen über den Stand der diagnostischen Arbeit mit den Kindern Filio Seniori und Filio Juniori, die auf Ihre Empfehlung hin und nach Ihrer Vorinformationen vom 04.08.2004, von der Mutter am 11.08.2004 zur Diagnostik angemeldet wurden. Als Grund für die Meldung geben Sie an, beide Kinder seien sozial sehr isoliert,, der 15-jährige Filius Senior ausgesprochen kommunikationsgestört, der 9-jährige Filius Junior sei ausgesprochen stark auf die Mutter fixiert. Die Eltern würden gemeinsam ein Haus bewohnen auf unterschiedlichen Etagen, seien getrennt und ausgesprochen verfeindet. Die Kommunikation laufe weitgehend über die Kinder. Dem äußeren Eindruck nach mache vor allem Filius Senior einen sehr zurück gezogenen Eindruck. Er sei hochbegabt, besuche die 9. Klasse des Gymnasiums und sei nebenher Jungstudent für das Fach Informatik.
Ihre Fragestellung bezog sich auf die psychische Situation der Kinder und einen möglichen Unterstützungsbedarf bzw. Klärungsbedarf für beide Eltern vor dem Hintergrund der sehr durch Feindlichkeit belastenden häuslichen Atmosphäre und eines Sorgerechtstreites.
Gespräche mit der Mutter, Frau van der Zander
Frau van der Zander kommt insgesamt zu drei Beratungsgesprächen in die Kinderschutzambulanz. Das Beratungsgespräch mit Frau van der Zander führt die Sonderpädagogin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Frau CD. Zum Gespräch bringt Frau van der Zander trotz anders lautender Absprachen jüngsten Sohn Filium Juniorem mit in die Kinderschutzambulanz, da sie niemanden habe der auf den 9-jährigen aufpassen könne. Ein Versuch, Filium Juniorem im Spielzimmer unterzubringen und in der Zwischenzeit mit der Mutter ein Beratungsgespräch zu führen, scheitert an dem Unvermögen des Jungen sich in dieser Situation von der Mutter zu trennen, bzw. die Mutter allein zu lassen, was er durch heftiges und andauerndes Schluchzen zum Ausdruck bringt. Er beruhigt sich erst wieder als er neben der Mutter im Besprechungszimmersitzen darf. Das Verhalten Filii Juniori lässt darauf schließen, dass er unter tiefen Verlassenheitsängsten, die durch die schwierige familiäre Lage mit ausgelöst worden sind, leidet und die Mutter daher möglichst nicht aus den Augen lassen darf um seine Ängste unter Kontrolle zu halten.
Im zweiten Kontakt am 13.08.2004, den Frau van der Zander alleine wahrnimmt, berichtet sie, dass sie seit der Trennung zwar noch mit ihrem Mann und den Kindern gemeinsam in einem Haus lebe, aber in getrennten Etagen. Die Kinder bewohnen gemeinsam mit ihr die mittlere Etage, der Vater der Kinder lebe im oberen Stockwerk.
Sie berichtet, dass sie zunächst das alleinige Sorgerecht gehabt habe. Da sie aber vor einigen Jahren glaubte an Krebs erkrankt zu sein habe sie veranlasst, dass der nicht verheiratete Vater sich mit ihr die elterliche Sorge teile. Ihr erklärtes Ziel sei es nun aber wieder das alleinige Sorgerecht zu erlängen. Der Vater der Kinder, Herr BH., habe sich nach 25 Jahren gemeinsamen Lebens von ihr getrennt und sie werde nun alles daran setzten, die Kinder von seiner neuen Partnerin fernzuhalten.
Über ihren ältesten Sohn, den 15-jährigen Filium Seniorem , berichtet Frau van der Zander, dass er hochbegabt und sehr kontaktarm sei. Er sei bis zu seinem 6. Lebensjahr ausgesprochen "kommunikativ" gewesen, aber seit Schulbeginn mehr und mehr verstummt. Nachmittags studiere Filius Senior Informatik an der Uni, vormittags besuche er die 9. Klasse des Humboldt Gymnasiums. Dort habe er bis auf ein Mädchen zu der er ab und zu über Schulisches rede, keinerlei weitere Kontakte zu Mitschülern.!
Filius Senior habe auch die geheime Beziehung des Vaters aufgedeckt, indem er sich in den Computer des Vaters "eingehackt" und der Mutter die Korrespondenz des Vaters mit seiner Chat-Partnerin hinterhergetragen habe, in der sich die Mutter schlecht gemacht fühlt. Des Weiteren habe Filius Senior dem Vater die Fahrzeugpapiere des gemeinsamen Autos entwendet und sie der Mutter gegeben. Der jüngere Sohn Filius Junior sei weniger kontaktscheu. Er rede nur nicht mit Fremden, habe aber Kontakt in seiner Klasse und spiele mit den anderen Kindern auf dem Schulhof. Im Anschluß an die Beratung werden mit Frau van der Zander diagnostische Termine für beide Söhne vereinbart, die aber zunächst nicht eingehalten und später gänzlich, mit Schreiben vom 13.09.2004, abgesagt werden.
Insgesamt scheint Frau van der Zander durch die massiven Verhaltensauffälligkeiten der Kinder nur wenig beeindruckt oder besorgt. Sie ist nicht in der Lage, die emotionalen Schwierigkeiten und Loyalitätskonflikte wahrzunehmen, denen ihre Kinder durch die starken elterlichen Auseinandersetzungen und die Spaltung im gemeinsamen Haus ausgesetzt sind. Die Spitzeleien des ältesten Sohnes werden von ihr eher belustigt und mit einer gewissen Befriedigung aufgenommen und keineswegs als Fehlverhalten oder Ausdruck schwerer innerer Konflikte gesehen. Auch im erklärenden Gespräch über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen und die Bedeutung einer gemeinsam einzunehmenden Elternrolle, besonders nach einer Trennung, kann Frau van der Zander nicht wirklich gefühlsmäßig nachvollziehen, dass die Söhne neben der Mutter auch den Vater brauchen. Sie vermindert seine Bedeutung als Vater für die Kinder mit Sätzen wie "er ist noch nie ein richtiger Vater gewesen", "er ist eher ein Bruder für seine Söhne".
Immer wieder kommt sie auf die neue Partnerin des Vaters zurück und die Diffamierungen denen sie im Chatraum ausgesetzt sei. Diese ersichtliche (und nachvollziehbare) Kränkung kann Frau van der Zander nicht als Kränkung wahrnehmen sondern verneint ihre Gefühle mit der Bemerkung, der Vater könne sie nicht mehr kränken. Befragt nach den Inhalten Gespräche mit dem Vater, Herrn BH. Mit dem Vater werden zwei Gespräche geführt, am 13.08 und 04.10.2004, das zweite Gespräch findet in Anwesenheit der neuen Partnerin von Herrn BH., Frau HJ., statt. Herr BH.berichtet, dass er mit Frau van der Zander seit mehr als 20 Jahren zusammenlebe. Er habe sie in Karlsruhe kennengelerht beim gemeinsamen Kunststudium und habe schon dort mit ihr zusammengelebt. Frau van der Zander sei Bildhauerin, er selbst sei Maler.
Während Frau van der Zander laufend künstlerisch tätig sei, habe er selbst seit längerer Zeit das Malen aufgegeben bzw. finde noch nicht wieder in die eigentlich gewollte künstlerische Betätigung hinein. Er brauche dazu eine über längere Zeit ungestörte Atmosphäre, die er jedoch nicht finde, seit er sich vorwiegend für die Versorgung der Kinder zuständig gefühlt habe. Das sei über lange Zeit für ihn auch in Ordnung gewesen. Seit der sehr komplizierten Trennung der Eltern sähe er den Sinn in dieser Entscheidung in Frage gestellt.
Nach Angaben des Vaters sei die Beziehung zwischen ihm und der Mutter der Kinder seit sehr langer Zeit ambivalent und schwankend. Vor der Übersiedlung nach Düsseldorf ungefähr 1984 hätten sie kurz in Viersen gelebt schon dort hätten sie im gleichen Haus eine Trennung vollzogen. Dennoch seien sie zusammen nach Düsseldorf gezogen, hätten hier ein Haus bezogen, das den Eltern der Mutter gehöre. Die von Herrn BH. gemietete Wohnung sei eigentlich die in der ersten Etage, das Erdgeschoß sei von jeher der Bereich der Mutter gewesen, in dem sie schlafe und ihr Atelier habe. In der zweiten Etage seien Räume, die für dauerhaftes Wohnen eigentlich nicht geeignet seien und lange Zeit auch nicht bewohnt gewesen seien.
Auf die Kinder hätten beide Eltern sich erst einstellen müssen. Herr BH. habe nach seiner Vorgeschichte in seiner Herkunftsfamilie eigentlich keine Kinder gewollt, habe aber dann nach den ersten Ultraschallbildern der Schwangerschaft mit Filio Seniori eine positive Einstellung zu Kindern gefunden und sich entsprechend für die Versorgung der Kinder entschieden. Die Mutter habe Kinder gewollt, allerdings habe sie sich darauf eingestellt gehabt, Töchter zu bekommen, denen sie ihre Kunst und ihre feministischen Gedanken habe weitergeben wollen. Für den Fall; dass sie Jungen bekommen sollte, habe sie ursprünglich vorgehabt diese bei ihrer Schwester aufwachsen zulassen.
Gemeinsam hätten sich dann allerdings beide Eltern entscheiden können, mit den beiden Jungs zu leben. Das gemeinsame Familienleben habe stets in der Etage des Vaters stattgefunden, wo die Kinder noch heute ihre Zimmer bewohnen würden. Die Mutter habe ihren Schlafbereich mit einer Luke in der Decke verbunden mit dem Kinderzimmer in dem ursprünglich Filius Senior und Filius Junior gemeinsam gelebt hätten, in dem jetzt Filius Junior alleine wohne. Diese sehr große Nähe zu den Kindern sei der Mutter ebenso wichtig gewesen wie den Kindern auch.
Die eigentliche Trennungsphase dauere nach Angaben des Vaters schon drei Jahre. Damals habe bei der Mutter eine Erkrankung mit Genitalherpes angefangen, anläßlich derer sie sich in erheblicher Angst hinein gesteigert habe, Krebskrank zu sein und bald sterben zu müssen. In diese Angst habe sie beide Kinder, besonders aber Filium Juniorem einbezogen, der bis heute hochgradig beängstigt sei um das Wohlergehen der Mutter. Durch die unmittelbare Verbindung der beiden Schlafbereiche habe auch vor allem Filius Junior alle Ängste und Gefühlsausbrüche der Mutter unmittelbar mitbekommen.
Im Laufe dieser beginnenden Krebsangst habe Frau van der Zander Herrn BH dazu aufgefordert, sich von ihr zu trennen und sich eine andere Frau zu suchen. Da die Beziehung zwischen den beiden Eltern ohnehin nur bezogen auf Kinder und Kunst stattgefunden habe, habe Herr BH sich nach einiger Zeit des Wiederstandes entschlossen, dem Rat der Mutter zu folgen und sich aus der Beziehung zurück zu ziehen. In diesem Zusammenhang habe er sich an eine alte Bekannte aus der Karlsruher Zeit erinnert und mit ihr vor allem über das Internet eine Beziehung mit ihr aufgenommen. Frau van der Zander habe das erfahren und sehr erbost und eifersüchtig darauf reagiert. Sie habe die Kinder darüber informiert, dass der Vater die Kinder nicht mehr liebe, weil er sich mit einer anderen Frau zusammen tue. Sie habe Filium Seniorem damit beauftragt, die Chat- und Mail Kontakte zwischen Vater und Fr. HJ. auszuspähen und auszudrucken. Anschließend habe sie dann die von Filio Seniori ausgedruckten Protokolle an Bekannte verschickt, unter anderem auch an die Eltern des Vaters. Sie habe dem Vater vorgeworfen, sie in den Kontakten mit Fr. HJ. schlecht gemacht zu haben und habe die Kinder gewarnt, Fr. HJ. wolle sie entführen. Beide stimme allerdings nach Angaben des Vaters nicht. In den vom Vater hier vorgelegten Protokollen ist in der Tat auch keine Defamierung der Mutter zu erkennen.
Im Januar 2004 sei der Vater dann aus der von ihm gemieteten Wohnung ausgezogen, um dem immer streitigeren Kontakt mit der Mutter aus dem Weg zu gehen und damit die Kinder zu entlasten. Er sei in die zweite Etage gezogen und begnüge sich derzeit mit sehr provisorischen Wohnverhältnissen. Mittlerweile leugne die Mutter ihre eigene Initiative zur Beendigung der Beziehung und werfe dem Vater vor, sie wegen einer anderen Frau verlassen zu haben. Den Kinder gegenüber halte sich Herr BH. sich so neutral und konsiliant wie möglich, um sie so wenig wie möglich zusätzlich unter Druck zusetzen. Filius Senior habe das ausspähen des väterlichen Computers bedauert, gleichzeitig zu seiner Entscheidung gestanden mit der Bemerkung, dass er bei der Mutter bleiben wolle und deshalb ihrer Aufforderung nachgekommen sei.
Mittlerweile unterbinde die Mutter sehr strikt den Kontakt zwischen Kindern und Vater, teilweise schließe sie die Kinder sogar in der Wohnung ein um diesen Kontakt zu verhindern. Auch diesem Verbot komme Filius Senior bzw. auch Filius Junior nach. Sie äußern dazu die Sorge, dass sie die Mutter verärgern könnten, wenn sie entgegen ihrem Verbot Kontakt zum Vater aufnehmen würden.In der Sorge, jeglichen Einfluß und Kontakt zu den Kinder zu verlieren habe der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragt und habe vor, den Kinder wechselweise Kontakt zur Mutter bzw. zum Vater zu gestatten.
Er plane für sich, aus dem gemeinsam bewohnten Haus auszuziehen. Den Kindern den Kontakt zur Mutter gänzlich zu verbieten, wie es die Mutter derzeit bezüglich der Kontakte zum Vater tue, habe er nicht vor. Dazu sei ihm Kontakt zwischen Mutter und Kindern zu wichtig. Er selbst habe im Laufe seiner Kindheit erfahren, wie wichtig Kontakte für Kinder zur Mutter seien.
Zusammenfassung
Nach unserer Einschätzung leben die Kinder Filius Senior und Filius Junior in einem von außerordentlicher Ambivalenz und feindlichen Äußerungen der Eltern gegeneinander geprägten Umfeld. Diese Lebenssituation muß für beide Kinder einen schweren Loyalitätskonflikt bedeuten, zusätzlich ist anzunehmen, dass die Kinder in großer Angst um die psychisch labil erscheinende Mutter leben und entsprechend eingeschränkte Entwicklungschancen haben. Ihr Eindruck, dass die Kinder sozial isoliert leben und entsprechende Kommunikationsstörungen haben erscheint vor dem hier geschilderten Hintergrund ausgesprochen plausibel und überprüfungsbedürftig. Vor allem der Mutter scheint ein Verständnis für die psychische Situation der Kinder, möglicherweise auch für die Entwicklungsperspektive der Kinder zu fehlen.
Aus den bislang gewonnenen Informationen über die Familie erscheint das Wohl der beiden Kinder Filii Seniori und Filii Juniori deutlich gefährdet, eine Überprüfung ihrer Lebens- und Entwicklungs- bzw. Beziehungssituation erscheint mehr als dringlich. Der Vater ist weiter motiviert, eine Untersuchung der Kinder zu unterstützen. Sollte dies bei der Mutter weiterhin nicht der Fall sein, erscheint uns aus Kinder- und Jugend- psychatrischer Sicht eine Überprüfung der mütterlichen Haltung durch ein Familiengericht durchaus angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. med MUH. und Sonderpäd. Frau CD.

 

 


 

Ein typisch jugendamtliches Rechtfertigungsschreiben

Sehr geehrte Frau van der Zander,
ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten und den Sachverhalt nochmals überprüft. Danach entsprechen die Angaben, die Frau FCKW vor dem Oberlandesgericht gemacht hat, den Inhalten der bisher stattgefundenen Gespräche.
Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes eine eigenständige Funktion vor Gericht und müssen fachlich zu den Situationen und Fragen Stellung beziehen. Dies ist nicht immer einfach und kann selbstverständlich von den Einschätzungen der Eltern abweichen.
Aber auch Sie hatten die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen, wovon Sie nach meiner Kenntnis auch Gebrauch gemacht haben. Die letztendliche Entscheidung hat jedoch das Gericht getroffen. Meine Mitarbeiterin hat sich korrekt verhalten und ihre Aufgabe fach-und sachgerecht erfüllt. Ihre Kinder sind zu keinem Zeitpunkt seitens des Jugendamtes beeinflusst worden. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, eine andere Sichtweise zu vertreten.
Das berechtigt Sie jedoch nicht, gegenüber Frau FCKW. den Vorwurf zu erheben, sie habe durch Lügen versucht, das Gericht zu manipulieren und ich möchte Sie bitten, künftig von solchen Vorwürfen abzusehen.
Hierzu gehört auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs zum Zwecke der Rechtsbeugung. Auch wenn Sie mit der jetzigen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie davon ausgehen, dass das Gericht völlig unabhängig zum Wohle der Kinder entscheidet. :
Ich bedaure, dass Sie solch ein Misstrauen gegen das Jugendamt haben, bitte aber auch um Verständnis, dass ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen solche unberechtigten Vorwürfe schützen muss.
Trotzdem wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und viel Glück im neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Herr HN.

Nachwort

Ich bin seit meiner frühesten Jugend bekannt für absolute, kompromißlose Ehrlichkeit.
Nichts und niemand kann mich zwingen, eine Lüge die Wahrheit zu nennen! Ich werde niemals aufgeben, zu verlangen, dass die verleumderischen Behauptungen von Frau CD. und Frau FCKW. zurückgezogen werden und diese Frauen für ihr Vorgehen zur Verantwortung gezogen werden.


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