Unrecht heißt Familienrecht
Kommentar Zu Frau FCKWs und Frau CDs verleumderischen Gutachten
Diese Texte sind voll von Behauptungen, die unhinterfragt von Herrn BH. übernommen werden. Wer die Prozeßdokumentation gelesen hat, dem wird dies von selbst auffallen. Was aber die Sache noch ungeheuerlicher macht, ist die Tatsache, dass Frau FCKW ungefragt von sich aus die Wahrheit verdreht, um Herrn BHs Geschichte glaubwürdiger zu machen.
So behauptet sie gleich zu Anfang, die Schilderung der Lebensumstände und der Persönlichkeiten der Kinder habe zu ihrem Hausbesuch geführt, um vorzutäuschen, hier hätten tatsächlich Gründe für ein Eingreifen des Jugendamtes vorgelegen. In Wirklichkeit wurde sie von mir persönlich gebeten, den Willen der Kinder zum Aufenthaltsrecht zu erfragen, weil Herr BH.den Willen der Kinder bei der Mutter zu bleiben, mißachtete. Jede Bemerkung, die sie von mir hörte, wird durch sie in in ihr Gegenteil verdreht und selbstverständlich handelt es sich bei den mir in den Mund gelegten oder angeblich von beiden Eltern stammenden Aussagen, in Wirklichkeit Behauptungen von BH. Von Anfang an wollte Frau FCKW. meine Kinder dazu zwingen, zum Vater zu ziehen, man siehe dazu auch die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Jedoch meine Kinder, besonders Filius Junior sind nicht so blöd, mit einer solchen Frau mehr zu reden, als unbedingt notwendig. Sie sind nicht kommunikationsgestört, sondern waren zu Recht mißtrauisch und verschlossen gegenüber ihr.
Frau CD. allerdings, hat nicht gelogen, weil sie bewußt solche Ziele anstrebte, sie handelte auf Grund von Vorbeeinflußung. Nach der Beeinflußung durch Herrn BH. und Frau FCKW. mit einem vorgefertigten Bild im Kopf, versuchte sie jede noch so gegenteillige Information umzuinterpretieren, damit sie in dieses Bild passen sollte. Ihre größte Verfehlung besteht darin, vorzutäuschen, es hätte eine Diagnostik stattgefunden, obwohl sie meinen ältesten Sohn nicht einmal gesehen hat. Man siehe auch hier die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die "Gutachten" der Vaterrechtskämpferinnen FCKW. und CD.
Stellungnahme für den Prozeß beim Amtsgericht:
Familiensache van der Zander./. B.H.
Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder:
Filius Senior, geb. 17.06.1989 Filius Junior,geb. 15.06.1995
F.S. und F.J. sind die gemeinsamen Kinder von Frau Roswitha van
der Zander und
Herrn BH. Die Eltern waren nicht miteinander verheiratet.
Am 15.10.1999 haben die Eltern bei der Beistandschaft des
Jugendamtes eine
Sorgeerklärung abgegeben, sodass seit diesem Zeitpunkt beide
Eltemteile Inhaber
der gemeinsamen elterlichen Sorge sind.
Im Januar 2004 haben sich die Eltern van der Zander/BH. als Paar
getrennt.
Beide Eltemteile leben in einer Immobilie, welche Eigentum der
Großeltem
mütterlicherseits ist. Frau van der Zander ist Bildhauerin, Herr
BH. ist freischaffender
Künstler. In der untersten Etage des Hause befindet sich das
Atelier von
Frau van der Zander, die mittlere Wohnung wird als gemeinsame
Wohnung von
Frau van der Zander und den Kinder benutzt und Herr BH. bewohnt
seit der
Trennung die Etage über der Wohnung, welches auch sein Atelier
ist. Die Umstände der Trennung, welche dem Gericht durch die
Anträge der
Parteien bekannt ist, die Schilderung der Lebenssituation und der
Persönlichkeiten
der Kinder führte dazu, dass von hier aus zunächst ein
Hausbesuch alleine
gemacht wurde und ein zweites Mal zusammen mit einer
Mitarbeiterin der
Erziehungsberatungsstelleder AVO. In diesen Besuchen wurde
deutlich, dass
Filius Senior ausgesprochen kommunikationsgestört und das Filius
Junior sehr
auf seine Mutter fixiert ist. Filius Senior ist hochbegabt,
studiert in seiner Freizeit
Informatik, ist jedoch in seiner Klasse ein Außenseiter, hat
außer zu seiner Familie
kaum soziale Kontakt. Laut Aussage der Mutter soll Filius Junior
ADS haben,
ist aber nie getestet worden. Lt. seiner Eltern hat er zu seiner
Mutter eine fast
symbiotische Beziehung.
Aufgrund der Auffälligkeit der Kinder, der durch die
Feindlichkeit der Eltemteile
belasteten häuslichen Atmosphäre und des Sorgerechtsstreites
wurde den Eltern
geraten, sich an die ärztliche Kinderschutzambulanz zwecks einer
Diagnostik
ihrer Kinder zu wenden. " .
Die Diagnostik begann im August 2004, wurde jedoch nach 3
Beratungsgesprächen
von Frau van der Zander abgebrochen. Herr BH. hätte gerne
gesehen, wenn
die Diagnostik weitergeführt worden wäre.Der hiesigen Stelle
liegt ein Zwischenbericht
zum Sachstand der Diagnostik vor,
aus dem hier die Zusammenfassung zitiert wird:
"...Nach unserer Einschätzung leben die Kinder Filius
Senior und Filius Junior in einem
von außerordentlicher Ambivalenz und feindlichen Äußerungen
der Eltern gegeneinander
geprägten Umfeld. Diese Lebenssituation muß für beide Kinder
einen schweren
Loyalitätskonflikt bedeuten, zusätzlich ist anzunehmen, dass
die Kinder in großer
Angst um die psychisch labil erscheinende Mutter leben und
entsprechend eingeschränkte
Entwicklungschancen haben. Der Eindruck,(hier ist die
Unterzeichnende gemeint),
dass die Kinder sozial isoliert leben und entsprechende
Kommunikationsstörungen haben
erscheint vor dem hier geschilderten Hintergrund ausgesprochen
plausibel und
überprüfüngsbedürftig. Vor allem der Mutter scheint ein
Verständnis für die psychische
Situation der Kinder, möglicherweise auch für die
Entwicklungsperspektive der Kinder
zu fehlen. Aus den bislang gewonnenen Informationen über die
Familie erscheint das
Wohl der beiden Kinder Filii Seniori und Filii Juniori deutlich
gefährdet, eine Überprüfung
ihrer Lebens- und Entwicklungs- bzw. Beziehungssituation
erscheint mehr als dringlich.
Der Vater ist weiterhin motiviert, eine Untersuchung der Kinder
zu unterstützen. Sollte
dies bei der Mutter weiterhin nicht der Fall sein, erscheint uns
aus Kinder- und Jugendpsychiatrischer Sicht eine Überprüfung der mütterlichen
Haltung durch ein
Familiengericht durchaus angemessen...." ( Zitat:
Zwischenbericht zum Sachstand
der Diagnostik, Dr. med. MUH., Frau CD.)
Frau van der Zander beantragt weiterhin die alleinige elterliche
Sorge für Ihre Söhne,
Herr BH. hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kinder
beantragt in der Sorge,
jeglichen Einfluß und Kontakt zu seinen Kindern zu verlieren.
Ein gemeinsames Gespräch
mit beiden Eltemteilen war nicht möglich. Resultierend aus
eigenen Beobachtungen und
dem Bericht der ärztlichen Kinderschutzambulanz wird von hier
aus vorgeschlagen:
- eine Verfahrenspflegschaft für die Kinder zuzurichten
- die ärztliche Kinderschutzambulanz zu beauftragen, ein psychologisches Gutachten zu den Eltern und deren Erziehungsfähigkeit zu erstellen
- und die Diagnostik der Kinder fortzusetzen.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag FCKW
Stellungnahme für den Prozeß beim Oberlandesgericht
Betreffend o.g. Familiensache möchte ich Stellung beziehen.
Am 24.03.2004 wandte sich Frau van der Zander an das Jugendamt
mit dem Anliegen,
die alleinige elterliche Sorge wieder ausüben zu wollen. Die
Partnerschaft zwischen
Frau van der Zander und Herrn BH. war auseinander gegangen, Grund
der Trennung
war gewesen, dass Frau van der Zander durch ihren Sohn Filium
Seniorem erfahren hatte,
dass Herr BH. sich mit einer Freundin chatet. Filius Senior hatte
dies durchs Hacken
im PC seines Vaters erfahren und seiner Mutter den Schriftverkehr
übergeben.
Frau van der Zander war durch das Verhalten ihres Partners sehr
gekränkt und
konnte sich nicht vorstellen, weiter die gemeinsame elterliche
Sorge mit ihm auszuüben.
Frau van der Zander gab an, im Herbst 1999 an Krebs erkrankt
gewesen zu sein;
aus Sorge um den Verbleib. der Kinder im Falle ihres Ablebens
hatten die Eltemteile
damals eine Sorgeerklärung bei der Beistandschaft des
Jugendamtes abgegeben, sodass
die elterliche Sorge seit dem 15.10.1999 gemeinsam ausgeübt
wurde.
Mit Herrn BH. wurde am 31.03.2004 betreffend des Anliegens seiner
ehemaligen
Partnerin ein Gespräch geführt. Herr BH war mit dem Wunsch
der Kindesmutter,
das Sorgerecht alleine auszuüben, nicht einverstanden. Zum
damaligen Zeitpunkt stellte
er sich vor, dass die Kinder abwechselnd von ihm und der
Kindesmutter betreut werden
könnten. Dazu muß gesagt werden, dass im Erdgeschoss des Hauses
sich das Atelier von
Frau van der Zander befindet, im ersten Stock die
Gemeinschaftsräume und das
Kinderzimmer Filii Seniori und Filii Juniori und in der
darüber liegenden Etage
Herr BH. wohnte.
Die Umstände der Trennung, die Schilderung der Lebenssituation
und der
Persönlichkeiten der Kinder, auf die ich später noch näher
eingehen werde und
der deutlich spürbaren Ablehnung des ehemaligen
Partners/Partnerin führte dazu,
dass von hier aus am 31.03.2004 zunächst alleine und am
14.05.2004 zusammen
mit einer Kollegin der Erziehungsberatungsstelle der AWO ein
Hausbesuch gemacht
wurde, mit dem Ziel, Filium Seniorem und Filium Juniorem kennen
zulemen, mit
ihnen über die Trennung der Eltern zu sprechen und zu"
überlegen, welche Unterstützung
die Kinder benötigen.
Von ihren beiden Kindern berichten die Eltern unabhängig voneinander folgendes:
Filius Senior sei hochintelligent, studiere nachmittags an
der Uni Informatik. Die
Hälfte seiner Grundschulzeit habe er aufgrund von Krankheiten
gefehlt, was lt.
Frau van der Zander wegen seiner Intelligenz für ihn ein Glück
gewesen sei.
Die Eltern haben dann mit ihm zuhause den Lehrstoff
durchgearbeitet und konnten
ihn entsprechend fördern.
Filius Senior hat nicht den Kindergarten besucht, er hat mit
einem Mädchen aus der
Nachbarschaft gespielt, die aber später mit ihren Eltern
weggezogen ist. Er hat in seiner
Kindheit viel mit seinem Vater Schach gespielt, war mit dabei,
wenn seine Mutter
Kurse im künstlerischen Bereich durchführte. Bis zum Beginn der
Schulpflicht habe
Filius Senior viel gesprochen, sei kommunikativ gewesen, nach und
nach aber
verstummt und spräche nun recht wenig. In der jetzigen Schule
habe er nur Kontakt
zu einem Mädchen aus der Klasse, welches ebenfalls hochbegabt
sei.
Filius Senior sei von den Eltern als Kleinkind gleichermaßen
betreut und versorgt
worden.:Betreffend der Versorgung von Filio Juniori
berichtete Frau van der Zander,
dass sie diesen alleine versorgt habe, sein Vater hätte kein
Interesse an ihm gehabt.
Dieses wird von Herrn BH. bestritten. Beide Elternteile stimmen
darüber ein, dass
Filius Junior eine sehr starke Bindung an seine Mutter habe.
Über Filium Juniorem
berichtet seine Mutter, dass dieser in Gegenwart von Fremden
nicht spricht, im
Zusammensein mit seinen Klassenkameraden aber weitaus lebhafter
sei als dies
den Anschein im Erstkontakt hat.
Laut Frau van der Zander hat Filius Junior das
Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom. Er sei
zwar nicht getestet worden, aber sie habe viel darüber gelesen
und ein Großteil der
Auffälligkeiten würden auf ihren Sohn zutreffen. Bei dem oben
erwähnten Hausbesuch
am 31.03.2004 lernte die Unterzeichnende die Kinder kennen, die
augenscheinlich
unter einer starken Spannung standen. Filius Junior machte nur
kurz die Aussage,
dass er bei seiner Mutter bleiben wolle und mit Filii Seniori
wurde versucht, ein
Gespräch betreffend der Trennung zu führen. Er antwortete nur
sehr leise auf meine
Fragen, machte von sich aus keine Aussagen. In Absprache mit Frau
van der Zander
und Herrn BH. wurde ein erneuter Besuch, diesmal zusammen mit
einer Kollegin von
der Erziehungsberatungsstelle verabredet. Ziel dieses Besuchs
sollte sein, gemeinsam
zu überlegen, was man für Filium Seniorem , der auch für Frau
van der Zander damals
augenscheinlich Hilfe benötigt, tun kann. Es wurde verabredet,
den "Fall" in der
kollegialen Fachberatung in der hiesigen Dienststelle
vorzustellen.
Ergebnis der Fallvorstellung war, dass Frau van der Zander zwei
Möglichkeiten,
der Unterstützung angeboten werden. Die erste Möglichkeit war,
dass die ambulante
Jugendhilfe im Zeitraum von 2-3 Monaten eine pädagogischen
Diagnostik erstellt,
die zweite Möglichkeit war eine Diagnostik durch die ärztliche
Kinderschutzambulanz.
Eine Diagnostik bei einem niedergelassenen Kinder -und
Jugendpsychotherapeuten
kam für Frau van der Zander nicht in Frage, da sie keine Zeit
hatte, sich die
verschiedenen Therapeuten anzusehen, um dann zu entscheiden,
welcher Therapeut
der Richtige für Filium Seniorem sei.
Frau van der Zander entschied sich für die ärztliche
Kinderschutzambulanz, wobei
ihr im Vorfeld die Arbeitsweise der Ambulanz erklärt wurde. Herr
BH.war mit der
Diagnostik einverstanden. Der Verlauf der Diagnostik ist
ersichtlich aus dem Bericht
der Kinderschutzambulanz, den ich mit Einverständnis von Herrn
Dr. MUH dieser
Stellungnahme beilege.
Aktuelle Situation : Herr BH. ist mittlerweile umgezogen.
Zur Zeit wird versucht,
eine Umgangsregelung zwischen den Kindern und ihrem Vater zu
vereinbaren.
Geplant ist, dass Filius Senior und Filius Junior erstmalig Mitte
Juli 2005 mit
ihrem Vater etwas unternehmen bzw. diesen besuchen.
Wie schon in der Stellungnahme des Amtsgericht angeregt, sieht
die Unterzeichnende
es weiter wünschenswert an, wenn für die Kinder eine
Verfahrenspflegschaft
eingerichtet und dass die Diagnostik der Kinder fortgesetzt wird.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Frau FCKW.
Zwischenbericht zum Sachstand der Diagnostik
: Filius Senior geb. 17.06.89 Filius Junior, geb. 15.06.95
Sehr geehrte Frau FCKW:. ,
wir berichten Ihnen über den Stand der diagnostischen Arbeit mit
den Kindern Filio Seniori und Filio Juniori, die auf Ihre Empfehlung hin und nach Ihrer Vorinformationen vom 04.08.2004, von der Mutter am 11.08.2004 zur
Diagnostik angemeldet wurden. Als Grund für die Meldung geben
Sie an,
beide Kinder seien sozial sehr isoliert,, der 15-jährige Filius
Senior ausgesprochen
kommunikationsgestört, der 9-jährige Filius Junior sei
ausgesprochen stark
auf die Mutter fixiert. Die Eltern würden gemeinsam ein Haus
bewohnen auf
unterschiedlichen Etagen, seien getrennt und ausgesprochen
verfeindet.
Die Kommunikation laufe weitgehend über die Kinder. Dem
äußeren Eindruck
nach mache vor allem Filius Senior einen sehr zurück gezogenen
Eindruck.
Er sei hochbegabt, besuche die 9. Klasse des Gymnasiums und sei
nebenher
Jungstudent für das Fach Informatik.
Ihre Fragestellung bezog sich auf die psychische Situation der
Kinder und einen
möglichen Unterstützungsbedarf bzw. Klärungsbedarf für beide
Eltern vor dem
Hintergrund der sehr durch Feindlichkeit belastenden häuslichen
Atmosphäre
und eines Sorgerechtstreites.
Gespräche mit der Mutter, Frau van der Zander
Frau van der Zander kommt insgesamt zu drei Beratungsgesprächen
in die
Kinderschutzambulanz. Das Beratungsgespräch mit Frau van der
Zander führt
die Sonderpädagogin und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutin Frau CD.
Zum Gespräch bringt Frau van der Zander trotz anders lautender
Absprachen
jüngsten Sohn Filium Juniorem mit in die Kinderschutzambulanz,
da sie niemanden
habe der auf den 9-jährigen aufpassen könne. Ein Versuch,
Filium Juniorem im
Spielzimmer unterzubringen und in der Zwischenzeit mit der Mutter
ein
Beratungsgespräch zu führen, scheitert an dem Unvermögen des
Jungen sich in
dieser Situation von der Mutter zu trennen, bzw. die Mutter
allein zu lassen, was
er durch heftiges und andauerndes Schluchzen zum Ausdruck bringt.
Er beruhigt
sich erst wieder als er neben der Mutter im
Besprechungszimmersitzen darf.
Das Verhalten Filii Juniori lässt darauf schließen, dass er
unter tiefen
Verlassenheitsängsten, die durch die schwierige familiäre Lage
mit ausgelöst
worden sind, leidet und die Mutter daher möglichst nicht aus den
Augen lassen
darf um seine Ängste unter Kontrolle zu halten.
Im zweiten Kontakt am 13.08.2004, den Frau van der Zander alleine
wahrnimmt,
berichtet sie, dass sie seit der Trennung zwar noch mit ihrem
Mann und den
Kindern gemeinsam in einem Haus lebe, aber in getrennten Etagen.
Die Kinder
bewohnen gemeinsam mit ihr die mittlere Etage, der Vater der
Kinder lebe im
oberen Stockwerk.
Sie berichtet, dass sie zunächst das alleinige Sorgerecht gehabt
habe. Da sie
aber vor einigen Jahren glaubte an Krebs erkrankt zu sein habe
sie veranlasst,
dass der nicht verheiratete Vater sich mit ihr die elterliche
Sorge teile. Ihr erklärtes
Ziel sei es nun aber wieder das alleinige Sorgerecht zu
erlängen. Der Vater der
Kinder, Herr BH., habe sich nach 25 Jahren gemeinsamen Lebens von ihr
getrennt und sie werde nun alles daran setzten, die Kinder von seiner neuen
Partnerin fernzuhalten.
Über ihren ältesten Sohn, den 15-jährigen Filium Seniorem ,
berichtet Frau
van der Zander, dass er hochbegabt und sehr kontaktarm
sei. Er sei bis
zu seinem 6. Lebensjahr ausgesprochen "kommunikativ"
gewesen, aber
seit Schulbeginn mehr und mehr verstummt. Nachmittags studiere
Filius Senior
Informatik an der Uni, vormittags besuche er die 9. Klasse des
Humboldt
Gymnasiums. Dort habe er bis auf ein Mädchen zu der er ab und zu
über
Schulisches rede, keinerlei weitere Kontakte zu Mitschülern.!
Filius Senior habe auch die geheime Beziehung des Vaters
aufgedeckt, indem
er sich in den Computer des Vaters "eingehackt" und der
Mutter die Korrespondenz
des Vaters mit seiner Chat-Partnerin hinterhergetragen habe, in
der sich die
Mutter schlecht gemacht fühlt. Des Weiteren habe Filius Senior
dem Vater die
Fahrzeugpapiere des gemeinsamen Autos entwendet und sie der
Mutter gegeben.
Der jüngere Sohn Filius Junior sei weniger kontaktscheu. Er rede
nur nicht mit
Fremden, habe aber Kontakt in seiner Klasse und spiele mit den
anderen
Kindern auf dem Schulhof. Im Anschluß an die Beratung werden mit
Frau
van der Zander diagnostische Termine für beide Söhne
vereinbart, die aber
zunächst nicht eingehalten und später gänzlich, mit Schreiben
vom
13.09.2004, abgesagt werden.
Insgesamt scheint Frau van der Zander durch die massiven
Verhaltensauffälligkeiten
der Kinder nur wenig beeindruckt oder besorgt. Sie ist nicht in
der Lage, die
emotionalen Schwierigkeiten und Loyalitätskonflikte
wahrzunehmen, denen ihre
Kinder durch die starken elterlichen Auseinandersetzungen und die
Spaltung im
gemeinsamen Haus ausgesetzt sind. Die Spitzeleien des ältesten
Sohnes werden
von ihr eher belustigt und mit einer gewissen Befriedigung
aufgenommen und
keineswegs als Fehlverhalten oder Ausdruck schwerer innerer
Konflikte gesehen.
Auch im erklärenden Gespräch über die Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen
und die Bedeutung einer gemeinsam einzunehmenden Elternrolle,
besonders nach
einer Trennung, kann Frau van der Zander nicht wirklich
gefühlsmäßig nachvollziehen,
dass die Söhne neben der Mutter auch den Vater brauchen. Sie
vermindert seine
Bedeutung als Vater für die Kinder mit Sätzen
wie "er ist noch nie ein richtiger Vater gewesen",
"er ist eher ein Bruder für seine
Söhne".
Immer wieder kommt sie auf die neue Partnerin des Vaters zurück
und die
Diffamierungen denen sie im Chatraum ausgesetzt sei. Diese
ersichtliche
(und nachvollziehbare) Kränkung kann Frau van der Zander nicht
als Kränkung
wahrnehmen sondern verneint ihre Gefühle mit der Bemerkung, der
Vater könne
sie nicht mehr kränken. Befragt nach den Inhalten
Gespräche mit dem Vater, Herrn BH.
Mit dem Vater werden zwei Gespräche geführt, am 13.08 und
04.10.2004, das
zweite Gespräch findet in Anwesenheit der neuen Partnerin von Herrn BH., Frau HJ.,
statt. Herr BH.berichtet, dass er mit Frau van der Zander seit
mehr als 20 Jahren
zusammenlebe. Er habe sie in Karlsruhe kennengelerht beim
gemeinsamen Kunststudium
und habe schon dort mit ihr zusammengelebt. Frau van der Zander
sei Bildhauerin,
er selbst sei Maler.
Während Frau van der Zander laufend künstlerisch tätig sei,
habe er selbst seit
längerer Zeit das Malen aufgegeben bzw. finde noch nicht wieder
in die eigentlich
gewollte künstlerische Betätigung hinein. Er brauche dazu eine
über längere Zeit
ungestörte Atmosphäre, die er jedoch nicht finde, seit er sich
vorwiegend für die
Versorgung der Kinder zuständig gefühlt habe. Das sei über
lange Zeit für ihn auch
in Ordnung gewesen. Seit der sehr komplizierten Trennung der
Eltern sähe er
den Sinn in dieser Entscheidung in Frage gestellt.
Nach Angaben des Vaters sei die Beziehung zwischen ihm und der
Mutter der
Kinder seit sehr langer Zeit ambivalent und schwankend. Vor der
Übersiedlung
nach Düsseldorf ungefähr 1984 hätten sie kurz in Viersen
gelebt schon dort hätten
sie im gleichen Haus eine Trennung vollzogen. Dennoch seien sie
zusammen nach
Düsseldorf gezogen, hätten hier ein Haus bezogen, das den
Eltern der Mutter
gehöre. Die von Herrn BH. gemietete Wohnung sei eigentlich die
in der ersten
Etage, das Erdgeschoß sei von jeher der Bereich der Mutter
gewesen, in dem
sie schlafe und ihr Atelier habe. In der zweiten Etage seien
Räume, die für dauerhaftes
Wohnen eigentlich nicht geeignet seien und lange Zeit auch nicht
bewohnt gewesen
seien.
Auf die Kinder hätten beide Eltern sich erst einstellen müssen.
Herr BH. habe nach
seiner Vorgeschichte in seiner Herkunftsfamilie eigentlich keine
Kinder gewollt, habe
aber dann nach den ersten Ultraschallbildern der Schwangerschaft
mit Filio Seniori
eine positive Einstellung zu Kindern gefunden und sich
entsprechend für die Versorgung
der Kinder entschieden. Die Mutter habe Kinder gewollt,
allerdings habe sie sich
darauf eingestellt gehabt, Töchter zu bekommen, denen sie ihre
Kunst und ihre
feministischen Gedanken habe weitergeben wollen. Für den Fall;
dass sie Jungen
bekommen sollte, habe sie ursprünglich vorgehabt diese bei ihrer
Schwester
aufwachsen zulassen.
Gemeinsam hätten sich dann allerdings beide Eltern entscheiden
können, mit den
beiden Jungs zu leben. Das gemeinsame Familienleben habe stets in
der Etage des
Vaters stattgefunden, wo die Kinder noch heute ihre Zimmer
bewohnen würden.
Die Mutter habe ihren Schlafbereich mit einer Luke in der Decke
verbunden mit
dem Kinderzimmer in dem ursprünglich Filius Senior und Filius
Junior gemeinsam
gelebt hätten, in dem jetzt Filius Junior alleine wohne. Diese sehr
große Nähe zu den
Kindern sei der Mutter ebenso wichtig gewesen wie den Kindern
auch.
Die eigentliche Trennungsphase dauere nach Angaben des Vaters
schon drei Jahre.
Damals habe bei der Mutter eine Erkrankung mit Genitalherpes
angefangen,
anläßlich derer sie sich in erheblicher Angst hinein gesteigert
habe, Krebskrank
zu sein und bald sterben zu müssen. In diese Angst habe sie
beide Kinder, besonders
aber Filium Juniorem einbezogen, der bis heute hochgradig
beängstigt sei um das
Wohlergehen der Mutter. Durch die unmittelbare Verbindung der
beiden Schlafbereiche
habe auch vor allem Filius Junior alle Ängste und
Gefühlsausbrüche der Mutter unmittelbar
mitbekommen.
Im Laufe dieser beginnenden Krebsangst habe Frau van der Zander
Herrn BH
dazu aufgefordert, sich von ihr zu trennen und sich eine andere
Frau zu suchen. Da
die Beziehung zwischen den beiden Eltern ohnehin nur bezogen auf
Kinder und Kunst
stattgefunden habe, habe Herr BH sich nach einiger Zeit des
Wiederstandes
entschlossen, dem Rat der Mutter zu folgen und sich aus der
Beziehung zurück
zu ziehen. In diesem Zusammenhang habe er sich an eine alte
Bekannte aus der
Karlsruher Zeit erinnert und mit ihr vor allem über das Internet
eine Beziehung mit
ihr aufgenommen. Frau van der Zander habe das erfahren und sehr
erbost und
eifersüchtig darauf reagiert. Sie habe die Kinder darüber
informiert, dass der Vater
die Kinder nicht mehr liebe, weil er sich mit einer anderen Frau
zusammen tue.
Sie habe Filium Seniorem damit beauftragt, die Chat- und Mail
Kontakte zwischen
Vater und Fr. HJ. auszuspähen und auszudrucken. Anschließend
habe sie dann die
von Filio Seniori ausgedruckten Protokolle an Bekannte
verschickt, unter anderem
auch an die Eltern des Vaters. Sie habe dem Vater vorgeworfen,
sie in den Kontakten
mit Fr. HJ. schlecht gemacht zu haben und habe die Kinder
gewarnt, Fr. HJ.
wolle sie entführen. Beide stimme allerdings nach Angaben des
Vaters nicht. In den
vom Vater hier vorgelegten Protokollen ist in der Tat auch
keine Defamierung der
Mutter zu erkennen.
Im Januar 2004 sei der Vater dann aus der von ihm gemieteten
Wohnung ausgezogen,
um dem immer streitigeren Kontakt mit der Mutter aus dem Weg zu
gehen und damit
die Kinder zu entlasten. Er sei in die zweite Etage gezogen und
begnüge sich derzeit
mit sehr provisorischen Wohnverhältnissen. Mittlerweile leugne
die Mutter ihre eigene
Initiative zur Beendigung der Beziehung und werfe dem Vater vor,
sie wegen einer
anderen Frau verlassen zu haben. Den Kinder gegenüber halte sich
Herr BH. sich
so neutral und konsiliant wie möglich, um sie so wenig wie
möglich zusätzlich unter
Druck zusetzen. Filius Senior habe das ausspähen des
väterlichen Computers bedauert,
gleichzeitig zu seiner Entscheidung gestanden mit der Bemerkung,
dass er bei der
Mutter bleiben wolle und deshalb ihrer Aufforderung nachgekommen
sei.
Mittlerweile unterbinde die Mutter sehr strikt den Kontakt
zwischen Kindern und
Vater, teilweise schließe sie die Kinder sogar in der Wohnung
ein um diesen Kontakt
zu verhindern. Auch diesem Verbot komme Filius Senior bzw. auch
Filius Junior nach.
Sie äußern dazu die Sorge, dass sie die Mutter verärgern
könnten, wenn sie entgegen
ihrem Verbot Kontakt zum Vater aufnehmen würden.In der Sorge,
jeglichen Einfluß
und Kontakt zu den Kinder zu verlieren habe der Vater das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für sich beantragt und habe vor, den Kinder wechselweise
Kontakt zur Mutter
bzw. zum Vater zu gestatten.
Er plane für sich, aus dem gemeinsam bewohnten Haus auszuziehen.
Den Kindern
den Kontakt zur Mutter gänzlich zu verbieten, wie es die Mutter
derzeit bezüglich
der Kontakte zum Vater tue, habe er nicht vor. Dazu sei ihm
Kontakt zwischen
Mutter und Kindern zu wichtig. Er selbst habe im Laufe seiner
Kindheit erfahren,
wie wichtig Kontakte für Kinder zur Mutter seien.
Zusammenfassung
Nach unserer Einschätzung leben die Kinder Filius Senior und
Filius Junior in einem
von außerordentlicher Ambivalenz und feindlichen Äußerungen
der Eltern gegeneinander
geprägten Umfeld. Diese Lebenssituation muß für beide Kinder
einen schweren
Loyalitätskonflikt bedeuten, zusätzlich ist anzunehmen, dass
die Kinder in großer Angst
um die psychisch labil erscheinende Mutter leben und entsprechend
eingeschränkte
Entwicklungschancen haben. Ihr Eindruck, dass die Kinder sozial
isoliert leben und
entsprechende Kommunikationsstörungen haben erscheint vor dem
hier geschilderten
Hintergrund ausgesprochen plausibel und überprüfungsbedürftig.
Vor allem der Mutter
scheint ein Verständnis für die psychische Situation der
Kinder, möglicherweise auch für
die Entwicklungsperspektive der Kinder zu fehlen.
Aus den bislang gewonnenen Informationen über die Familie
erscheint das Wohl der
beiden Kinder Filii Seniori und Filii Juniori deutlich
gefährdet, eine Überprüfung ihrer
Lebens- und Entwicklungs- bzw. Beziehungssituation erscheint mehr
als dringlich.
Der Vater ist weiter motiviert, eine Untersuchung der Kinder zu
unterstützen. Sollte
dies bei der Mutter weiterhin nicht der Fall sein, erscheint uns
aus Kinder- und Jugend-
psychatrischer Sicht eine Überprüfung der mütterlichen Haltung
durch ein Familiengericht
durchaus angemessen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med MUH. und Sonderpäd. Frau CD.
Ein typisch jugendamtliches Rechtfertigungsschreiben
Sehr geehrte Frau van der Zander,
ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten und den Sachverhalt nochmals
überprüft. Danach
entsprechen die Angaben, die Frau FCKW vor dem
Oberlandesgericht gemacht
hat, den Inhalten der bisher stattgefundenen Gespräche.
Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt wurde, haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Jugendamtes eine eigenständige Funktion vor Gericht und müssen fachlich zu den
Situationen und Fragen Stellung beziehen. Dies ist nicht immer einfach und kann
selbstverständlich von den Einschätzungen der Eltern abweichen.
Aber auch Sie hatten die Möglichkeit, Ihre Sicht der Dinge darzustellen, wovon Sie
nach meiner Kenntnis auch Gebrauch gemacht haben. Die letztendliche Entscheidung
hat jedoch das Gericht getroffen. Meine Mitarbeiterin hat sich korrekt verhalten und ihre
Aufgabe fach-und sachgerecht erfüllt. Ihre Kinder sind zu keinem Zeitpunkt seitens des
Jugendamtes beeinflusst worden. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, eine andere
Sichtweise zu vertreten.
Das berechtigt Sie jedoch nicht, gegenüber Frau FCKW. den Vorwurf zu erheben, sie
habe durch Lügen versucht, das Gericht zu manipulieren und ich möchte Sie bitten, künftig
von solchen Vorwürfen abzusehen.
Hierzu gehört auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs zum Zwecke der Rechtsbeugung.
Auch wenn Sie mit der jetzigen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie davon
ausgehen, dass das Gericht völlig unabhängig zum Wohle der Kinder entscheidet. :
Ich bedaure, dass Sie solch ein Misstrauen gegen das Jugendamt haben, bitte aber
auch um Verständnis, dass ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen solche
unberechtigten Vorwürfe schützen muss.
Trotzdem wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und
viel Glück im neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Herr HN.
Nachwort
Ich bin seit meiner frühesten Jugend bekannt für absolute,
kompromißlose Ehrlichkeit.
Nichts und niemand kann mich zwingen, eine Lüge die Wahrheit zu
nennen! Ich werde
niemals aufgeben, zu verlangen, dass die verleumderischen
Behauptungen von Frau CD.
und Frau FCKW. zurückgezogen werden und diese Frauen für ihr
Vorgehen zur
Verantwortung gezogen werden.
weiter