Unrecht heißt Familienrecht

Schriftsatz von Frau van der Zanders Anwältin vom 15.9. 2005

In diesem wird zum Schriftsatz des Antrags- und Beschwerdegegners vom 29.08.2005 wie folgt Stellung genommen:I.

Zu der "Zeugenaussage" des Herrn KO. ist vorab mitzuteilen, wie es zu dem ersten Telefonat zwischen der Antragstellerin und Beschwerdeführerin mit dem Zeugen Herrn KO. kam.

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hatte mit Frau HJ. eine Auseinandersetzung wegen eines von der Antragstellerin/Beschwerdeführerin verfassten Mathematikbuchs.
Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin verlangte dieses Mathematikbuch von Frau HJ. zurück.

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin selbst war nicht bereit zu Frau HJ.zu fahren um die Bücher dort abzuholen. Während der Auseinandersetzung bezog sich Frau HJ.
permanent auf ihre "große Freundschaft" zu dem Ehepaar KO/CO. Da die Antrag-stellerin/Beschwerdeführerin das Ehepaar KO/CO kannte, forderte die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin Frau HJ auf, die Bücher dort abzugeben. Die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin wäre sodann zu den Eheleuten KO/CO gefahren, um dort das Buch abzuholen. Es war für die Antragstellerin/Beschwerdeführerin selbstverständlich, dass sie die Eheleute KO/CO über die Abgabe des Buches bei ihnen durch Frau HJ zu informierten. Aus diesem Grunde rief die Antragstellerin/Beschwerdeführerin bei Herrn KO an.

Das Gespräch verlief sodann wie folgt: "Herr KO fragte die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin " Wieso die HJ.? Was hat die denn mit deinen Büchern zu tun?." Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin begann ihre Antwort mit den Worten: "Aber die HJ. ist doch jetzt mit dem BH.", da fiel der Antragstellerin/Beschwerdeführerin bereits Herr KO ins Wort und sagte:
"Die HJ. mit dem BH.! Aber die ist doch eine ganz ungeheuerliche Giftschleuder, immer und überall nur darauf aus, Ärger und Unfrieden zu stiften und Beziehungen zu zerstören". KO riet der Antragstellerin/Beschwerdeführerin auch noch, doch einfach abzuwarten, bis " die Beziehung zwischen den Beiden zu Ende sei, denn bei zwei so unreifen, egoistischen Personen kann das nicht lange dauern, die brauchen bald wieder beide einen stabileren Partner".

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin wandte ein, dass sie den Antragsgegner/ Beschwerdegegner gar nicht zurück haben wolle. Dies nahm Herr KO trotz mehrfacher Betonung nicht zur Kenntnis. Aus diesem Grunde und weil Herr KO ihr Vorwürfe machte, dass er wegen ihr Kontakt zu Frau HJ aufnehmen solle - von der er ja behauptete, er ginge ihr schon lange aus dem Wege - wurde aus dem anfangs friedlichen Telefonat ein Streitgespräch.

Die Erklärung der Antragstellerin/Beschwerdeführerin, dass sie aufgrund der ständigen Berufung von Frau HJ auch die enge Freundschaft mit Herrn KO sowohl im persönlichen Gespräch, wie bei den Chats, dazu gekommen sei, Herrn KO als Kontaktperson zu wählen, wehrte dieser ab. Er stellte insofern die Glaubwürdigkeit der Antragstellerin/ Beschwerdeführerin in Frage. Aus diesem Grunde übersandte sie ihm ein Chat.

Die Antragstellerin/Beschwerderührerin teilte dem Zeugen Herrn KO auch mit, dass Filius Senior diese Chats auf dem Computer von Herrn BH gefunden hatte. Zu diesem Zeitpunkt waren beide Computer noch miteinander vernetzt.

Für die Antragstellerin/Beschwerdeführerin ist nicht nachvollziehbar, wie der Zeuge KO zu den auf Seite 2 des Schriftsatzes geäußerten Einschätzungen gelangt ist, dass das Abfangen und Aufzeichnen von Chats durch Filium Seniorem für sie eine willkommene Möglichkeit darstellte um den Antragsgegner/Beschwerdegegner "zu seinem Wohle" zu überwachen und um an Informationen über die " Hexe" HJ. zugelangen. In dem Gespräch wurde weder über Spionage, noch über Vorsprung gegenüber den Gegnern oder dergleichen geredet.

Des weiteren ist nicht nachvollziehbar, wie der Zeuge Herr KO zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kinder Filius Junior und Filius Senior von der Antragstellerin/ Beschwerdeführerin vom Antragsgegner/Beschwerdegegner geschickt wurden, um zu spionieren. Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hat zu Beginn der Trennung die Kinder immer wieder aufgefordert den Kontakt zum Antragsgegner/Beschwerde- gegner zu halten und diesen in seinen Räumen aufzusuchen. Bekanntlicherweise interessiert es Kinder grundsätzlich, wenn ihre Eltern telefonieren mit wem diese telefonieren. Aus diesem Fakt zu schließen, dass die Antragstellerin/Beschwerde- führerin die Kinder zum spionieren zum Antragsgegner/Beschwerdegegner geschickt habe, ist gelinde gesagt, an den Haaren herbeigezogen.

Sofern der Zeuge KO weiter in seinem Schreiben ausführt, er habe den Eindruck, dass die Antragstellerin/Beschwerdeführerin versuche, ihn für ihre Zwecke zu benutzen, so ist ihr nicht bekannt, wann und wie dies geschehen sein soll.

In einem der verschiedenen Telefonate teilte die Antragstellerin/Beschwerdeführerin dem Zeugen KO mit, dass sie sich trotz all der ihr entgegen gebrachten Feindschaft Sorgen um den Antragsgegner/Beschwerdegegner mache. Die Sorgen beruhten einerseits auf den Ausführungen, die Herr KO über Frau HJ. anlässlich des ersten Telefonats getätigt hatte, anderseits auf der Tatsache, dass der Antragsgegner/ Beschwerdegegner ihr mitgeteilt habe, dass er jetzt eine ganze Kiste Bier am Tage trinken würde.Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch, dass er bis zum Umkippen trinken würde. Diese Äußerung des Antragsgegners/Beschwerdegegners nahm die Antragstellerin/Beschwerdeführerin zum Anlass, den Zeugen Herrn KO zu bitten, doch aufgrund der alten Freundschaft zu dem Antragsgegner/Beschwerdegegner des öfteren mit diesem zu telefonieren.

Es ist nicht erkennbar, dass in dieser Bitte ein "benutzen für ihre Zwecke" zu sehen ist.

Der Zeuge Herr KO. zieht des weiteren auch Schlüsse aus einem ihm wiedergegebenen Dialog zwischen der Antragstellerin/Beschwerdeführerin und dem Sohn Filio Juniori. Wie der Zeuge Herr KO. zu dem Ergebnis kommt, dass BH. als Antwort verboten sei, die Schwester von Filio Juniori nicht gemocht wird, ist nicht bekannt. In diesem Zusammenhang ist es auch von Interesse, dass der Zeuge Herr KO.die Kinder kaum gesehen hat. Er tätigt Äußerungen über die Kinder zu einem Zeitpunkt, indem er die Kinder kein einziges Mal gesehen hat.
Herr KO. und seine Frau, Frau CO., waren nach Erinnerung der Antragstellerin/ Beschwerdeführerin ein einziges Mal in all den Jahren bei dem Antragsgegner/ Beschwerdegegner und der Antragstellerin/Beschwerdeführerin in Düsseldorf zu Besuch. Der Zeuge Herr KO. mag die Kinder gegebenenfalls einige Male bei deren Besuchen in Süddeutschland bei den Großeltem - wohin sie mit dem Antragsgegner/Beschwerdegegner allein gefahren sind - gesehen haben.

U.

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin bleibt bei ihren Ausführungen, dass ausschlaggebend für die Sorgerechtserklärungen ihre schweren Erkrankungen waren. Sollte das Gericht es wünschen, können die medizinischen Unterlagen vom damaligen Zeitpunkt gerne vorgelegt werden.

Darüber hinaus hatte der Antragsgegner/Beschwerdegegner während der Zeit ständig Druck auf die Antragstellerin/Beschwerdeführerin ausgeübt.

III.

Bezüglich der Versorgung der Kinder durch die Parteien hat es bei dem diesseitigen Vortrag zu verbleiben. Ergänzend ist mitzuteilen, dass es sich bei der Aussage des Antragsgegner/Beschwerdegegners die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hätte zwar morgens das Frühstück gemacht, sich dann aber meist wieder bis etwa 11.00 Uhr ins Bett gelegt, um eine Lüge handelt. Entgegen seinem Vortrag hat er die Kinder nicht jeden Tag zur Schule gefahren. Vielmehr ist die Antragstellerin/Beschwerdeführerin diejenige gewesen, die nicht nur das Frühstück für die Kinder gefertigt hat, sondern die Kinder auch zur Schule gebracht hat. Sie hat Fahrgemeinschaften organisiert, die teilweise über längere Zeiten bestanden. So gab es bei Filio Seniori die Fahrgemeinschaft mit der Familie H., bei Filio Juniori die Fahrgemeinschaft mit der Familie MG.. Allein aus diesem Grunde kann der Antragsgegner/Beschwerdegegner nicht täglich die Kinder zur Schule gebracht haben. Insofern wird auch auf die Stellungnahme von Frau MG., die bereits mit dem letzten Schriftsatz übersandt wurde, verwiesen.

IV.

Wenn der Antragsgegner/Beschwerdegegner behauptet, die Antragstellerin/Beschwerde- führerin habe das zweite Staatsexamen als Lehrerin aus psychologischen Gründen nicht geschafft, so ist dies nicht richtig. Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hat die Referendarzeit weder aus psychischen Gründen noch wegen eines schlechten Verhältnisses zu Kindern aufgegeben. Auch das Mathematikstudium hat die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin nicht wegen Erfolglosigkeit aufgegeben. Die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin hat Mathematik studiert, dort den schwierigen Schein in Analysis l auf Anhieb bestanden. Sie nutzte das Mathematikstudium während der Wartezeit auf einen Studienplatz an der Akademie. Es wäre aufgrund des Erfolges im Mathematikstudium der Antragstellerin/Beschwerdeführerin ohne weiteres möglich gewesen, beide Studiengänge erfolgreich zu absolvieren, sie musste sich jedoch entweder für die Universität oder für die Akademie entscheiden, weil es zeitlich erhebliche Überschneidungen in den verschiedenen Fächern gab. Die Ausbildung an der Akademie umfasste nicht nur die als Kunsterzieherin, sondern auch als Bildhauerin und Zeichnerin. Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hat auch während des Referendariats sehr intensiv als freie Künstlerin gearbeitet. Da sie bereits zum damaligen Zeitpunkt Erfolg hatte, hat sie sich für die freie Kunst und nicht für das Lehramt entschieden. Ihr damaliger Mentor hat es sehr bedauert, er war außerordentlich zufrieden mit ihrer Leistung und hatte ihr mehrfach versichert, dass es überhaupt kein Problem wäre, die Prüfungen zu schaffen. Während ihrer Referendarzeit war die Antragstellerin/Beschwerdeführerin am Gymnasium Karlsruhe-Durlach beschäftigt.
Dort kann jederzeit nachgeprüft werden, ob es die fälschlicherweise vom Antragsgegner/ Beschwerdegegner behaupteten psychischen Störungen gegeben hat oder ein Mangel an Verständnis für die Schüler aufgefallen sei.

Die Angaben des Antragsgegners/Beschwerdegegners, die Antragstellerin/Beschwerde- führerin hätte die Kinder "Rotzlöffel" genannt, ist nicht korrekt. Der Begriff "Rotzlöffel" entspricht nicht dem Sprachgebrauch der Antragstellerin/Beschwerdeführerin, sondern dem der jetzigen Lebensgefährtin des Antragsgegners/Beschwerdegegners Frau HJ.
Auch ist nicht korrekt, dass die Antragstellerin/Beschwerdeführerin lediglich Mädchen unterrichtet. Sie unterrichtet ebenfalls auch Jungen, so zum Beispiel den Schüler P.G. in Mathematik.

Die Antragstellerin/Beschwerdeführerin hat zu keinem Zeitpunkt "männliche Kinder" als minderwertige Ware bezeichnet. Die seitens des Antragsgegners/Beschwerdegegners benannte Zeugin Frau HJ. versuchte mehrfach in Gesprächen der Antragstellerin/ Beschwerdeführerin eine entsprechende Aussage zu entlocken. Sie startete die Gespräche sinngemäß damit, ungerechte, negative Dinge über Mädchen zu sagen, damit die Antragstellerin/Beschwerdeführerin ihr widersprechen sollte. Wenn die Antragstellerin/ Beschwerdeführerin dann erwartungsgemäß für die diffamierten Mädchen eintrat, unterstellte ihr Frau HJ. gegen Jungen zu sein und schloss die Gespräche häufig mit dem Satz ab: "Würdest du also sagen, dass Jungen minderwertige Ware sind?". Dieser Äußerung hat die Antragstellerin/Beschwerdeführerin zu keinem Zeitpunkt zugestimmt.

Sofern der Antragsgegner/Beschwerdegegner aus einem "angeblichen Brief von Frau C. M." zitiert, so muss mit Nichtwissen bestritten werden, dass dieser Brief in dieser Form existiert und diese Aussage enthält. Der Antragsgegner/Beschwerdegegner mag den Brief in vollem Umfange vorlegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Frau C.M. und Antragstellerin/Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt eine rein berufliche Verbindung bestand.
Entgegen der Aussage des Antragsgegners/Beschwerdegegners hat Filius Junior nicht durch den Antragsgegner/Beschwerdegegner Fahrrad fahren gelernt.

Im vierten Schuljahr ist Fahrradprüfung. Filius Junior war schon im dritten Schuljahr in Panik geraten, dass er die Fahrradprüfung nicht bestehen würde. Er hatte zu diesem Zeitpunkt kein Fahrrad in der richtigen Größe. Sein Kleinkinderfahrrädchen konnte er schon lange nicht mehr benutzen, da es zu klein für ihn war. Das andere Fahrrad, welches er von der Tochter von Bekannten erhalten hatte, war viel zu groß. Der bereits benannte Zeuge Herr I.J. baute das Fahrrad mit viel Mühe um und übte mit Filio Juniori Rad fahren. Herr B., der Lehrer, der den Fahrradunterricht leitete, sprach während der Zeit des Unterrichtes die Antragstellerin/Beschwerdeführerin an und teilte ihr mit, dass Filius Junior dringend Fahrrad fahren üben müsse, dies bestätigt, dass Filius Junior noch zum Zeitpunkt des Unterrichtes noch absoluter Fahrrad-"Anfänger" war.
Bei dem Fahrradunterricht half die Antragstellerin/Beschwerdeführerin mit anderen Müttern dem Lehrer.Eine ebenfalls anwesende Mutter - Frau M. - lieh Filius Junior dann ein Fahrrad, welches in der Größe passend war. Der bereits benannte Zeuge Herr I.J. übte dann systematisch mit Filio Juniori das Radfahren.

Bezüglich des Computerprogramms beziehungsweise des Schachspiels wird auf den bisherigen Vortrag verwiesen.

Wenn der Antragsgegner/Beschwerdegegner behauptet, die Antragstellerin/Beschwerdeführerin habe die Luftmatratze von Frau HJ. in hundert kleine Stücke zerschnitten, so wird mitgeteilt, dass sie in nach Aufforderung durch den Antragsgegner/ Beschwerdegegner einmal in die Luftmatratze gestochen hat. Sie hatte sich durch das Verhalten des Antragsgegner/Beschwerdegegners hierzu provozieren lassen.
Auch mit dem Vorfall des Pullovers hat die Antragstellerin/Beschwerdeführerin nichts zu tun.

Abschließend wird nochmals darauf verwiesen, dass der Antragsgegner/Beschwerdegegner gewaltsam in die Räume der Antragstellerin/Beschwerdeführerin eingedrungen ist. Die Tür zu dem Zimmer war abgeschlossen und es stand zusätzlich noch ein Stuhl unter der Klinke. Die Tür ist immer noch defekt und kann gegebenenfalls vom Gericht besichtigt werden.

Der Vortrag des Antragsgegners/Beschwerdegegners der nicht ausdrücklich zugestanden wurde, wird bestritten.

Einfache und beglaubige Abschrift anbei.

(F.G.) Rechtsanwältin


Und wiederum Nachforschungen zu dubiosen Zeugenaussagen

Im letzten Schriftsatz von Herrn BHs Rechtsanwalt tauchen plötzlich neue "Zeugen", auf, dagegen wird bezeichnenderweise keiner der Zeugen, die er in vorhergehenden Verhandlungen nannte, mehr erwähnt, Zeugen, denen er damals ohne ihr Wissen Aussagen in den Mund legte. Auf diesen Zeugen zu beharren, die ihn zum Teil schon mehrfach gebeten hatten, dies endlich zu lassen, wird ihm nun doch zu riskant.

Er zieht dagegen Herrn KO. aus der Tasche, bei dessen Ausführungen mir der Verdacht kommt, dass er schon von Anfang an als der Kronzeuge für die letzte Runde feststand und der als Zeuge genauso zwielichtig ist wie Frau HJ. Der Verdacht wird dadurch erhärtet, dass Herr BH. mir bereits im Frühjahr 2004, weit bevor überhaupt Schriftsätze bei Gericht vorlagen, bereits triumphierend mitgeteilt hatte: "Der KO. hat sich mir als Zeuge angeboten, der bestätigt mir alles, was ich will!"Außer den bereits erwähnten Telefonaten führte ich noch eines mit diesem Herrn, direkt nach dieser Ausage, um ihn deswegen zur Rede zu stellen. Ich fragte ihn, was ihm denn einfallen würde, sich als Zeuge anzubieten, über Angelegenheiten in die er von seinem Wohnort aus wohl kaum Einblick haben könne! Er leugnete dieses Angebot nicht nur, sondern sagte noch weiter, dass es doch völlig klar wäre, dass er nichts wisse, aber selbst wenn er Einblick hätte, würde er sich prinzipiell weigern vor Gericht auszusagen, selbst wenn er dafür eine Geldstrafe wegen Aussageverweigerung bezahlen müsse.

Was mich allerdings ins Grübeln bringt, ist die Aussage von Frau C.M., einer Kunst­wissenschaftlerin, mit der ich vor vielen Jahren beruflich zu tun hatte und die ich im Gegensatz zu Herrn BH.s alten Kumpeln HJ. und KO. als seriös betrachte.
Wie kommt diese Frau dazu Herrn BH. Falschaussagen zu bestätigen, über meine privaten Angelegenheiten, von denen sie garnichts weiß? Ich rufe also dort an. Sie ist verreist, aber ihr Mann hält es für völlig ausgeschlossen, dass dieser Text von seiner Frau sein soll. Ich gebe das so ein meine Rechtsanwältin weiter, die danach vorstehenden Text ans Gericht einreicht.
Einige Zeit später erreiche ich Frau C.M. persönlich, die mir dann mitteilt, Herrn BH.
hätte von ihr diese Sätze bestätigt haben wollen und er hätte außerdem alle Briefe verlangt, die ich zur damaligen Zeit an Frau C. M.geschickt hätte. Er hätte sie massiv bedrängt, so dass sie dann gedacht hätte, sie kommt ihm mit dieser Bestätigung auf halbem Wege entgegen.
Es wurde Frau C.M. dabei auch vorgemacht, Herr BH hätte durch meinen Einfluß bereits jeden Kontakt zu den Kindern verloren.

Als ich sie fragte, wie sie das, was sie da bestätigt hat, überhaupt wissen kann, antwortete sie, dass sie in der Tat schon viele Jahre nichts mehr mit mir zu tun gehabt hätte und über mein Privatleben auch damals nicht viel wusste. Sie würde das richtigstellen.
Wenige Tage später erhielt ich diesen Brief:

Liebe Roswitha, mit Bedauern habe ich von der hohen psychischen und familiären Belastung gehört, der du zur Zeit ausgesetzt bist. Ich kann mir hierzu aber so gar kein Urteil bilden, da ich nur die Geburt und die erste Zeit deines ältesten Sohnes am Rande mitbekommen habe. Unsere Bekanntschaft erstreckte sich ja Anfang der 90er Jahre überwiegend auf deine künstlerische und meine kunsthistorische Tätigkeit Ich hoffe, dass sich alles noch zum Guten wendet. Ich wünsche es von Herzen

Herzliche Grüsse

C.M.

Das ist die Wahrheit, doch Herrn BHs falsche Darstellung lag zuerst vor Gericht und hatte schon meinungsbildend gewirkt. So viele seiner Behauptungen wurden überzeugend widerlegt. Aber wird das wirklich als Lüge und Widerlegung registriert? Nein! Nie! Was da in den Köpfen zurückbleibt ist : "Beide Seiten haben viele Zeugen aufgeboten."

Schriftsatz der neuen Anwältin nach Übernahme des Falles vom 7.11.2005

In der Familiensache van der Zander ./. BH

wird zusammenfassend noch folgendes vortragen:

Vorliegend geht es darum, das Sorgerecht für einen der Eltemteile, hier vorliegend an die Kindesmutter zu übertragen.Grundlage dafür ist, dass das Verhältnis zwischen den Eltemteilen so gestört ist, dass eine gemeinsame Kommunikation und Entscheidung über die gemeinsamen Kinder nicht mehr möglich ist.

Dies ergibt sich auch aus dem Bericht der Kinderschutzambulanz vom 29.12.2004 an das Jugendamt Düsseldorf. Dort wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterin des Jugendamtes der Kinderschutzambulanz gegenüber ausgeführt hat, dass die Eltern getrennt und ausgesprochen verfeindet sind und eine durch Feindlichkeit belastete häusliche Atmosphäre besteht.

Die Tatsache dieser Verfeindung ist richtig und dürfte auch nicht mehr zu reparieren sein. Damit ist aber die Grundlage für eine gemeinsame elterliche Sorge entfallen.

Zudem ist auch in der Vergangenheit die elterliche Sorge zwischen den Eltern nie ausgeübt worden, da gerade die Dinge, die die elterliche Sorge betreffen immer alleine von der Kindesmutter entschieden und veranlasst worden sind.

Es ist auch nachvollziehbar wie es zu der völligen Zerrüttung des Vertrauens zwischen den Eltemteilen gekommen ist und wie es dazu gekommen ist, dass die Kindesmutter sich nicht mehr in der Lage sieht dem Kindesvater gegenüber in irgendeiner Weise Vertrauen entgegen zu bringen.

Dass liegt unter anderem daran, dass im November 2003 die Freundin des Kindesvaters, Frau HJ., im Hause der Parteien erschien. Hintergrund war die Tatsache, dass die Kindesmutter ein Mathematikbuch geschrieben hatte und der Kindesvater Frau HJ.
ihr gegenüber dahingehend präsentiert hatte, dass diese über sehr gute Kontakte zu Druckereien verfüge.

Von einer Beziehung zwischen diesen beiden hatte die Kindesmutter keine Ahnung.
Mit diesem Hintergrund und völlig arglos hat die Kindesmutter Frau HJ. in ihre Wohnung hineingelassen.

Frau HJ. kam ins Haus und schaute sich dies so an, als ob es schon ihr gehören und sie dort wohnen würde. Sie führte sich dabei auch als Hausfrau auf und macht zu allen ihre Kommentare.

Sie brachte eine aufblasbare Doppelbettmatratze mit und übernachtete im Haus. Als die Kindesmutter morgens vor der Schule mit den Kindern frühstückte, kam Frau HJ. hinzu und sagte zu den Kindern: "Fahren wir jetzt zur Schule, kommt Kinder?" Auch die Kinder betrachtete sie schon als ihr Eigentum.

Schon bei der Begrüßung teilte Frau HJ. der Kindesmutter mit, dass sie ihren Vater gefragt habe, ob sie jetzt auch so begabte Kinder bekommen würde wie sie. Der Vater habe darauf geantwortet, dass dies bei Jungen wohl von der Mutter käme. Zusätzlich betonte Frau HJ, dass in ihrer Familie die Frauen immer noch sehr spät Kinder bekommen könnten. Die Kindesmutter war über diese Begrüßung etwas irritiert und konnte damit zunächst überhaupt nichts anfangen.

Bei diesem Besuch hörte sie ein Gespräch mit, welches der Kindesvater mit Frau HJ. und den beiden anwesenden Kindern in einem Nebenzimmer führte. Der Kindesvater fragte die Kinder:

"Ist das nicht viel lustiger, wenn wir hier mit der HJ. zusammen sind? Wir vier könnten doch schon einmal zur Probe in die Ferien fahren, was haltet ihr davon?" Die Kinder haben hierauf nicht geantwortet.

Nachdem Frau HJ. wieder weggefahren ist, hat die Kindesmutter den Kindesvater gefragt, wie sich denn Frau HJ. aufgeführt habe, ob sie denn total verrückt sei? Der Kindesvater antwortete darauf, dass sie der HJ. unrecht tue, dieses hätten sie so abgesprochen.

Erst danach wurde der Kindesmutter auch die Rolle bewusst, die der Kindesvater dabei gespielt hatte.

Sie teilte dem Kindesvater darauf hin mit, dass sie unter solchen Bedingungen nicht mehr mit ihm zusammenleben möchte, dass sie die Beziehung als beendet ansehen würde.

Der Kindesvater wollte aber nicht auf die Beziehung zu der Kindesmutter verzichten und versprach die Beziehung mit Frau HJ. zu beenden.

Wie bereits im Schriftsatz der Kindesmutter vom 12.08.2005 mitgeteilt wurde, war dem jedoch nicht so. In den Weihnachtsferien, in denen er mit den Kindern bei seinen Eltern zu Besuch war, traf er sich ständig mit Frau HJ. und tauschte mit ihr auch Zärtlichkeiten aus. Insoweit muss auf S. 4 dieses Schriftsatz vorletzter Absatz entsprechend korrigiert werden, dass der Kindesvater sich bezüglich des Austausches von Zärtlichkeiten vor den Kindern nicht zurückhielt.

Die Kinder waren sowohl über das Verhalten ihres Vaters im November als auch über das Verhalten in den Weihnachtsferien sehr enttäuscht.

Kurz nach der Rückkehr aus den Weihnachtsferien im Januar 2004 teilte der Kindesvater den Kindern mit, er habe nichts mehr mit Frau HJ. zu tun. Diese würde vor dem Computer sitzen und heulen, er habe eine entsprechende Mail von ihr erhalten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass bis ca. Herbst 2004 die Computer der Familie miteinander vernetzt waren und dass Filius Senior auch die Passwörter seiner Eltern hatte. Filius Senior lief sofort zum Computer und wollte diese E-Mail lesen. Tatsächlich stellte er fest, dass die o.g. Behauptung seines Vaters nicht den Tatsachen entsprach, im Gegenteil seine Mutter in diesen Kontakt zwischen dem Kindesvater und Frau HJ. sogar noch verhöhnt wurde.

Dies teilte er auch seiner Mutter mit. Danach war das Vertrauensverhältnis zwischen der Kindesmutter und dem Kindesvater aber auch zwischen Filio Seniori und seinem Vater völlig zerstört.

Dass Filius Senior danach die Chats seines Vaters und von Frau HJ. abhörte, war die Entscheidung von Filio Seniori und aus seiner Sicht auch nachvollziehbar, da er sich betrogen fühlte. Die Kindesmutter hat dies nicht Filio Seniori aufgegeben und auch nicht gefördert.

Dass sowohl das Vertrauensverhältnis der Kinder zu ihrem Vater als auch der Kindesmutter zu dem Kindesvater durch die Kenntnis der Inhalte dieser Chats noch weiter zerrüttet wurde, liegt auf der Hand.

Aus den Chats ergibt sich nicht nur, dass die Kindesmutter von dem Kindesvater und Frau HJ.beleidigt wurde, sondern dass auch die Kinder als Idioten etc. betitelt wurden.
Aus den Chats ist zudem deutlich hervorgegangen, dass es dem Kindesvater gar nicht um die Kinder geht, sondern um das Haus und Geld, dass er beispielsweise keine Alimente zahlen muss, wenn das Aufenthaltsrecht zur Hälfte geteilt wird. Auch Ausführungen, dass wenn das Haus verkauft wird, alles umsonst war, spricht dafür, dass es dem Kindesvater gar nicht um die Kinder ging. Auch die Vorschläge von Frau HJ., wie der Kindesvater Filium Juniorem "kaufen" soll, damit dieser ihn besucht, machen dies deutlich. Filius Junior lässt sich aber nicht kaufen, dies entspricht nicht seinem Naturell und zudem darf darauf hingewiesen werden, dass Filius Junior noch nie ein gutes Verhältnis zu seinem Vater hatte und er natürlich durchschaut, wenn sein Vater plötzlich sein Verhalten ihm gegenüber ändert.

In der Anlage werden auch zwei Regieanweisungen des Kindesvaters überreicht, die er wohl zusammen mit Frau HJ. aufgesetzt hat, um sein Vorgehen vorzubereiten. Das Erste (beteiligte" Person und Lebensverhältnisse) wurde Ende Februar 2004 verfasst, das Zweite am 04.10.2004, auch diese wurde von Filio Seniori ausgedruckt. Diese Regieanweisungen sind völlig konstruiert und an den Haaren herbeigezogen, machen aber deutlich welche Vorgehensweise der Kindesvater plante.

Der Kindesvater hat sich ein richtiges Szenario geschaffen, um zu erreichen, aus welchen Gründen auch immer, sei wegen des Geldes, sei es wegen des Hauses oder weil er der Kindesmutter weh tun wollte, dass die Kinder zu ihm ziehen, dass es dabei aber letztendlich nicht um das Wohl der Kinder ging.

Der Kindesvater hat zudem im Januar 2004 vor Filio Juniori zu der Kindesmutter gesagt:
"Ich heirate die HJ., dann werden dir die Kinder weggenommen, denn wir als Verheiratete haben die besseren Chancen". Dies hat Filio Juniori einen ganz klaren "Knacks" gegeben.

Dass die Kindesmutter unter solchen Umständen das alleinige Sorgerecht beantragt, dürfte nachvollziehbar sein.Auch das weitere Verhalten des Kindesvaters hat nicht dazu beigetragen, das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern noch irgendwie zu kitten.

Auch die Tatsache, dass der Kindesvater gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse behauptet, er würde die Zahlungen für die Stadtwerke übernehmen, deswegen müsste er keinen Unterhalt für die Kinder zahlen und andererseits hinter dem Rücken der Kindesmutter die Rechnungen auflaufen lässt und die Zähler ummeldet, ist ein eklatanter Vertrauensbruch.

Zudem hat er nach seinem Auszug im Januar 2004 in die 2. Etage den DSL-Internetanschluss aus der Wand gerissen und in seiner Wohnung angebracht und auch den Haupttelefonanschluss heimlich nach oben gelegt mit einem Zwischenschalter, sodass die Kindesmutter und die Kinder nicht telefonieren konnten, wenn der Kindesvater den Schalter umlegte, ohne dass diese dies zunächst wussten. Hätte der Kindesvater sich gleich eigene Anschlüsse angeschafft, dann wären auch die Netzwerke nicht mehr miteinander verbunden gewesen und Filius Senior hätte nicht mehr seine E-Mails und Chats lesen können. Auch der Kindesvater hat im übrigen E-Mails der Kindesmutter gelöscht und deren Bilddateien auf seinen Computer gezogen. Auch der Kindesvater konnte die E-Mails der Kindesmutter lesen und hat dies genauso getan wie Filius Senior dies bei seinem Vater konnte. Filius Senior teilte seiner Mutter mit, dass er sehen könne, wenn der Vater im E-Mail-Programm seiner Mutter ist.

Im übrigen hatte die Kindesmutter auch ca. 2 Monate unter Telefonterror durch Frau HJ.
zu leiden.

Zusätzlich hat sich der Kindesvater geweigert, den Schlüssel für die Wohnung der Kindesmutter abzugeben und hat mehrfach in ihrer Abwesenheit in ihren Papieren "geschnüffelt". Einmal hat er, als sie daraufhin versuchte, die Wohnung diesbezüglich "einbruchssicher" zu machen, die Türe aufgebrochen.

Letztlich ist das Verhältnis des Kindesvaters zur Kindesmutter auch sehr deutlich zu sehen aus der Tatsache, dass er ihr vor den Augen von Filio Juniori auf dem Gerichtsflur ein Bein gestellt hat. Dies sind Verhaltensweisen eines Kindes und nicht eines erwachsenen Menschen.

Hinzukommt die Tatsache, dass der Kindesvater die Kindesmutter als schlechte Mutter hinstellt, die ihre Kinder abgelehnt hätte.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Kindesmutter beide Kinder 1/2 Jahr voll gestillt hat und Erziehungsurlaub genommen hat. Eine Mutter, die ihre Kinder ablehnt, stillt ihre Kinder nicht und kümmert sich nicht so aufopferungsvoll um sie, wie sie dies getan hat.
Sie hatte von Anfang an bis heute eine gute und liebevolle Beziehung zu ihren Söhnen.

Dass der Kindesvater sich auch manchmal um die Kinder gekümmert hat, insbesondere auch Fahrdienste übernommen hat, wurde und wird nicht bestritten. Hauptbezugsperson und Hauptverantwortungsperson für die Kinder war jedoch immer die Mutter. Zu Filius Junior hatte er - im Gegensatz zu Filio Juniori - aber überhaupt kein Verhältnis.
Wenn Filius Junior etwas von seinem Vater wollte, hat er ihn oft nicht selbst angesprochen, sondern seiner Mutter gesagt: "Könntest du den BH. mal fragen...?" Filius Junior hat genau gespürt, dass sein Vater ihn ablehnt.

Die Kindesmutter war es, die sich um die Entwicklung und Förderung ihrer Kinder Gedanken gemacht hat.

So hat sie, als sie die Hochbegabung ihres Sohnes Filii Senioris erkannt hat, Kontakt zu der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind ("DGHK") aufgenommen und hat dort an Eltemgesprächskreisen mit anderen betroffenen Eltern teilgenommen. Hier hat sie durch Gespräche mit anderen Eltern und Beratern viele Anregungen erhalten, wie sie ihre Kinder fördern kann. Der Kindesvater hat sich hierum nie gekümmert. Die Kindesmutter ist nicht nur Mitglied der "DGHK" geworden, Filius Senior und die Kindesmutter haben auch in der Zeitschrift dieser Organisation über Filii Senioris Universitätsstudium jeweils einen Artikel veröffentlicht (Anlage).

In der Anlage wird ein Schreiben des Humboldt-Gymnasium zum 28.03.2000 an die Kindesmutter, die immer ausschließlich Ansprechpartnerin für die Schule war, übersandt, in dem es um die Förderung von Filio Seniori ging. Auch Elternabende, Eltemsprechtage etc. hat immer die Kindesmutter wahrgenommen.

Es war die Kindesmutter, die den Kontakt zur Universität für das Studium von Schülern an der Universität aufgenommen hat, die mit Filio Seniori die Informationsveranstaltungen besucht hat und die in Gesprächen mit der Schule erreichen konnte, dass Filius Senior einen Vormittag die Woche für die Vorlesung teilweise vom Unterricht befreit wird.

Da Filius Senior sich für das Informatikstudium entschieden hatte und dieses sehr stark auf der Mathematik aufbaut, hat sie Filio Seniori , der damals erst in der achten Klasse war, das nötige Wissen beigebracht um dem Unterrichtsstoff verfolgen zu können.
Er musste kurzfristig praktisch den ganzen Mathematikunterricht der Mittelstufe lernen.

Die Kindesmutter hatte zunächst selbst Mathematik studiert und ist mathematisch selbst sehr begabt. Wie bereits dargestellt, entwickelt sie Mathematikbücher, Mathematikspiele und gibt Mathematiknachhilfeunterricht. Dieses Studium der Mathematik hatte sie schweren Herzens aufgegeben, da sie ihrer anderen Neigung, nämlich die Kunst, den Vorzug gegeben hat als sie einen Studienplatz an der Kunstakademie erhielt.

Die Kindesmutter und die beiden Söhne Filius Senior und Filius Junior teilen das Interesse und die Begabung für Mathematik und es ist die Kindesmutter, die ihre Söhne unterstützt, damit sie ihre Interessen ausleben zu können. Gerade auch weil die Kindesmutter und die Kinder so viel gemeinsam haben, besteht eine rege Kommunikation und gute Beziehung zwischen ihnen. Die Behauptung, die Kindesmutter würde ihre Kinder ablehnen, ist völlig absurd.

Jeder der sie kennt weiß, wie viel Gedanken sie sich um die Kinder macht und wie viel ihr ihre Söhne bedeuten und umgekehrt, wie die Kinder an ihrer Mutter "hängen" und von ihr profitieren.

Es ist richtig, dass auch der Kindesvater Filium Seniorem ab und zu zur Universität gefahren hat, dies hat aber die Kindesmutter genauso getan und soweit als möglich ist Filius Senior selbst mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren. Es ist nicht richtig, dass der Kindesvater mit Filio Seniori die Vorlesungen besucht hat.

Darüber hinaus nimmt Filius Senior derzeit an der Physikolympiade teil und hat bereits drei oder vier Mal am Bundeswettbewerb Informatik teilgenommen. Dieses Mal war er in der Endrunde und hat dort zwei erste Preise erhalten. Die entsprechenden Unterlagen werden in der Anlage beigefügt und zudem ein Artikel der am 03.11.2005 in der WZ erschien und zudem ein weiterer Artikel in der Wirtschaftswoche.

Wie sich aus dem Anschreiben des Bundeswettbewerbs vom 27.07.2005 ergibt, wird bei diesem Wettbewerb ein dreißig minütiges Gespräch mit einem Mitglied der Jury geführt und einer Gruppenarbeit mit vier Schülern durchgeführt.

Insoweit behauptet wird, Filius Senior habe keine Sprachkompetenz, so ist dies nicht richtig. Selbstverständlich hat Filius Senior souverän das Gespräch mit einem Mitglied der Jury absolviert und auch die Gruppenarbeit mit den anderen Schülern hat er sehr engagiert durchgeführt.

Bei Menschen, die ihm zugeneigt sind und mit denen er sich über interessante Themen unterhalten kann und auch mit gleich befähigten Schülern, hat Filius Senior überhaupt keine Kommunikationsprobleme. Auch die Tatsache, dass er bisher viermal ein Interview mit einer Zeitung geführt hat, zeigt dass er sehr gut reden kann, wenn es um eine für ihn bedeutsame Angelegenheit geht.

Dass er teilweise mit den Gleichaltrigen seiner Klassenstufe, Filius Senior ist jetzt in der 11. Klasse, nichts anfangen kann, da Filius Senior völlig andere Interessen und Fähigkeiten hat, liegt auf der Hand. Dies teilt er aber mit anderen hochbegabten Kindern und Jugendlichen. Sobald diese Kinder und Jugendliche aber unter sich sind, unterscheiden sie sich nicht von anderen Gleichaltrigen, da sie dann Gesprächspartner haben.

Eine Kommunikationsstörung liegt bei Filio Seniori nun wirklich nicht vor, Filius Senior hat nur überhaupt kein Interesse am "small talk" und reden über Belanglosigkeiten.
Sobald es um Dinge geht, die ihn interessieren, kann er aber sogar sehr lebhaft werden.

Im übrigen besucht Filius Senior auch einmal die Woche einen Schachklub und spielt dort mit Kindern und Jugendlichen Schach. In der letzten Zeit hat Filius Senior oft mit einem achtjährigen Jungen gespielt, der Filio Seniori schachmäßig weit überlegen ist.
Filius Senior hat mithin auch keinerlei Schwierigkeiten sich mit einem achtjährigen Jungen auseinanderzusetzen.

Im Bekanntenkreis der Kindesmutter und auch im Freundeskreis seines Bruders Filii Juniori, der viele Freunde hat, kommt es auch ständig zu Kontakten. So geht Filius Senior auch gerne mit Freunden der Kindesmutter und deren Kindern zu Ausflügen mit, auch wenn die Kinder teilweise jünger sind. Zudem hat Filius Senior und dies darf nicht vergessen werden, ein sehr intensives Verhältnis zu seinem Bruder Filio Juniori und diese beiden können sich sehr gut auseinandersetzen.

Filio Seniori eine Kommunikationsstörung zu unterstellen, nur weil er sich mit seinen Gleichaltrigen nicht über Disko, Stadtbummel, Fußball und Anziehsachen unterhalten kann, zeigt, dass eine Auseinandersetzung mit Filii Senioris Hochbegabung nicht erfolgt ist.

Im übrigen hat der Kindesvater gegenüber den Kindern oft durchblicken lassen, dass er ihre Hochbegabung und deren Förderung ablehnt, da seiner Meinung nach Jungs lieber Fußball spielen sollten.

Insoweit in dem Jugendamtsbericht des Weiteren behauptet wurde, Filius Senior habe in der Grundschulzeit lediglich eine Freundin gehabt und diese sei weggezogen, so ist dies nicht richtig wiedergegeben worden.

Filius Senior hatte in der Grundschulzeit eine sehr enge Freundin, wobei sich dies in der weiterführenden Schule aufgrund der Tatsache, dass Jungen und Mädchen dann nicht mehr so viel miteinander zu tun haben, auseinander gelebt hat. Mittlerweile ist Filius Senior mit diesen Mädchen wieder in einer Klassenstufe und hat auch einige Kurse mit dieser zusammen.

Darüber hinaus hatte er einen sehr engen Freund in der Nachbarschaft und dieser ist weggezogen, hat aber Filium Seniorem schon in seiner Familie in Düsseldorf besucht.
Darüber bestanden in dem Freundeskreis der Kindesmutter und in der Grundschule weitere Kontakte. Die Kindesmutter hat auch nicht gegenüber dem Jugendamt bzw. der Kinderschutzambulanz mitgeteilt, dass Filius Senior in der Grundschule verstummt sei, sondern sie hatte nur mitgeteilt, dass Filius Senior in den ersten Jahren extrem viel geredet und gefragt habe und dies in der Grundschulzeit etwas nachgelassen habe.

Filius Senior ist auch jetzt ein sehr beliebter und hilfsbereiter Junge, der in dem Bekannten- und Freundeskreis der Kindesmutter immer gefragt ist, wenn ein Computer zu reparieren ist. So ist Filius Senior sehr oft in anderen Haushalten, um dort diesbezüglich Hilfestellung zu leisten. Auch die Rektorin seiner alten Grundschule hat Filium Seniorem kürzlich gebeten, ihren neuen Computer zu installieren.

Dass Filius Senior aber nun einmal durch seine Hochbegabung und seinen speziellen Interessen etwas anders ist als andere Jungen in seinem Alter, ist zu akzeptieren. Genauso wie zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die ständig und viel Reden, so gibt es auch Menschen, die etwas stiller sind und nur mit denjenigen reden, mit denen sie sich wirklich etwas zu sagen haben. Im übrigen darf darauf hingewiesen werden, dass auch der Kindesvater selbst ein sehr schweigsamer Mensch ist. Eine Kommunikation zwischen ihm und den Kindern hat so gut wie nie - außer über Alltagsbelanglosigkeiten - stattgefunden.

Der Kindesvater sollte Filium Seniorem so akzeptieren wie er ist und ihn und seinem Bruder nicht als gestört hinstellen. Solange er dies macht, wird er wohl kaum das getrübte Verhältnis zu seinen Kindern wieder herstellen können.

G.D. Rechtsanwältin


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