Unrecht heißt Familienrecht

Protest gegen das Urteil

An das Oberlandesgericht

Betreff: Gegenvorstellung an das Oberlandesgericht

Sehr geehrter Herr R39/60, (Frau R35/60, Herr 48/60)

obwohl ich weiß, dass normalerweise nach dem Beschluss des OLG keine weiteren Verhandlungen mehr erfolgen, erhebe ich Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 28. Nov.2005, Az. II - 2 UF 90/05.

Ich kann Ihren Beschluss so nicht akzeptieren, da er zahlreiche, nicht den Tatsachen entsprechende Aussagen enthält, was größtenteils auf vorsätzliche Irreführung durch Herrn BH. und falsche Aussage einer Mitarbeiterin des Jugendamtes zurückgeht.

Mir wurde im Prozeß nicht die Möglichkeit gegeben, diese Aussagen zu widerlegen, obwohl es mir nicht nur durch persönliche Aussage, sondern zudem durch Dokumente und Zeugen möglich gewesen wäre. Da Herrn BH. nahegelegt wurde, freiwillig auf das Sorgerecht zu verzichten, habe ich geglaubt, das Gericht hätte, auch ohne die meiner Meinung noch fehlenden Klarstellungen, schon erkannt, dass ein gemeinsames Sorgerecht unmöglich ist. Allein deshalb habe ich nicht weiter insistiert, gehört zu werden.

Sämtliche mir in der Urteilsbegründung unterstellten Motive für die Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts sind falsch. Alles, was zu dem Thema im Beschluss des Oberlandesgerichts aufgeführt wird, sind Behauptungen BH., die strittig sind. Das gleiche gilt für die Behauptungen , welche die Beziehung zwischen Herrn BH.und mir betreffen.

Wenn über mich unzutreffende, mit meiner Persönlichkeit sogar vollkommen unvereinbare Dinge geschrieben werden, muss ich auch das Recht haben dies zu korrigieren und bitte Sie daher meinen Text mit Aufmerksamkeit zu lesen, auch wenn diese Thematik etwas längere Ausführungen erfordert.

Frau FCKW., die sich, auf Grund meiner Beschwerde über ihre schriftlichen Falsch- aussagen beim Amtsgericht, samt 13 Seiten empörter Stellungnahmen aus meinem Freundes-, Bekannten-und Verwandtenkreise, bereits vor ihren Vorgesetzten zu verantworten hatte, hätte überhaupt nicht gehört werden dürfen. Sie hat auch vor dem Oberlandesgericht bewußt gelogen, um mich in einem falschen Lichte darzustellen.

Das betrifft insbesondere das Telefongespräch, das meine Kinder angeblich vom Jugendamt aus mit ihrem Vater geführt hätten. Dieses Gespräch hat so nicht statt- gefunden! Dagegen hat ein Gespräch zwischen Frau FCKW. und Herrn BH. in Anwesenheit meiner Kinder stattgefunden, welches eindeutig das vor keinem Rechtsbruch zurückschreckende Engagement Frau FCKWs für Herrn BH. klarstellt.

Da ich darüber auch das Jugendamt informiere, füge ich hier den entsprechenden Text ein:

 

An den Leiter des Düsseldorfer Jugendamts

Sehr geehrter Herr HN,

betr: Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder Filium Juniorem und Filium Seniorem

Schon einmal musste ich in dieser Angelegenheit Beschwerden über Frau FCKW. an Sie richten. Ich verweise auf meine Schreiben vom 27.7.05 und 25.8.05 und Ihre beiden Antwortschreiben darauf. Am 14.11. 2005 fand nun vor dem 2.Familiensenat des Oberlandes- gerichts Düsseldorf die Beschwerdeverhandlung bezüglich des Sorgerechts statt, an der von Seiten des Jugendamts Frau FCKW. und Frau L. teilnahmen.

Frau FCKW. machte auch hier wieder falsche Aussagen.Sie hatte meine Kinder nach dem 1. Sorgerechtsprozeß beim Amtsgericht zweimal ins Jugendamt eingeladen, um eine Umgangsregelung zu treffen, wobei das erste Gespräch sofort abgebrochen und auf den zweiten Termin verschoben wurde, weil die Kinder mitteilten, ihren Vater nicht treffen zu wollen. Bezüglich des zweiten Treffens behauptete Frau FCKW. in der oben genannten mündlichen Verhandlung: "Der Vater ist für die Kinder sehr wichtig. Ich habe doch erlebt, wie sehr sich die Kinder freuten, im Jugendamt mit ihrem Vater telefonieren zu dürfen." Sie trug dies mit der eindeutigen Absicht vor, dem Gericht zu suggerieren, dass ich den Kontakt zum Vater so sehr unterbinden würde, dass er nur vom Jugendamt aus möglich wäre.

Frau FCKW. dürfte bekannt sein, dass mangelnde Bindungstoleranz ein Grund ist, das alleinige Sorgerecht zu verweigern. Sie hat daher in unakzepabler Weise mit einer Lüge ein Gerichtsurteil beeinflußt.

Ein echtes Telefongespräch der Kinder mit dem Vater fand in den Räumen des Jugendamtes nämlich in Wirklichkeit nicht statt.

Vielmehr versuchte Frau FCKW., die Kinder dazu zu zwingen, in dem sie bei ihrem Gespräch mit Herrn BH. über Freisprechanlage zu diesem sagte, jetzt solle er mit den Kindern sprechen. Er stellte darauf hin einige Fragen bezüglich ihrer Geburtstage an sie, auf die sie eine knappe Antwort gaben. Damit war das Gespräch zu Ende.

Filius Senior und Filius Junior bestreiten, dass sie sich bei dieser Überrumpelung gefreut hätten und jeder, der die Kinder kennt, wird Ihnen bestätigen, dass dies auch gar nicht möglich ist, da sie auf Nötigung und Manipulationsversuche sehr negativ reagieren, im besten Falle mit Befremdung.

Frau FCKW. benutzte das Gespräch mit den Kindern zudem für einen Versuch, um unter dem Deckmäntelchen, es handele sich ums Umgangsrecht, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu ändern.

Sie wollte die Kinder nötigen, 3 Tage die Woche beim Vater zu verbringen. Da diese das ablehnten, versuchte sie, die Kinder einzuschüchtern, indem sie behauptete, dann müsste das Gericht entscheiden und dann würde das Umgangsrecht für den Vater noch umfangreicher ausfallen. Die Kinder ließen sich dadurch aber nicht beeinflußen.

Frau FCKW. telefonierte während dem Gespräch fortwährend mit BH. Über die Art dieses Gespräches teilte Filius Senior mit: "Da hat sie sich aber richtig verraten.Die redeten, als würden sie zusammengehören." Auf die Bitte, dies durch ein Beispiel zu verdeutlichen, gab er an, dass sie zu Herrn BH. Dinge sagte wie: " Wir müssen das so machen, dass die Kinder einverstanden sind."

In der mündlichen Verhandlung hat Frau FCKW. wider besseren Wissens das Ergebnis dieses Termins mit den Kindern völlig verdreht und unwahr dargestellt. Sie wollte offenkundig von Anfang an erreichen, dass die Kinder beim Vater leben und hat sich, um dieses Ziel zu erreichen, nicht gescheut, die Unwahrheit zu sagen und zu versuchen, die Kinder zu manipulieren und zu überrumpeln, was allerdings am starken Willen der Kinder gescheitert ist. Nach meiner Ansicht ist das nicht die Aufgabe des Jugendamtes, sondern dieses soll nur objektiv berichten. Daher erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde, wegen Amtsmißbrauchs zum Zwecke der Rechtsbeugung, gegen Frau FCKW.

Mit freundlichen Grüßen

R. van der Zander

P.S. Übrigens, meine Kinder haben Handys! Sie können damit so oft, so viel und mit wem sie wollen, telefonieren. Warum machen sie sich bloß nie die Freude, mal ihren Vater anzurufen?

Es ist nicht mit meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren, einen Beschluss, der durch Lügen, Intrigen und Manipulation von Jugendamtsangestellten beeinflußt wurde, einfach so hinzunehmen.

Solange auch nur eine falsche Behauptung in einer Urteilsbegründung steht, stelle ich das Urteil in Frage und ich berufe mich dabei auf die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formulierten Grundrechte, die ich auch durch eine zwangsweise von Gericht erzwungene Beziehung zu Herrn BH. als beeinträchtigt ansehe. Ich erziehe meine Kinder zu Werten wie Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Fairness. Alle diese Werte hat Herr BH., in seiner hinterlistigen und heimtückischen Hetzkampagne gegen mich und meine Kinder, mit Füßen getreten. Daher kann es keine gemeinsame Basis der Erziehung geben.

Dass meine Kinder, nachdem was sie bisher an Erfahrungen mit Ämtern und Gerichten gemacht haben, dort nicht locker und frei daherplauderen, dürfte doch wohl selbstverständlich sein. Es würde sogar ein Zeichen einer schweren Gefühlsstörung sein, wenn sie daraufhin keine Reaktion zeigten. Sie deshalb in negativ abwertender Weise als "auffällig" zu titulieren, heißt Ursache und Wirkung vertauschen! Meine Kinder waren immer auffällig, aber in positiver Hinsicht , sowie z. B. in diesem Brief von einer Freundin, Frau Z., zu Filii Senioris Wettbewerbserfolgen, erwähnt:

"Als du mich mit Filio Seniori besucht hast, war er wirklich ein unglaublich schönes Kind, fröhlich und unternehmungslustig und hing sehr an seiner Mama, wie alle Stillkinder. Nun ist dieses wunderschöne Kind auch noch ein sehr, sehr kluges Kind geworden, ja Roswitha ohne eine mütterliche Unterstützung kommt so etwas nicht zustande."

Auffälligkeit im Sinne von Verhaltensstörung wurde niemals bemerkt, bevor Herr BH. zum Jugendamt und zur Kinderschutzambulanz ging, um Filium Juniorem und Filium Seniorem als "schwerst gestört" zu diffamieren. Ein Mann, der die eigenen Kinder verleumdet, um mir, als einer ehemaligen Freundin, zu schaden, darf das Sorgerecht behalten, obwohl es nicht im Interesse der Kinder ist! Welche Absurdität! Falls das Gericht etwa glaubt, er hätte sich ernsthaft Sorgen um die Kinder gemacht, sollte es mal seine Zeitangaben überprüfen. Herr BH. behauptet, Filius Senior wäre "bereits im ersten Schuljahr vollständig verstummt" und dann fängt Herr BH. an, sich Sorgen zu machen, als Filius Senior 14 Jahre alt ist? Filius Senior ist noch in den letzten Wochen mehrmals zu Besuch bei der ehemaligen Direktorin seiner Grundschule gewesen, die würde ihn nicht einmal kennen, wenn Herrn BHs Behauptung stimmen würde.

Herrn BH. ist zudem bekannt, dass meine ganze Familie aus Pädagogen besteht, mit Ausnahme meines Bruders und der ist Psychiater! Es ist Herrn BH. auch bekannt, dass meine Kinder Teil meiner Großfamilie sind und von dort sofort Hilfe und Unterstützung erfolgt wäre, wenn seine Behauptungen bezüglich der psychischen Gesundheit von mir und meinen Kindern auch nur ein Körnchen Wahrheit enthalten würden. Selbstverständlich wurden von mir mit meinem Bruder, der ein echter Psychiater ist ( und nicht eine unqualifizierte Psychologin wie Frau CD. von der Kinderschutzambulanz) , Beratungsgespräche über die Belastung der Kinder geführt. Es gab für mich überhaupt keinen Grund zur Kinderschutzambulanz zu gehen. Der Vorwand von Frau FCKW., unter dem ich dort hingelockt wurde, war für mich auch nicht überzeugend, ich wollte ihr nur nicht rundweg widersprechen, weil sie schon Androhungen machte, für den Fall, dass ich nicht mache, was sie will.

Ich führte kein einziges Beratungsgespräch mit Frau CD., sondern zwei Gespräche, in denen ich z.B. erklärte, dass die mir einfach aufdiktierten Gesprächstermine für Filium Juniorem, um die ich überhaupt nicht gebeten hatte, wegen Geigenstunde und Klassenausflug nicht wahrzunehmen wären und sie daraufhin ein Riesentheater machte, dass ich für ihre viel wichtigerenTermine alles andere abzusagen hätte.

Nach diesen beiden Gesprächen wusste ich, dass es sinnlos wäre, meine Kinder dorthin zu schicken. Mir sind sowohl von Frau CD. wie von Frau FCKW. zahlreiche Behauptungen über meine Kinderin den Mund gelegt worden, die ich nie gemacht habe und die jetzt trotzdem wieder unhinterfragt in der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts auftauchen, z.B. ich hätte angegeben, Filius Junior hätte ein Aufmerksamkeitsdefizitssyndrom.

Ich hatte mit Herrn BH. niemals eine Partnerschaft eheähnlicher Art, sondern eine Ateliergemeinschaft mit lockerer, unverbindlicher Beziehung. Bezüglich der Kinder hatte ich mit ihm, der kinderlos bleiben wollte, eine Vereinbarung getroffen, dass er Kinder toleriert, wenn sie allein meine Verantwortung bleiben. Erst nach der Trennung outete er sich zu meiner großen Verblüffung als Ex-Partner und sogar als "alleinerziehender Vater", vorher war ich in beiderseitigem Einvernehmen lediglich eine Freundin und ledige Mutter.

Es wird Ihnen, auf Grund Ihres Berufes als Familienrichter schwerfallen, zu erkennen, dass es Frauen gibt, denen es vollkommen gleichgültig ist, ob sie einen Partner haben oder nicht und denen Eifersucht ein Fremdwort ist. Herr BH. kalkuliert mit dieser "Berufsblindheit" um mir klischeehaftes Frauenverhalten anzudichten und somit vom tatsächlichen Geschehen abzulenken. Ich habe bisher immer defensiv auf die Verleumdungen des Herrn BHs reagiert, auf alle seine Vorwürfe, die sich in die drei Kategorien psychisch gestört, erziehungsunfähig und die eigenen Kinder ablehnend, zusammenfassen lassen. Vermutlich wäre es besser gewesen, auch mal mit Dreck zu werfen. Im Gegensatz zu Herrn BH brauche ich mir dazu keine Lügen auszudenken, ich kann mit echten Erlebnissen aufwarten. Fangen wir doch gleich mal mit der Geburt Filii Senioris an. Ich habe während beider Schwangerschaften vom ersten bis letzten Tag durchgearbeitet, auch körperlich schwere Tätigkeiten, denn ich hatte keine Beschwerden.

Es hätte eine wunderbare Zeit sein können, wäre Herr BH. nicht gewesen. Obwohl er gesagt hatte, er würde mein Kind dulden, um mich nicht ganz zu verlieren, quälte er mich die ganze Zeit mit Psychoterror, behandelte mich wie eine Aussätzige, wollte mich, obwohl er wusste, dass es ein Wunschkind war, zuerst zur Abtreibung zwingen, später hieß es "Hoffentlich wird es eine Fehlgeburt!" Zur Demonstration malte er immer wieder das gleiche Bild, in dem eine gebärende Frau über einem Klo hockt, in welches das Kind hinunterfällt. Damit ich dieses Motiv auch nicht zu harmlos beurteile, wurde ausdrücklich dazu gesagt, dass er ein Kind als einen Scheiß ansieht, von dem er hofft, dass es auf genau diese Art verschwindet.

Filii Senioris (Haus)geburt verlief folgendermaßen: um 12:00 Uhr nachts räumte ich meinen Brennofen aus, um 2:15 Uhr bekam ich mein Kind, um 8:00 Uhr wusch ich die erste Maschine von der bei der Geburt angefallenen Schmutzwäsche. Herr BH. blieb bis Mittags im Bett. Dann beklagte er sich zwei Wochen lang darüber, welch ungeheure Zumutung es gewesen sei, dass die Hebamme ihn mitten in der Nacht zur Notapotheke geschickt hatte, um eine Babywaage zu besorgen.

Von diesem Tag an bekam ich regelmäßig Vorwürfe, ich hätte ihm mit dem Kind (später: den Kindern) das Leben versaut. Ständig bekam ich vorgerechnet, wieviel Minuten oder Stunden er durch mein(e) Kind/er wieder verschwendet hätte und er verlangte mehrfache Gegenleistung. Zu Filii Junioris Geburt äußerte er sich folgendermaßen: " Filium Seniorem hätte ich dir vielleicht noch verzeihen können, aber den Filium Juniorem, niemals."

Noch ein hübsches "Familienbild": Wenn ich nach einem langen Arbeitstag noch spät in der Nacht meine Arbeiten zum Geldsparen, wie Brot für mich und meine Kinder zu backen, zu machen hatte, wurde ich regelmäßig von Herrn BH. angepampt, ich würde seine Nachtruhe stören. Von Herrn BH., der schon ab 20:00 Uhr vor dem Fernseher saß und eine Flasche Bier nach der anderen konsumierte! Derartige Verhaltensweisen habe ich mir natürlich nur deshalb gefallen lassen, weil eben keine Partnerschaft vereinbart war und ich deshalb aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit auch kein partnerschaftliches Verhalten fordern durfte. Hätte ich eine Lebensgemeinschaft mit Herrn BH. vereinbart, hätte ich auch partnerschaftliches Verhalten verlangt.

Ich hatte 10 Jahre lang das alleinige Sorgerecht, bis es mir in einer schweren Krankheitssituation, in der ich unter Krebsverdacht stand, in einer hinterlistigen Manier abgeluchst wurde, wobei besonders das Argument manipulativ verwendet wurde, Filius Senior würde bei meinem Tod aus der gewohnten Umgebung, in der er doch gerade so gut integriert wäre, gerissen. Es wurde aber ehrenwörtlich vereinbart, dass ich die Sorgerechtserklärung "nur für den Fall des Todes" unterschreiben sollte.

Herr BH. konnte mich nur dazu überrumpeln, weil die Tumorerkrankung die vierte Krankheit in Folge war, und ich dabei noch die ganze Zeit meine Kinder versorgte Er hatte mich schon während der ersten Krankheit, einer sehr schweren Lungenentzündung, dahingehend zu manipulieren versucht, aber ich hatte es verweigert. Was für eine "Partnerschaft" mit Herrn BH. bestand, erkennt man daran, dass ich einmal mit 41 Grad Fieber allein zum Arzt fuhr und dass ich mit meinen Kindern, mit erst halb ausgeheilter Lungenenzündung, nach Mallorca fuhr, damit er in Ruhe in Düsseldorf malen konnte.

Es muss noch erwähnt werden, dass Herr BH. verhinderte, dass meine Mutter, die mich pflegen und sich um die Kinder kümmern wollte, ins Haus kam. Bei beiden Lungenentzündungen war ich, durch diesen Boykott der Hilfe, sehr nahe daran zu sterben. Damals habe ich das nicht als gezielte Handlung Herrn BHs. angesehen, aber seit ich bei dem Zerwürfnis vor zwei Jahren erkennen musste, mit welch eiskalter Langzeitplanung er seine destruktiven Pläne verfolgt, denke ich über viele mir damals rätselhaften Worte und Handlungen mit großem Unbehagen neu nach.

Bald nach der Unterzeichnung der Sorgerechtserklärung merkte ich auch schon an Bemerkungen wie "jetzt habe ich dich in der Hand", dass es ihm keineswegs um Filii Senioris Integration ging, sondern, dass er mich schlichtweg reingelegt hatte und das war bereits der Anfang vom Ende eines Vertrauensverhältnis zu BH.

Wenn im Gerichtsbeschluss ausgeführt wird, dass ich lediglich, weil ich vor 10 bis 20 Jahren mal eine erotische Beziehung zu einem, mit mir in Künstler-WG wohnenden Mann hatte - wodurch er zum biologischen Vater meiner Kinder wurde - heute Probleme einer niemals realiter existierenden "Partnerschaft" aufzuarbeiten hätte, ist das grotesk. Meine Beziehung zu Herrn BH.hatte niemals eine rechtliche Grundlage, sie bestand auf einer rein privaten Vereinbarung und ist daher nicht der Beurteilung durch ein Gericht unterworfen als handele es sich um eine Ehescheidung.

Herr BH. hat großes Geschick darin bewiesen, dem Gericht vorzumachen, die Auseinandersetzungen ums Sorgerecht hätten mit Paarbeziehung zu tun. Das liegt zum Teil daran, dass die zeitlichen Abläufe verzerrt werden. Sämtliche Vorfälle, die eine gemeinsame Sorge unmöglich machen, fanden nach der Auflösung der Ateliergemeinschaft statt. Ich habe mich danach zwei Monate lang bemüht, mit Herrn BH. eine Beziehung nur in Bezug auf die Kinder zu führen. Während ich dies versuchte, schrieb er hinter meinem Rücken verleumderische Pamphlete, mit denen er gegen mich vor Gericht ziehen wollte.

Eines dieser Schreiben liegt dem Gericht vor! Ich konnte sogar am Inhalt feststellen, dass er solche Texte schon weit vor dem Zerwürfnis angefangen hatte, weil ich mich an die Zeit erinnerte, wo er mir die entsprechenden Fragen zur frühen Kindheit meiner Kinder gestellt hatte. Er verleumdete mich auch bei gemeinsamen Bekannten und dachte sich eine Menge übler Intrigen aus. Danach konzentrierte er sich auf die Beeinflußung von Frau FCKW., der er vormachte, ich wäre eine an schwerem Verfolgungswahn leidende Person u. ä.. Man kann dieses ganze unglaubliche Zeug doch in dem Wisch von der Kinderschutzambulanz nachlesen. Allein seine von Lügengeschichten überquellenden Rechtsanwaltsschreiben für die jeweiligen Gerichte, machen doch schon klar, dass es keine Kommunikationsbasis mehr mit diesem Mann geben kann.

Es wurde vor Gericht behauptet, beide Seiten hätten zahlreiche Zeugen, auch darauf konnte ich nicht antworten, sonst hätten Sie nämlich erfahren, dass dies keineswegs der Fall ist. Vielleicht ist es Ihnen aufgefallen, dass die von mir vorgelegten Schreiben Unterschriften aufweisen. Herr BH. dagegen hat einfach gemeinsamen Bekannten irgendwelche Aussagen untergeschoben, da er wußte, dass diese "Zeugenaussagen" nicht überprüft würden. Ich habe sie aber überprüft, ich habe Frau K., Frau W., u.s.w. angerufen. Keiner wußte von seiner angeblichen Zeugenaussage, jeder bestätigte mir, diese Behauptung ganz sicher nicht machen zu wollen oder über diese Angelegenheit überhaupt nichts zu wissen.

Frau W., die er mehrmals in dieser Weise benutzte, hat ihn mehrfach aufgefordert, das bleiben zu lassen. Ich unterrichte Frau Ws Töchter, die eine in Mathematik, die andere in Kunst und bei jedem Gespräch mit ihr stellte sich heraus, dass er versuchte, sie gegen mich aufzuhetzen.

Am Allerunverschämtesten aber ist, dass er A. N., einer Freundin von mir, die Herr BH. kaum kennt, die "Zeugenaussage" unterschiebt, ich hätte gesagt, wenn die Kinder zu ihm kämen, würde ich erst die Kinder und dann mich umbringen. Herr BH. hoffte, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, falsche Aussagen fürs Gericht und durch Mißtrauen zerstörte Beziehungen für mich. A. N. hat aber daraufhin als erste von vielen Freunden gesagt, dass sie eine Stellungnahme schreiben will, diese ist im Gegensatz zu Herrn BHs Behauptung echt und liegt dem Gericht mit ihrer Unterschrift vor.

Es ist eine völlige Fehlinterpretation zu glauben, es ginge um die Beziehung zu einer anderen Frau, wenn sich die Kinder empören, in diesem Zusammenhang angelogen zu werden. Es geht ums Lügen, sie hätten genausogut ein anderes Lügenbeispiel wählen können. Auch bei den Chats ist es völlig unerheblich, an wen diese geschickt sind, wesentlich ist der Inhalt. Es wird darin in gehässiger Form über mich und meine Kinder geklatscht, es wird sich offen zu dem Ziel bekannt, mir um Geldes und Besitzes wegen meine Kinder wegzunehmen, es werden Pläne geschmiedet, wie man dazu Psychologen und Jugendämter benutzen kann.

Ich hätte mich sehr gefreut, wenn Herr BH. eine nette neue Freundin gefunden hätte, sie hätte eine weitere Bezugsperson für meine Kinder sein können. Frau HJ. aber ist keine neue Freundin, sie ist eine Frau aus Herrn BHs Vergangenheit, die glaubt, sie müsste sich an meinen Kindern rächen, weil Herr BH. sie vor ewigen Zeiten wegen mir sitzen ließ. Er kennt sie aus der Drogenszene, sie sitzt schon mittags mit der Bierflasche vor dem Fernseher, schickt Herrn BH. Hardcore-Pornos über Internet, wenn sie weiß, dass Filius Senior auf dessen Monitor guckt und rät Herrn BH. auf die Frage, was er mit Filius Senior unternehmen könnte, er solle doch "mit ihm in den Puff" gehen. Herr BH. beschimpft Filium Juniorem als "böses Kind" weil er Frau HJ. nicht als Stiefmutter will, sondern auf seiner leiblichen Mutter beharrt. Wenn Sie derartige Dinge als Partnerschaftskonflikt sehen, nun gut, für mich sind das Aspekte, gegen die ich pädagogische Einwände habe.

Es wurde bei Gericht auch behauptet, meine Förderung der Kinder wäre einseitig. Wie wollen Sie das denn überhaupt wissen, wenn Sie mich garnicht zu dem Thema Stellung nehmen lassen? Nur weil Filius Senior sich von den Gebieten, auf denen er gefördert wurde, die Mathematik auswählte und dabei besondere Leistungen erbringt, heißt das doch nicht, dass sonst nichts geboten wird. Ich habe meinen Kindern u. a. auch Zeichnen, Malen , Modellieren, Werken mit verschiedenen Materialien und Literatur geboten und wo ich selbst mangels Fähigkeiten nichts leisten kann, wie beim Geigenunterricht, habe ich die Förderung organisiert und bezahlt.

Geradezu lustig ist es, wie hier schon wieder ein großes Getue ums "Ausspionieren" von Herrn BHs Chats durch Filium Seniorem, immerhin der leibliche Sohn, gemacht wird, während kein Wort über Herrn BHs Ausspionieren meines Computers geredet wird. Herr BH. beschränkte sich dabei nicht mal nur aufs Spionieren, er löschte meine mails gleich ganz und klaute sich Fotodateien. Er entwendete meine Briefpost und unterbrach meine Telefonleitung und terrorisierte mich in vielfältiger Weise, nicht nur so zum Vergnügen, Herr BH verfolgte damit das Ziel, mich psychisch zu destabilisieren. Um seinem Dauermobbing zu entgehen, war ich gezwungen, mich bis an mein Lebensende zu verschulden, indem ich seinen Eltern ein halbes Haus abkaufte. Bei der Bewertung vom Schutz der Privatsphäre scheint mir der Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau abhanden gegangen zu sein.

Überhaupt protestiere ich im Hinblick auf meine Menschenrechte gegen den Beschluss. Man kann doch nicht allen Ernstes glauben, irgendjemand zu einer Beziehung mit einem Menschen zwingen zu können, der dermaßen unglaublich gegen einen agitiert hat, ohne denjenigen damit seiner in Artikel 1 des Grundgesetzes als unantastbar zugesicherten Menschenwürde zu berauben. Nicht mal das Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre bei Treffen mit Herrn BH. gesichert, einem Mann, der nicht mal im Gebäude des Amtsgericht vor einem tätlichen Angriff zurückschreckte.

Mich verblüfft, wie einfach darüber hinweggegangen wird, dass die Sorge für Kinder auch materieller Grundlagen bedarf, denn das ist für mich als Künstlerin doch der schwierigste Punkt. Ich habe allein 10 Jahre darauf sparen müssen, bis ich es mir überhaupt leisten konnte, ein Kind zu bekommen. Vielleicht können Sie es sich nicht vorstellen, wie überaus schwierig es ist als Künstlerin, zu überleben und dabei Kunst, Nebenjobs und Kindererziehung allein schon zeitlich zu schaffen. Herr BH. weiß dies sehr genau, er weiß, dass mein prikäres finanzielles Gleichgewicht unter einer Zusatzbelastung durch Prozeßführungen zusammenbrechen muss und dass damit die Zukunftschancen der Kinder bedroht sind.

Würde Herr BH. tatsächlich Sorge für die Kinder tragen, hätte er auch mal für sie bezahlt. Er hat weder für Filium Seniorem noch für Filium Juniorem jemals den Unterhalt bezahlt, zu dessen Zahlung er sich bei der Geburt der Kinder beim Jugendamt verpflichtet hat.

Es ist für mich vollkommen unverständlich, wieso eine Unterschrift unter eine Sorgerechtserklärung, noch dazu unter Druck und in einer Notsituation gegeben, um so viel bindender als die Unterschrift bezüglich der Anerkennung der Unterhaltspflicht angesehen wird. Herr BH. behauptete, ich müsste die Zeit; in der er sich um die Kinder kümmerte, als Unterhaltszahlung berechnen, er drohte mir, die Kinder komplett zu ignorieren, sollte ich ihm mit Zahlungsforderungen kommen. Den, ihm jetzt angeblich so wichtigen Kontakt zu den Kindern, musste ich mir so erkaufen!

Um eine konkrete Schätzung des Geldwertes seiner Erziehungsarbeit gebeten, gab Herr BH. 2050:-Euro, jährlich, für beide Kinder zusammen an. Das ist die bittere Wahrheit über sein väterliches Engagement, alles andere ist schlicht ein Kampfspiel Herrn BHs, indem er sowohl Kinder als auch Richter als Spielfiguren ansieht, mit Frau FCKW. als seiner Dame.Er gewinnt sein Spiel auch, wenn er die Kinder verliert, denn das Hauptziel ist: "Die Ros fertig machen." Ich habe, im Gegensatz zu den Kindern diese Information nicht nur aus den Chats, es wurde mir explizit mitgeteilt. Und als ich mich weigerte, weiter auf diese Weise mit ihm zu kommunizieren, nachdem ich ihn dutzende Male darauf angesprochen hatte, dass es sich beim Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht um ein Strategiespiel handelt, sondern dass es um die Zukunftschancen der Kinder geht, wurde es mir indirekt mitgeteilt: Frau HJ. und Herr BH. unterhielten sich darüber, wie sie mich fertig machen wollten, am Badezimmerfenster direkt über mir, wenn ich es im Sommer wagte, mich auf den darunterliegenden Balkon zu setzen: "Die machst. fertig, du ! Wenn wir mit der durch sind, macht die kein Pieps mehr!" (Dies muss man sich in breitestem süddeutschen Dialekt vorstellen, den ich schriftlich nicht wiedergeben kann, unterlegt mit höhnischem Gelächter.)

Es interessiert mich inzwischen nicht mehr, aus welchem Grund Herr BH. diesen Kampf gegen mich führt und ob es überhaupt sein Kampf ist oder mehr der von Frau HJ. Ich habe schon genug Lebenszeit durch ihn verloren, ich bin 52 Jahre alt, ich kann mir nicht noch mehr Zeitverlust leisten, auch um meiner Kinder Willen. Nur meine Kinder haben ein Recht auf mich, und ich habe nur eine Verpflichtung gegenüber meinen Kindern. Herrn BH. habe ich niemals ein Recht auf Beziehung gegeben, ich werde keinen Kontakt mehr zu ihm pflegen.

Die Möglichkeit wieder mit ihm ins Gespräch zu kommen sehe ich nur dann als gegeben an, wenn er

1.) sein durch Lüge und Betrug erschlichenes halbes Sorgerecht freiwillig zurückgibt.

2.) sich schriftlich bei mir entschuldigt für alle Lügen und Verleumdungen über mich und meine Kinder, insbesondere die bei Ämtern und Gerichten vorgebrachten, sowie auch für alle von ihm begangenen, meine Grundrechte verletzenden Übergriffe auf mein Leben, z.B. Telefonleitung anzapfen und Einbruch in meine Wohnung.

Die praktischen Auswirkungen ihres Gerichtsbeschlusses:

Entgegen Herrn BHs Lippenbekenntnissen vor Gericht, ist er keineswegs bereit, den Willen der Kinder bei ihrer Mutter zu leben, zu respektieren. Nicht nur bei dem erwähnten Vorstoß über das Jugendamt, auch bei der Umgangsrechtsverhandlung zeigte sich das, indem er dort die Lüge vortrug, jedesmal, wenn Filius Junior 2 bis 3 Stunden mit ihm allein wäre, würde dieser ihn anbetteln, nicht mehr zur Mutter zurück zu müssen.

Filius Junior hat deswegen Angst vor ihm. Wenn er ihm unerwartet begegnet, rennt er in Panik vor ihm davon. Schon gleich nach meiner Trennung von Herrn BH,als ich sehr bemüht war, die Fortführung der Beziehung zum Vater zu forcieren, hat Filius Junior sich dagegen gewehrt.

Er begründete dies damit, dass er Angst vor Herrn BH habe und behauptete, dieser wolle ihn kidnappen. Bisher habe ich ihm versichert, sein Vater wäre doch kein Mann aus dem Iran oder Irak, der ihn dorthin verschleppen könnte, sondern wir würden in einem Rechtsstaat leben. Ich habe die Kinder zu den Treffen mit Herrn BH. motiviert, indem ich gesagt habe: "Kommt ihm bitte mit dem Umgangsrecht entgegen, sonst kriege ich nicht das alleinige Sorgerecht, so wie ihr es wollt." Meine Argumente sind jetzt hinfällig. Filius Senior ist nur mir und seinem Bruder zuliebe regelmäßig zu diesen Treffen gegangen, er kann in seinem Alter nicht mehr dazu gezwungen werden. Nun will Filius Senior, zu dem bei kooperativen Verhalten seitens Herrn BH sehr wohl noch eine Beziehung zu diesem möglich gewesen wäre, das nicht mehr und Filius Junior, der noch nie eine gute Beziehung zu seinem Vater hatte, wird zu Treffen gezwungen, zu denen er um keinen Preis alleine hingehen will.

So muss ich mit viel Mühe Begleitung organisieren, was sehr schwierig ist, weil Filius Junior sich nur mit Menschen, zu denen er großes Vertrauen hat, in die Nähe Herrn BHs wagt.

Filii Junioris Angst ist für mich der wichtigste Grund mein alleiniges Sorgerecht zurückzufordern.

Hochachtungsvoll R.van der Zander

Diese umfangreiche Argumentation wurde mit dem folgenden Schrieb abgetan.

In der Familiensache van der Zander / BH.

gibt die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen den Senatsbeschluss vom 28.11.2005 keine Veranlassung zu einer anderweitigen Entscheidung. Das nunmehrige Vorbringen der Antragstellerin berührt die der Entschei- dung zugrundeliegenden Erwägungen nicht. Dass eine Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft der Parteien nie bestanden habe, ist nicht nur neu, sondern steht in krassem Widerspruch zu dem bisherigen Vorbringen und Teilen des Vorbringens in der Gegenvorstellung selbst.}

R39/60 R35/60 R48/60
Vors. Richter am OLG Richterin am OLG Richter am OLG

Dazu möchte ich einen spontanen Kommentar einer Person, über die ich hier zu ihrem Schutz keinerlei Angaben machen werde, zitieren. Sei äußerte sich dazu folgendermaßen gegenüber Frau van der Zander:

"Bist du denn wahnsinnig, denen 10 Seiten zu schicken! Die sind geistig doch noch nicht mal in der Lage, den Text einer DIN-A-4-Seite zu erfassen.

Ja einen solchen Eindruck machen Richter eben auf logisch denkende Menschen, wenn sie Beschlüsse fällen wie hier beim Fall BH. gegen van der Zander! Frau van der Zander selbst antwortete mit nachfolgendem Schreiben:


 

An das Oberlandesgericht Düsseldorf

Betreff: Ihr Schreiben vom 19.12. 2005

Sehr geehrte Frau R35/60, sehr geehrter Herr R39/60, sehr geehrter Herr R48/60,

Ihr Schreiben geht auf die von mir vorgebrachten Argumente leider in keiner Weise ein. Kernpunkt meiner Gegenvorstellung war nicht die Frage, ob zwischen Herrn BH. und mir jemals eine Lebensgemeinschaft bestand. Ich habe Ihnen rund 10 Seiten Argumente vorgelegt, die größtenteils auch dann Relevanz hätten, hätte es tatsächlich eine Lebens- gemeinschaft gegeben.

Da ich mich aber nur der Wahrheit verpflichtet fühle, muss ich noch einmal betonen, dass es niemals eine derartige Gemeinschaft und vor allem in Hinblick auf die Kinder niemals eine Familie gab. Herr BH. war mit seiner Intriganz gerade deshalb so erfolgreich. Denn warum hätte ich, als ledige Mutter, in dem Bewußtsein, dass Familienrecht nicht für meine Lebensverhältnisse zutreffend, mich jemals für Änderungen in diesem Rechtsbereich interessieren können? Wie hätte ich jemals auf die Idee kommen können, dass Herr BH. sich dieses Recht als Kampfplatz wählt?

Ansonsten hätte ich doch Absprachen bezüglich der Kinder nicht ohne notarielle Vereinbarungen gemacht! Wenn meine Einwände, die sich ja um das Thema Lüge und Wahrheit drehen, "keine Veranlassung zu einer anderweitigen Entscheidung" geben, überzeugt mich das um so weniger von Ihrem Beschluss. Es erfüllt mich lediglich mit Trauer und Entsetzen über eine solche Rechtssprechung. Widersprüche in meiner Darstellung können sich höchstens für Menschen ergeben, die traditionelle Rollenmuster als Norm voraussetzen und die die Besonderheit einer Künstlerbeziehung nicht verstehen.

Die großzügig übersehenen Widersprüche in Herrn BH.s Argumentation dagegen müssten eigentlich jedem einleuchten. Mir wird von ihm doch sogar gleichzeitig unterstellt, ich hätte niemals eine Beziehung zu meinen Kindern entwickelt, weil ich sie von Geburt an ablehnte, und ich ich hätte eine krankhaft enge Beziehung zu ihnen, bei der sie willenlos von mir gesteuert würden!

Natürlich können Sie mir Kraft Ihrer Machtposition Rechte verweigern, aber Sie können mich niemals zwingen, dies als Gerechtigkeit anzusehen. Das einzig Vernünftige, was ich in diesen zwei Jahren Prozessiererei von Seiten des Gerichts gehört habe, war Ihre Aufforderung an Herrn BH., doch freiwillig auf das halbe Sorgerecht zu verzichten, um damit die Beziehung zu den Kindern zu verbessern.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum Sie in Ihrem Beschluss von der eigenen Erkenntnis abgewichen sind. Denn in der Tat, je länger diese Anmaßung Herrn BHs besteht, desto geringer die Chance einer echten Beziehung. Und vergessen Sie nicht, meine Kinder wissen sehr genau, wie sie aufgewachsen sind. Sie werden nicht ihr eigenes Erleben in Frage stellen, nur weil Herr BH. Lügengeschichten darüber erfindet. Daher können Filius Junior und Filius Senior aus diesem Prozeßausgang nur die Lehren ziehen, dass vor Gericht die Meinung von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich mißachtet wird, und dass derjenige gewinnt, der lügt.

Inzwischen war Weihnachten, ein Fest, welches immer noch große Bedeutung für meine Kinder hat und bei dem sie nicht nur von mir, sondern auch von ihren Großeltern, Tante, Onkel und überhaupt allen nahestehenden Personen, Geschenke erhalten. Herrn BHs Eltern schickten immerhin eine Grußkarte mit Geld, von Herrn BH. selbst kam nichts, nicht einmal ein Weihnachtsgruß.

Mit freundlichen Grüßen
R.vander Zander


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