Unrecht heißt Familienrecht
Der erste Gerichtsprozeß
Vorbereitungsphase
Die Beziehung mit Herrn BH. war im Januar 2004 definitiv und
hunderprozentig
zu Ende. Da es sich hier um eine langfristige aber wenig
intensive Beziehung ohne jede
Rechtsgrundlage gehandelt hatte, sollte man meinen, dass es
leicht gewesen wäre,
sich friedlich und kooperativ zu trennen.
Da Filius Senior und Filius Junior immer schon im Haushalt der
alleinverantwortlichen
Mutter lebten, sollte man meinen, dass sie dort auch ganz
selbstverständlich weiterleben
könnten.
Daher waren Frau van der Zander und ihre Kinder vollkommen
fassungslos, als sie
herausfanden, dass Herr BH. beabsichtigte, "ihr die
Kinder wegzunehmen", und zwar
über Gerichtsprozesse und dass er bereits seit Jahren hinter
ihrem Rücken mit der
Vorbereitung beschäftigt war. Neueste Erkenntnisse lassen
vermuten, dass er wohl
schon bevor er Frau van der Zander zur Sorgerechtserklärung
überlistet hatte, mit diesen
Plänen beschäftigt war und sich dabei von militanten
Vaterschaftsgruppen Unterstützung
holte.
Viele Verhaltensweisen Herrn BHs, die seltsam und widersprüchlich erschienen waren, klärten sich nach Durchsicht des "neuen Familienrechts" als systematische Strategien, um die besseren Chancen zu haben, das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht zugesprochen zu bekommen. So verstand Frau van der Zander erst, nachdem sie las, dass derjenige Partner mit "der größeren Bindungstoleranz" die Kinder zugesprochen bekommt, warum Herr BH.auf der einen Seite konsequent die Beziehung zu Filio Seniori und Filio Juniori zerstörte, und dabei anderseits permanent im gemeinsamen Bekanntenkreis erzählte, sie würde ihm den Kontakt zu den Kindern verbieten.
Schon im Vorfeld gab es Hinweise auf seine Absichten, die erst jetzt erkannt wurden. So war es im Jahr 2002 auffällig, dass Herr BH. sich massiv um Abwerbung der Kinder bemühte.Wenn auch die Art wie das gemacht wurde ("Wenn ihr bei mir leben würdet, wäre das viel lustiger. Bei mir dürft ihr den ganzen Tag Computerspiele spielen") nicht sehr akzeptabel war, wertete es Frau van der Zander, fälschlich positiv, als Anerkennung der Kinder.
Die Kinder ließen sich jedoch nicht irreführen, sie haben weiterhin nicht das geringste Interesse daran, zum Vater zu ziehen. Filius Junior, mit erst acht Jahren bereits ein Kind mit außerordentlichem sozialen Durchblick, analysierte das Verhalten so: "Gerade damit hat er sich doch in die Pfanne gehauen, da werde ich doch erst recht mißtrauisch. Das weiß doch jeder, dass gerade die Eltern ihre Kinder vor dem Computer absetzen, die sich nicht um sie kümmern wollen." Somit war also die friedlichere Strategie gescheitert und Herr BH. griff zu aggressiven Methoden. Dass er dabei schon 2002 die Benutzung von Jugendamt und Gericht einplante, während er scheinheilig die Fortführung der Beziehung auf dem bisherigen Niveau vorspiegelte, wurde erst im Jahr 2004 vom ältesten Sohn, Filius Senior, aufgedeckt.
Es gab zwei Prozesse zum Sorge-, und einen zum Umgangsrecht. Herr BH. versuchte bei diesen Prozessen mit konstruierten Lügengeschichten, die in überhaupt keinem Bezug zur tatsächlichen Lebenssituation standen, Frau van der Zander in einem solchen Maße als Mutter zu diskreditieren, dass ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgesprochen werden sollte, während es scheinbar um gemeinsame Sorge und Umgang mit den Kindern ging. Seine Argumentation beruhte auf im Internet zusammengesuchten Musterfällen, mit denen bereits zweifelhafte gerichtliche Erfolge erzielt worden waren, voller klischeehaften Verhaltensweisen, gespickt mit Fragmenten aus Frau van der Zanders Privatleben, in denen die Realität auf den Kopf gestellt wurde.
Ein Großteil der Akten zu diesem Fall wird auf dieser Seite veröffentlicht, daher werde ich bei der Vorstellung des Falles nicht mehr Details als unbedingt zum Verständnis nötig, besprechen. Ohnehin haben die Akten einen enormen Umfang, obwohl in ihnen zahlreiche raffinierte Intrigen Herrn BHs noch fehlen. Diese wurden, da der Fall ohnehin zahlreiche Elemente eines Psychothrillers enthält, zu einem Kriminalroman (Arbeitstitel: Justiz der Lügner) verarbeitet, der im Oktober 2008 fertig gestellt wurde.
Die zahlreichen, in den Prozessen vorgebrachten Lügengeschichten, die Frau van der Zander die Befähigung zur Mutter absprechen sollen, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
- Frau van der Zander hat ihre Kinder von Geburt an abgelehnt, weil es Jungen sind und sie eine männerfeindliche Einstellung hat.
- Frau van der Zander ist grundsätzlich erziehungsunfähig
- Sie hat sich auschließlich beruflich betätigt, der Vater der Kinder war alleinerziehend
- Frau van der Zander ist psychisch schwer gestört, sie ist labil, hysterisch und leidet an Verfolgungswahn (z.B."die Kinder leben in einer von der Mutter konstruierten irrealen Angstwelt" , "Isolation der Kinder von der Außenwelt verstärkt sich durch den an sie weitergegebenen Verfolgungswahn")
- Die Kinder haben dadurch schwerste Verhaltensstörungen.
Gleichzeitig versuchte Herr BH aktiv, den behaupteten Verfolgungswahn zu verursachen, z.B. durch viele Arten des Telefonterrors bis hin zum Anzapfen der Leitung und Abrechen der Telefongespräche, Stehlen der Post oder gewälttätiges Aufbrechen einer Tür, um Frau van der Zanders Wohnung zu durchwühlen, mit dem Ziel, irgendwas zu finden, das man "ihr anhängen kann".
Er hatte unbegrenzte Möglichkeiten, weil er als Sohn eines Mitbesitzers noch lange im gleichen Haus, direkt über Frau van der Zander und ihren Kindern wohnte, besonders ideal für Lärmterror.Um das außergewöhnliche Engagement dieses Extremmobbings zu verdeutlichen, ein Beispiel: Schauerliches Gespenstergeheule erklang plötzlich in der Wohnung van der Zander. Des Rätsels Lösung, Herr BH. hatte sich, extra zum Zwecke diese Aktion durchzuführen, eine Trompete gekauft, mit der er diese Töne in die Lüftungsschächte blies.
Besondere Mühe gab Herr BH sich jedoch mit der Beeinflußung des Jugendamts. Ihm gelang es, eine Mitarbeiterin eines kleinen Außenbezirks-Unteramts gegen Frau van der Zander aufzuhetzen, eine Sozialarbeiterin auf der untersten Stufe der Hierarchie, aber das genügte, um auf allen Ebenen bis hin zum Oberlandesgericht durchzukommen. Denn diese Sozialarbeiterin, Frau FCKW, ließ sich nicht nur von Herrn BHs Behauptungen überzeugen, sie beschloss vielmehr, sich aktiv an seinem Kampf, Frau van der Zander die Kinder wegzunehmen, zu beteiligen.
Herr BH. hatte noch weitere Unterstützung, zuerst einmal seine Freundin, Frau HJ, die überhaupt die treibende Kraft zu diesem Projekt bildete. Frau HJ, in ihrer Jugend von Herrn BH wegen der wesentlich attraktiveren Frau van der Zander verschmäht, hatte inzwischen Herrn BH. über Internet zurückerobert und war auf Rache aus für die Zurücksetzung in der Jugend. Diese krankhaft eifersüchtige Person rächte sich allerdings an falscher Stelle, denn Frau van der Zander hatte damals überhaupt nichts von dieser Beziehung gewusst, genausowenig wie sie auch heute nicht weiß, wann die Renaissance der BH-HJschen-Beziehung anfing. Sie weiß allerdings inzwischen, dass es nicht erst zu dem Zeitpunkt war, als Herr BH. sie ganz harmlos fragte: "Da schreibt mir so eine Frau aus meiner früheren Clique, meinst du, der soll ich antworten?" Diese Frage war vermutlich schon Teil der Intrige, bei der Frau van der Zander trickreich dazugebracht werden sollte, Frau HJ selbst zu sich einzuladen, damit Frau HJ ihr dann in der eigenen Wohnung auf möglichst gehässige Weise erklären sollte, dass Frau van der Zanders Zeit zu Ende wäre und jetzt Mann und Haus und auch die van der Zander-Kinder Frau HJ. gehören würden.
Dies geschah, wie geplant zu Ende des Jahres 2003, doch Frau van der Zanders Reaktion war vollkommen anders als gedacht. Frau HJ glaubte, dass Frau van der Zander bei solch plötzlichem, unerwartetem Schock so zusammenbrechen würde, dass man sie in die Klapse abschieben könnte. Zumindest aber sollte bewirkt werden, dass die Beziehung zwischen BH. und van der Zander als so zerüttet betrachtet werden könnte, dass kein gemeinsames Sorgerecht mehr möglich wäre und Herr BH. beabsichtigte dann, auf dieser Basis, dem Gericht den Elternteil mit der größeren psychischen Stabilität und Bindungstoleranz vorzuspielen.
Aber, abgesehen davon, dass es sich bei Frau van der Zander um
eine bemerkenswert
stabile Persönlichkeit handelt, nahm sie die Situation
überhaupt nicht ernst. Je extremer
Frau HJ. sich benahm, desto freundlicher wurde Frau van der
Zander, denn sie dachte
ganz einfach, dass sich nur eine vollkommen Geistesgestörte so
benehmen könnte. Und
so war denn, nach HJ.s Abreise, ihr Kommentar gegenüber BH.:
" Wie hat die sich
denn aufgeführt, ist die eigentlich komplett verrückt?"
Herr BH antwortete darauf:
"Du tust der HJ. unrecht, wir haben das so
verabredet."
Frau van der Zander, deren Weltbild durch moralische Werte wie
Ehrlichkeit und
Solidarität geprägt wird, war davon reichlich angeeckelt und
riet ihm, bitte gleich ganz
zu seiner Freundin umzuziehen. Er wehrte sich mit Händen und
Füßen, beschwor das
bevorstehende Weihnachtsfest und die langen Jahre der
Freundschaft, behauptete, sie
und die Kinder nicht verlieren zu wollen, brachte schlichtweg
alles, was Männer in so
einer Situation vorbringen. Es war allerdings nichts davon
ehrlich gemeint, er hatte nicht
die geringste Absicht, seine intriganten Pläne zu ändern,
sondern sah sich nur gezwungen,
ein wenig umzudisponieren , um sie weiterzuverfolgen.
Frau van der Zander, immer noch gutgläubig, gab ihm ihre Kinder zu einem nachweihnachtlichen Besuch bei Herrn BH.s Eltern mit und gestattete ihm sogar einen gemeinsamen Besuch mit Frau HJ. und den Kindern in der Karlsruher Oper. Dabei stellte sie klar, dass sie darüber hinaus keinen Kontakt zwischen Frau HJ. und den Kindern wünschte, denn diese hatte sich nicht nur in der oben erwähnten Weise unmöglich benommen, sondern hatte vor Frau van der Zander und den Kindern mit Herrn BH. schwärmerisch Erinnerungen über ihre alte Clique und die Kumpane von damals ausgetauscht, mit Sätzen wie "Der hängt immer noch an der Nadel", "Der ist an Alkoholvergiftung gestorben", "Der hatte eine Überdosis". Wie man merkt, handelte es sich um eine der Drogenszene nahestehende Gruppe und Frau van der Zander stufte Frau HJ. hier, wegen dem absoluten Mangel an Distanz, mit dem dieses Thema besprochen wurde, als pädagisch unzumutbar für ihre Kinder ein.
Als Herr BH. die Kinder wieder zurückbrachte, machten sie einen verstörten Eindruck. Filius Junior, der Jüngere, der immer ein sehr unabhängiges Kind gewesen war, klammerte sich an sie an, wie er es nicht einmal als Baby gemacht hatte. Er wollte immer an der Hand der Mutter gehen, hatte Albträume und flehte seine Mutter an, ihn doch bitte nicht zu verlassen. Frau van der Zander wurde schließlich von ihm darüber in Kenntnis gesetzt, dass Herr BH. nicht nur einmal mit Frau HJ. in der Oper war, sondern dass er sie jeden Tag getroffen hatte, und dabei vor den Kindern, die hinterhertrotten mußten, mit ihr Zärtlichkeiten austauschte und dass er sie ihnen sogar als Stiefmutter vorführte. Das Schlimmste aber war, dass er dabei durch Andeutungen suggerierte, dass Frau van der Zander bereit wäre, ihre Söhne Filium Seniorem und Filium Juniorem einfach an Frau HJ. zu übergeben. An dieser Stelle könnte man sich wirklich auf ganz andere Art übergeben.
Frau van der Zander forderte ihren Ex-Freund daher auf, auf der Stelle die gemeinsam benutzten Räume zu verlassen, was in diesem Fall bedeutet, dass er immer noch über seine Privaträume, ca. 50 Quadratmeter, im gleichen Haus verfügte. Dennoch verweigerte Herr BH. dies, und hatte gleich schon wieder eine Ausflucht parat: das könne sie doch nicht machen, ihn einfach hinauswerfen und das auch noch, wo er extra nur wegen ihr und den Kindern mit Frau HJ. Schluss gemacht hätte, diese würde weinend vor ihrem Computer sitzen und ihm eine E-mail nach der anderen darüber schicken, wie unglücklich sie wäre.
Nun ist der ältere Sohn Filius Senior wirklich ein lieber Junge ohne jede Neigung zur Schadenfreude, aber an dieser Stelle strahlte er und wollte sich flugs mit einem Blick auf die mails an diesen Tränen laben, doch sein Vater hatte schon wieder gelogen, zwar hatte Frau HJ. den ganzen Tag E-mails geschrieben, aber von Tränen keine Spur, die mails trugen im Gegenteil ausschließlich die Überschriften "Hihihi" und "Hahaha", die letzte mail konnte man auch noch lesen: "Des is a Witz über de Ros, verschtehst!" Frau van der Zanders Vorname lautet Roswitha.
Jetzt war Schluss mit bloßen Aufforderungen zu gehen. "Ros" schmeisst Herrn Hihihi-und-Hahaha eigenhändig, mitsamt aller persönlichen Habe vor die Tür. Sie will niemals mehr ein Zusammenleben, auch nicht auf minimalstem Niveau, dennoch glaubt sie, trotz allem, auf der Basis strikt getrennter Lebensbereiche, bezüglich der Kinder immer noch mit Herrn BH. kommunizieren zu können.
Sorgerechtsprozeß vor dem Amtsgericht
Es wurde jedoch bald klar, dass Herr BH. Krieg führte und die Kinder dabei als zu erobernde Kriegsbeute betrachtete, ohne jede Rücksicht darauf, dass sich Filius Junior und Filius Senior klar gegen ein Zusammenleben mit ihm ausgesprochen hatten. Sentimental wie Frauen nun mal sind, überlegte Frau van der Zander, ob BH. vielleicht doch insgeheim mehr Gefühle für die Kinder hegte, als er zugeben wollte. Doch diese rosa Brille wird rasch heruntergerissen, als Filius Senior mal einen Blick auf den Computer des Vaters wirft.
Zum einen fand er einen Entwurf fürs Gericht, um alleiniges
Sorgerecht zu beantragen,
in dem Herr BH. sich als alleinerziehender Vater darstellte.
Vollkommen entgeistert
las Frau van der Zander, die bei beiden Kindern Erziehungsurlaub
genommen und sie
monatelang gestillt hatte, in diesem Schreiben:
"Schon direkt nach der Geburt von Filio Seniori hat Herr
BH. sich den ganzen Tag
um ihn gekümmert, weil Frau van der Zander erstens sehr
enttäuscht war, weil
es ein Junge wurde, minderwertige Ware in doppelter Ausführung,
zweitens hatte
sie Probleme mit ihrer Brust (die Milch floß nicht ab) so dass
sie eine Brustentzündung
bekam und praktisch nur noch mit ihrem Körper beschäftigt
war."
Am meisten schockierte sie angesichts dieser Lügen, dass sie sich schlagartig an den Zeitpunkt erinnerte, wo Herr BH. ihr eine Menge Fragen zur frühen Kindheit der Söhne gestellt hatte und dabei besonders viel über Stillen wissen wollte. Dieser Zeitpunkt lag nun über zwei Jahre zurück. Damals hatte sie sich über das neuerwachte Interesse gefreut, jetzt wußte sie wozu die Informationen eingeholt wurden. Es wurde ihr geradezu übel, als sich hartnäckig eine zweite Erinnerung in ihrem Gehirn regte, nämlich die, dass Herr BH. sich, noch viel früher, ungeheuer dafür interessierte, wie leicht einem über das Jugendamt die Kinder weggenommen werden könnten. Damals hatte sie geglaubt, diese Besessenheit resultiere aus seiner persönlichen Geschichte als geprügeltes Kind. Jetzt zeigten sich ganz andere Zusammenhänge!
Dann wurde festgestellt, dass BH. und HJ. jeden Tag stundenlang Chats über Internet führten, in denen sie in gehässiger Weise über Frau van der Zander und ihre Kinder klatschten und Pläne schmiedeten, wie man sie ihr wegnehmen und Jugendamt und Psychologen dazu benutzen könnte. Vor allem wurde auch klar und deutlich über ihre Motive dazu gesprochen, sie versprachen sich finanzielle Vorteile, Frau HJ. kommt zudem ihren Rachegelüsten nach.
Bald bekommt Frau van der Zander über Rechtsanwalt die
Forderung, wieder eine
gemeinsame Wohnung mit BH. zu führen und gleichzeitig wird ihr
in diesem Schreiben
vorgeworfen, sie würde die Kinder systematisch gegen ihn
aufhetzen.
Nun war sein Verhältnis zu den Kindern immer so gewesen, dass
sie eher Befürchtungen
haben musste, dass er sich garnicht mehr um sie kümmern würde
und sie hatte sich daher
in der Zeit, bevor ihr die oben erwähnten Einblicke in seine
Computeraktivitäten zuteil
wurden, sehr um regelmäßige Treffen zwischen ihm und den
Kindern bemüht, bei
mangelhaftem Interesse BHs und gegen den Willen von Filius
Junior, der protestierte:
"Ich will den nicht mehr treffen, der will mich
kidnappen."
Frau van der Zander tut es heute noch leid, dass sie diese
Befürchtungen nicht ernst nahm,
sondern naiv behauptete, das wäre doch garnicht möglich, Herr
BH.wäre doch kein Iraner,
der ihn ins Ausland verschleppen könnte und sie würden in einem
Rechtsstaat leben, wo
der Wille der Kinder respektiert würde. Herr BH. hatte nämlich
sehr wohl vor, den Jungen
zu kidnappen, aber über den Weg des Jugendamts. Filius Junior
war auch schon massiv von
ihm unter Druck gesetzt worden, z.B. damit, er wäre ein böses
Kind, wenn er Frau HJ. als
Mutter ablehne.
Als sich nun Herr BH. auch noch vor Filio Juniori in gehässiger Weise gegenüber Frau van der Zander äußerte, er würde Frau HJ. heiraten, um Frau van der Zander die Kinder wegzunehmen, "dann behältst du die nie, als Verheiratete haben wir die besseren Chancen!", und Filius Junior dadurch völlig verstörte, erkennt Frau van der Zander, dass es höchste Zeit ist, ihr Sorgerecht zurückzufordern. Zu diesem Zeitpunkt ist BH. schon unzählige Male hinter ihrem Rücken in ihre Wohnräume eingedrungen, denn er hat einen Schlüssel behalten, dessen Herausgabe er verweigert. Er hat dabei unter anderem schon heimlich den Telefonanschluß der Wohnung auf seine eigene Etage verlegt und kann nun Frau van der Zander beliebig die Telefonate abhören, unterbrechen oder ganz unmöglich machen und all das wird erst nach und nach klar, erst einmal wundert sie sich nur, warum das Telefonieren nicht mehr klappt. Als sie in den Osterferien für ein paar Tage wegfährt, sichert sie die Türen, die aus der Eingangshalle in die eigentliche Wohnung führen, durch zusätzliches Abschließen. Der Erfolg ist, dass bei ihrer Rückkehr eine Tür mit Gewalt aufgebrochen und ihre Wohnung durchwühlt ist. Herr BH. hinterlässt sogar ein höhnisches Bekennerschreiben.
Frau van der Zander beantragt durch ihre Rechtsanwältin mit Hinweis auf das solcherart zerrüttete Vertrauensverhältnis das alleinige Sorgerecht, zumindest aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder beim Düsseldorfer Amtsgericht. Sie ist völlig fassungslos, dass ihr bei einer solchen Vorgeschichte nicht nur dass Sorgerecht, sondern sogar das Aufenthaltsbestimmungsrecht verweigert wird. Es gäbe keinen Handlungsbedarf, die Sache wäre nicht strittig, da die Kinder doch bei ihr wohnen würden, lautet die Begründung des realitätsfremden Richters, den wir hier mit Herrn R1/60 anonymisieren werden, damit der gegen dieses Unrecht Protestierenden nicht noch mehr Unheil widerfährt. Herrn R1/60s völlige Fehleinschätzung zeigt sich drastisch dadurch, dass fast zeitgleich von Herrn BH. der schon lange erwartete Antrag ans gleiche Gericht geht, ihm alleiniges Sorgerecht zu übertragen.
Er legt in rechtsanwaltlich aufgearbeiteter Form genau den
Schriftsatz vor, an dem er
schon vor zwei Jahren feilte, der Gegenseite bestens bekannt, in
der Darstellung , er
allein hätte die Kinder von Geburt an erzogen. Die Intrige mit
Frau HJ. wird so umgemünzt:
Seit Herr BH. eine neue Freundin habe, hätte die Kindsmutter den
Kontakt zum Vater
unterbunden und die Kinder aus krankhafter Eifersucht gegen ihn
und HJ.aufgehetzt und
wäre durch ihre Eifersucht nicht mehr in der Lage auf
Kindesinteressen Rücksicht zu nehmen.
Hier gibt es einige Logikbrüche, denn wenn die Kinder immer nur
beim Vater gelebt hätten
und das behauptete enge Verhältnis bestanden hätte, wäre es
unmöglich für die Mutter,
nach all den Jahren in denen sie angeblich kaum Kontakt hatte,
die Kinder plötzlich so
enorm zu beeinflußen. Aber Logik zählt vor Gericht nicht. Hier
gehen die haarsträubensten
Phantastika als Realität durch, sofern sie nur aus Vatermund
stammen.
Selbst die skandalösen Texte, die Filius Senior per Zufall auf dem Computer Herrn BHs fand, als er nur mal sehen wollte, mit was sich dieser gerade beschäftigte und die BHs Vaterschaftsgerede eindeutig als Falschspiel entlarven, werden noch gegen Frau van der Zander verwendet. Die werden jetzt zum mütterlichen Auftrag an den Sohn, private Briefe zwischen BH. und HJ. abzufangen. Zum Schluss Erstaunen: Als Beweis für alles Vorstehende wird ein Sachverständigengutachten genannt. Für solch Sammelsurium an Behauptungen über einen Zeitraum von inzwischen 15 Jahren? Wo und von wem soll denn das fabriziert werden?
Hier kommt das Jugendamt ins Spiel. Frau FCKW will hier mitmischen:
Frau van der Zander wurde zum Jugendamt zitiert, wo ihr
anmaßend und wichtigtuerisch,
mit der Absicht sie einzuschüchtern, verkündet wurde, wenn der
Vater ihrer Kinder
dermaßen gravierende Anschuldigungen gegen sie vorbrächte,
müsste das dort sehr
ernstgenommen werden und sie müsste damit rechnen, dass sie ihre
Erziehungsfähigkeit
vor Gericht mit einem psychiatrischen Gutachten nachzuweisen
hätte.
Da Herr BH. alle seine intriganten Pläne aufschrieb, wusste Frau
van der Zander schon,
dass sie neuerdings an schwerem Verfolgungswahn litt und ihre
Kinder in Isolationshaft
dahinvegitierten.
Dies hatte sie nämlich bereits auf der Liste "Folgendes
ist zu tun" unter Punkt 2
"Jugendamt, Frau FCKW anrufen und aufsuchen" lesen
können.Wörtlich schrieb
er dort, was er über die Kinder vorzutragen beabsichtigte:
" - sind regelrecht weggeschlossen!
- leben in einer von der Mutter konstruierten irrealen Angstwelt
(die Welt drumherum
ist böse, will den Kindern die Mutter wegnehmen, sobald andere
nicht absolut einer
Meinung mit der Mutter sind)
- Isolation der Kinder von der Außenwelt verstärkt sich durch
den an sie
weitergegebenen V erfolgungswahn der Mutter"
Anmerkung: In diesem wie auch in anderen Zitaten werde ich, der besseren Lesbarkeit wegen, in der Regel auf die genaue Wiedergabe von Rechtschreib- und Grammatikfehlern verzichten.
Sie teilte daher mit, dass sie sehr wohl wüßte, dass Herr BH. sie für verrückt erklären wollte, und nannte ihr ausreichend Zeugen, bei denen Frau FCKW. über die tatsächlichen Lebensverhältnisse Auskunft erhalten könne. Diese hielt es aber nicht für nötig, erst einmal Überprüfungen anzustellen, bevor sie die Verleumdungen BHs als Tatsachen aufführte. Sie fragte keinen einzigen Zeugen.
Stattdessen schickte sie Frau van der Zander unter einem falschen Vorwand zur Kinderschutzambulanz, wo diese schnell merkte, dass sie sich am falschen Ort befand und lediglich mit einer schon gegen sie vorbeeinflußten Frau CD. darüber Gespräche führte, dass sie weder eine Familientherapie noch Erziehungshilfe von ihr in Anspruch nehmen würde.
Sie dachte, damit wäre die Sache abgetan, aber da reichte Herr BH. von dieser Stelle, kurz vor dem Prozeß, ein Gutachten über sie und ihre Kinder direkt beim Amtsgericht ein, hinter Frau van der Zanders Rücken von Frau FCKW. in Auftrag gegeben, und ohne ihr Wissen oder gar ihre Einwilligung bei Gericht eingereicht.
Der größte Schönheitsfehler dieses Gutachtens: die Begutachterin, Frau CD. hat niemals mit den Kindern von Frau van der Zander Gespräche geführt, und ihren ältesten Sohn sogar niemals zu Gesicht bekommen, denn diese hatte alle Termine, die ihr, ihre Kinder betreffend, dort aufdiktiert werden sollten, gleich wieder abgesagt , schon allein deswegen, weil an diesen Tagen bereits andere Verpflichtungen, z. B. Klassenfahrt von Filio Juniori, vorgesehen waren.
Zu diesem Gutachten wurden 5 weitere Seiten von Herrn BHs Rechtsanwältin eingereicht, die belegen sollten, dass es nicht dem Wohl der Kinder diene, bei Frau vander Zander zu bleiben. Neben der schon vorgelegten Geschichte vom alleinerziehenden Vater wird jetzt, da diese zu leicht zu widerlegen wäre (das hat Frau FCKW nämlich bei Frau van der Zanders Vorladung im Jugendamt herausgefunden, indem sie ihr mit denWorten "Geben Sie das schon her, ich kriege das ohnehin vom Gericht", diesbezügliche Papiere aus den Akten riss und damit zum Kopierer eilte), ganz auf psychische Störungen abgezielt. Frau van der Zander wird als eine labile, selbstmordgefährdete Frau in sozialer Isolation dargestellt, durch deren negativen Einfluß die Kinder Kommunikationsstörungen hätten. Belegt werden soll dies durch diverse Zeugenaussagen, von gemeinsamen Bekannten , die alle völlig entgeistert sind, als die keineswegs kommunikationsschwache Frau van der Zander sie der Reihe nach anruft, um zu fragen, was sie dazu treibt, Herrn BH. solche Ungeheuerlichkeiten zu bezeugen. Keiner wußte davon, keiner hätte eine solche Aussage gemacht.
Besonders perfide: Ein Zeugnis der Frau A.N., denn hier
handelt es sich um eine Frau,
die nur mit Frau van der Zander befreundet ist. Herr BH.. kennt
sie kaum, er weiß
nicht wo sie wohnt, deshalb kann er auch keine ladungsfähige
Anschrift einreichen. Den
angeblichen Zeugen werden einfach irgendwelche Aussagen in den
Mund gelegt. Hier
wird schlichtweg einberechnet, dass Familiengerichte diese Zeugen
ohnehin nicht vorladen.
Falschspiel auf höchster Stufe. Und jemand der solche Methoden
anwendet, soll
erziehungsberechtigt sein und das auch noch bei Kindern, in deren
Erziehung Ehrlichkeit
und Aufrichtigkeit elementare Werte darstellen!
Schon vor der Verhandlung zeigte sich auf dem Flur des Amtsgerichts, wes Geistes Kind Herr BH. ist. Er versuchte dort, Frau van der Zander zweimal zu Fall zu bringen, in dem er ihr beim Vorbeigehen ein Bein stellte. Filius Junior beabachtete dies und berichtete es dem Richter. Der behandelte Herrn BH. trotz dieses kindischen und aggressiven Verhaltens vollkommen ungerührt als verantwortungsbewußten Erwachsenen, vollkommen ohne Zweifel mutete er Frau van der Zander zu, einen solchen Mann regelmäßig in Sorgerechtsfragen zu Rate zu ziehen. Vor zwanzig Jahren gründete man noch Frauenhäuser, um Frauen nach Trennungen vor solchen Kerlen zu schützen, heute werden sie ihnen per Gericht ausgeliefert. Kann sich Herr R1/60 denn wirklich nicht vorstellen, zu was ein Mann im privaten Raum fähig ist, der nicht mal im Gerichtsgebäude vor gewalttätigen Handlungen zurückschreckt? Filius Junior hat dafür genug Vorstellungskraft und hat Angst vor ihm.
Obwohl definitiv geklärt wurde, dass das "Gutachten" jeder Grundlage entbehrte, berief sich Richter R1/60 in seiner Urteilsbegründung dennoch darauf, um Frau van der Zander und den Kindern, die ebenfalls alleiniges Sorgerecht für die Mutter forderten, wiederum ihre Rechte zu verweigern, und das, obwohl es in der Verhandlung klar wurde, dass er die dort beschriebenen psychischen Störungen sehr wohl bezweifelte. Zudem wurde in der Urteilsbegründung mit Behauptungen BHs., bei denen es sich höchst strittige Punkte handelte, gegen Frau van der Zander argumentiert. Wo es möglich gewesen wäre, durch Aussage der Kinder strittige Punkte eindeutig zu klären, wurden sie geflissentlich übergangen.
Zwar wurden die Kinder nicht gezwungen, zu ihrem Vater umzuziehen, aber ein ausdrücklich gerichtlich gesichertes Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde verhindert, indem Herr BH. zum Schluss der Verhandlung gebeten wurde, doch bitte den Wunsch der Kinder bei der Mutter zu leben, zu dulden. Er wurde hofiert! Niemals zuvor konnte er eine solche Autorität über andere Menschen erlangen. Klar, dass ein solch labiler, infantiler Mensch davon geradezu berauscht wird. Die selbstsichere Frau van der Zander dagegen wurde wie eine Angeklagte behandelt, von ihr wurden nicht Argumente, sondern Demutsgesten gefordert. Sie sollte möglichst den Mund halten. Der größte Teil der Redezeit war für Herrn BH und seine überengagierte Anwältin reserviert.
Eine Zeichnung als psychologischer Test
Im Januar 2004 soll Filius Junior sich, Eltern
und Bruder als Sonnen zeichnen. Dies ist
ein gängiger psychologischer Test für Kinder, welcher der
Beziehungsanalyse dient.
Er zeichnet als erstes sich selbst mit der Mutter als
kämpferische Einheit in die obere
Mitte des Blattes. Der kämpferische Ausdruck resultiert aus der
Tatsache, dass Herr BH.
zu diesem Zeitpunkt bereits auf verschiedene Weise gedroht hat,
Filius Jinior müsse
seine Mutter zugunsten einer Stiefmutter verlassen. Er sieht
daher etwas ängstlich aus
und die Mutter wirkt in der Zeichnung stark und beschützend. Ein
wenig tiefer in leichtem
Abstand zeichnet er den sechs Jahre älteren Bruder.
Den Kreis für den älteren Bruder findet er zu klein und macht
daher gleich nochmal
einen größeren darum herum. Der Gesichtsausduck des Bruders
wirkt freundlich und
ausgeglichen, das entspricht auch dessen Charakter und dem
harmonischen Verhältnis
der beiden Jungen.
Dann zeichnet er noch ein Stück weiter darunter
entfernt einen sehr kleinen Kreis
mit besonders schwarzem Strich als Mund für den Vater. Diese
Größe ist nach
Bedeutungsperspektive gewählt, während er oben das
unterschiedliche Alter als
Größenmaßstab wählte.
Er überlegt, dass es deshalb so aussehen würde, als handele es
sich bei dem kleinen
Kreis um ein noch kleineres Kind. Um zu verdeutlichen, dass er
einen Erwachsenen
meint, macht er dann einen größeren Kreis um den kleinen herum.
Damit findet er aber
wiederum, dass ihm dadurch zu viel Bedeutung zukommt. Er streicht
ihn daher mit
den Worten: "Warum soll ich den überhaupt zeichnen, der
gehört doch gar nicht richtig
dazu", durch.
Der Test wurde in keiner Hinsicht beeinflußt, er zeigt Filii Junioris ganz persönliche Empfindungen.
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