Unrecht heißt Familienrecht

Roswitha van der Zander
Erstveröffentlichung: Walpurgisnacht 2006
Kontaktadresse: kontakt@kindesunwohl-brd.de

Vorwort im Rückblick, 2015

Meine persönlichen Erfahrungen mit dem Unrecht Familienrecht liegen nun schon ca. 10 Jahre zurück, der Text ist jedoch leider immer noch relevant, da mit diesem verantwortungslosen Gesetz weiterhin, nur um die Macht der Männer zu stärken, das Wohl der Kinder aufs Spiel gesetzt wird . Eines hat sich allerdings ge ändert: Es ist nicht mehr nötig, eine ledige, alleinerziehende Mutter zu überlisten, eine Sorgerechtserklärung zu unterzeichnen, um ihr ihre Rechte wegzunehmen.

Seit Mai 2013 kann ein biologischer Vater vielmehr gegen den Willen der betroffenen Frau das Sorgerechts einklagen und ihr damit über das Kind 18 Jahre lang im Grundgesetz zugesicherte Rechte streitig machen, z.B. das Recht auf Freizügigkeit, das gerade heute in Hinblick auf berufliche Erfolge wichtiger ist denn je zuvor. Er kann letztendlich sogar über das Jugendamt ihr Kind konfiszieren, ohne dafür zuvor eine echte Beziehung zur Mutter, oder eine soziale Vaterschaft eingegangen zu sein.
Nie war es so lohnenswert für arbeitsscheue Taugenichtse, sich bei einer gutsituierten Frau einzuschmeicheln wie heute!

Zu meinem eigenen Fall möchte ich hier schon einmal darauf hinweisen, dass selbstverständlich nichts von dem, was über mich und meine Kinder vom Prozessgegner, B.H., vorgebracht wurde, auch nur den geringsten Wahrheitsgehalt besitzt.

Hier kämpften nicht Vater und Mutter um die Kinder, sondern ich verteidigte das Recht meiner Söhne, ihrem Willen gemäß, so weiter bei mir zu leben, wie es schon seit ihrer Geburt der Fall war.

Es gab bei mir und meinen Söhnen niemals psychische Störungen . Auffälligkeiten bestanden ausschließlich in Hinblick auf herausragende Leistungen, die psychisch labile Menschen gar nicht erbringen können.
Es gab nie Beziehungskämpfe zwischen mir und dem "Vater".Ich kämpfe nie in oder um Beziehungen, sondern ziehe mich schnell und vollständig aus unerfreulichen Beziehungen zurück. Auch B.H. hatte kein Interesse an derartigen Kämpfen, bis er unter den Einfluss von Menschen geriet, denen die destruktive Einmischung in anderer Leute Beziehungen ein besonderes Anliegen ist. Sein einziger Vorwurf bis dahin lautete, ich hätte nur noch Zeit für die Kinder und würde ihn ignorieren. Das stimmte so, ich hatte kaum mehr Zeit für ihn, weil ich schließlich alleine für alle Angelegenheiten meiner Söhne Verantwortung trug, für drei Personen den Lebensunterhalt verdiente.

Warum denn trägt B.H. Lügen über Beziehungskämpfe und psychische Krankheiten vor? Ganz einfach deswegen, weil ihm gesagt worden war, er müsse das genauso vortragen, nur damit hätte er die besten Chancen, bei Gericht durchzukommen.
Viele Frauen schrieben mir:"Genau dasselbe wurde auch über mich gesagt"
Nun das liegt nicht daran, dass wir Frauen nun mal alle gleich sind. Es liegt daran, dass diese Geschichten alle aus den gleichen Quellen stammen, nämlich von militanten Vaterrechtsgruppen.

Wie so manche Frau, die mir schrieb: "Ich habe mich in die Gosse gezerrt gefühlt.", empfinde auch ich das mir angedichtete Verhalten als weit unter meinem Niveau. Wer diese Geschichten glaubt, muss eigentlich erwarten, dass es sich bei mir um eine durchgeknallte Minderjährige handelt. In Wirklichkeit war ich bereits zu Beginn der Ereignisse 50 Jahre alt und hatte bis dahin eine durchaus kultivierte Beziehung zum Prozessgegner.

Es wirft wirklich ein bemerkenswertes Licht auf das Niveau der deutschen Justiz, wenn gerade so ein unkultiviertes Verhalten als besonders glaubwürdig gilt!

Als ich anfing "Unrecht heißt Familienrecht" zu schreiben, hielt ich meine Erlebnisse noch für einen seltenen Extremfall, doch heute weiß ich, insbesondere durch die zahlreichen Zuschriften auf meine Veröffentlichung hin, dass es solche Fälle gibt wie Sand am Meer. Ich habe meinen ursprünglichen Text daher um das Zusatzkapitel "Kein Einzelfall" ergänzt, das auf der Basis einer größeren Anzahl von Erfahrungsberichten Aufschluss darüber gibt, was Frauen sonst noch so alles mit dieser Unrechtsjustiz erleben konnten.

Das deutsche Familienrecht

ist schon von seinen Grundlagen her ein frauenfeindlicher Skandal, der den Namen Recht nicht verdient. Dennoch gibt es immer wieder Familienrichter, die selbst gegen das Minimum an Rechten, das dort für Frauen und Kinder festgelegt wurde verstoßen, um Vätern dadurch noch mehr Rechte zuzuschieben.

So ist es in diesem Land tatsächlich möglich, einer ledigen Frau, die 16 Jahre lang die alleinige Verantwortung für ihre Kinder trug und alleine für deren Unterhalt sorgte, gemeinsames Sorgerecht mit dem leiblichen Vater ihrer Kinder aufzuzwingen.

Es ist sogar möglich, wenn dieser Mann der Frau ganz explizit den Krieg erklärt hat und sie bereits zwei Jahre lang intensiv mit Mobbing bis hin zum Wohnungseinbruch, Intrigen, Lügen und Verleumdungen verfolgte, mit dem Ziel, das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder, gegen deren Willen, vom Gericht zugesprochen zu bekommen.

Es ist selbst dann möglich, wenn Belege dafür vorgelegt werden, dass die Motive des Mannes ausschließlich von finanziellen Interessen bestimmt sind.

Es ist selbst dann noch möglich, wenn dieser Mann eine verleumderische Begutachtung über den eigenen Sohn vorlegt, geschrieben von einer Person, die den Jugendlichen niemals auch nur für eine Sekunde gesehen hat! Dieses "Gutachten" findet bei den Richtern Beachtung, nicht jedoch die Schreiben der zahlreichen Zeugen aus dem Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis der Betroffenen, die 13 Seiten Proteste dagegen vorbrachten.

Wer glaubt, so etwas könne es in der BRD nicht geben, der soll bitte den auf dieser Internet-Seite vorgestellten Fall BH. gegen van der Zander lesen. Er enthält sämtliche oben aufgeführten und noch weitere skandalöse Tatsachen. Liest man sich im Internet einige wenige Gerichtsbeschlüsse zum Umgangs- und Sorgerecht durch, so mag man noch geneigt sein, zu denken: "Was gibt es für hysterische Frauen, welch ein gestörtes Verhalten!" Je mehr man aber davon liest, desto unglaubwürdiger klingen die stereotypen Argumentationen. Es wird klar, hier geht es nicht um die Rechte einzelner Kinder, die neurotischen Müttern ausgeliefert wären, hier geht es überhaupt nicht um das Wohl des Kindes. Es geht um das Wohl des Mannes, hier wird patriarchalische Restaurierung auf dem Rücken der Kinder betrieben! Man merkt, hier steckt System dahinter, hier geht es um grundsätzliche Entrechtung der Frauen.

Die Richter, die diese Urteile fällen, haben ganz sicher keinen Bezug zu Kindern, sie wissen nichts über biologische, psychologische und soziologische Verhaltensweisen, denn sonst könnten sie nicht behaupten, diese Rechtsprechung diene dem Wohl des Kindes.

Ein kleines Mädchen im Vorschulalter wurde, da sich kein Erwachsener in ihrer Nähe befand, gefragt: "Zu wem gehörst du denn?" Die Kleine verstand dies jedoch als Grundsatzfrage und antwortete, wie aus der Pistole geschossen, im Ton einer Proklamation:
"Ich gehöre zu meiner Mama!"
"Sei froh, kleines Mädchen, wenn du niemals einem deutschen Familienrichter vorgeführt wirst!" Er würde dir auf der Stelle eine neurotische Störung andichten, ein sogenanntes PA-Syndrom, das angeblich alle Kinder haben, die sich naturgemäß zu ihren Müttern zugehörig fühlen, anstatt der Ideologie zu gehorchen, dass Kinder eine gleich starke Beziehung zu Mutter und Vater hätten.

Sicherlich haben die Richter, die diese Ideologie zur Wahrheit erklären wollen, niemals echte, lebendige Kinder beobachtet. Sie haben niemals bei Schulschluss im Hof einer Grundschule gestanden und gesehen, wie die Gesichter der Kinder aufleuchten, wie sie losstürzen, wenn sie ihre Mütter erblicken. So ist es eben nicht, steht nur der Vater da! Es kommt sehr selten vor, dass ein Kind von sich aus eine gleich starke Beziehung zu Vater und Mutter hat, doch auch in diesem Fall kann sich das schlagartig ändern, wenn die Eltern sich trennen. Schlagartig manchmal im wahrsten Sinn des Wortes , wenn das Kind zusehen muss, wie der Vater die Mutter angreift.
Die Erinnerung von Frau C. an ihren leiblichen Vater sieht z.B. so aus: Sie sitzt als Zweijährige auf einem Tisch und muss hilflos mit ansehen, wie ihr Vater ihrer Mutter eine Ohrfeige verpasst. Hier handelt es sich um eine typische Scheidungssituation. Das Kind wird dem Vater zugesprochen, da diese Szene in Österreich spielt und die Mutter von Frau C. als Deutsche eine Fremde im Land ist.
Wie gewöhnlich, wenn ein Vater sein Kind beansprucht, sind seine Motive eine Mischung von negativen Gefühlen gegenüber der Kindsmutter und Geldinteressen. Am Kind selbst hat er kein Interesse, das steckt er gleich nach der Eroberung in ein Nonnenkloster. Die Mutter aber hält, trotz der enormen Entfernung Düsseldorf -Wien, durch regelmäßige Besuche den Kontakt zu ihrem Kind aufrecht.
Als die Tochter fünf Jahre alt ist, gelingt es ihr, mit der Mutter nach Deutschland zu fliehen. Zum Glück für Frau C. spielt diese Geschichte vor der Einführung des sogenannten neuen Familienrechts, zu einer Zeit, wo Mutterliebe noch ein wenig höher bewertet wurde als Vaterrecht. So war es für Frau C. möglich, in liebevollen Beziehungen zu Mutter und Stiefvater zu einer gesunden, starken Frau heranzuwachsen. Sie hat niemals in ihrem Leben das geringste Interesse an ihrem biologischen Vater gehabt.
Heute wäre das ein Fall von unrechtmäßiger Kindesentführung, die Jugendämter und Familienrichter würden sich vor Eifer überschlagen, dem Vater das Kind zurückzuerstatten - ab in den Hospitalismus!

So wie die wenigsten Kinder eine gleich starke Beziehung zu Vater und Mutter haben, so haben auch die wenigsten Väter eine der Mutterschaft entsprechende Beziehung zu ihren Kindern, und genau diese Väter bekommen die Familienrichter nie zu sehen, denn diese Väter würden niemals gegen die Mütter ihrer Kinder prozessieren. Weil sie ihre Kinder lieben, respektieren sie die Mutter-Kind-Bindung, weil sie ihre Kinder lieben, schwächen sie nicht absichtlich deren Mütter durch Nervenkrieg über Gerichtsprozesse, denn sie wissen genau, je mehr Kraft die Mütter haben, desto besser die Entwicklungschancen für die Kinder.

 

Die Sorgerechtserklärung

Entrechtung durch die Hintertür zur Restaurierung des Patriarchats

Die Sorgerechtserklärung ist eine Zustimmung einer allein sorgeberechtigten, nicht verheirateten Frau, dem Vater ihrer Kinder, durch Unterschrift auf einen Vordruck beim Jugendamt, ebenfalls sorgerechtliche Kompetenzen zu gewähren. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Erklärung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Sowohl die Existenz dieser Erklärung, sowie auch die Art, wie Frauen zu einer Unterschrift unter dieses Formular genötigt werden, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Denn diese Erklärung dient ausschließlich dazu, den Frauen, welche die Ehe verweigern, eine Ehe durch die Hintertür aufzuzwingen, und zwar so, dass sie letztendlich schlechter dastehen, als wenn sie offiziell geheiratet hätten.

Nachdem sie nämlich jahrein jahraus alle Nachteile einer ledigen Frau auf sich nehmen durften, werden sie nach der Trennung vom Vater ihrer Kinder plötzlich behandelt, als hätte eine Ehe bestanden, und kriegen nun alle Nachteile einer Ehe aufgebürdet.

Sie werden sogar nach Familienrecht verurteilt, wenn niemals zuvor eine Familiengemeinschaft mit dem Vater ihrer Kinder bestanden hat. Das halte ich für ein unerträgliches Unrecht, und zwar für ein Unrecht das, da es nur an Frauen begangen wird, nicht mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbar ist.

Eine Frau, die heiratet, wird sich auch über das geltende Familienrecht informieren, sowie über Änderungen dieses Rechts während ihrer Ehezeit. Sie ist somit vorgewarnt, welche Rechte sie verliert. Aber warum sollte sich eine Frau, die niemals mit irgendjemand eine Familie gegründet hat, darüber informieren? Sie rennt blind in die Falle.

In der angeblichen Belehrung des Jugendamts wird keineswegs darauf hingewiesen, dass sie ab nun einem frauenfeindlichen Familienrecht unterworfen ist, dass sie, wenn mit dem Vater ihrer Kinder keine freundschaftliche Beziehung mehr möglich ist, damit rechnen muss, dass ihr durch irgendwelche Familienrichter die Kinder weggenommen und dem Vater zugesprochen werden können.

Im Gegenteil, es wird davon abgelenkt, es wird zum Unterschreiben gedrängelt. In meinem Fall wurde sogar auf Nachfrage eine falsche Information gegeben, hätte man mir die richtige Information gegeben, hätte ich niemals unterschrieben.
Ich fragte: "Kann ich diese Erklärung auch wieder rückgängig machen? Sonst unterschreibe ich sie nämlich nicht!" Die Antwort: "Aber selbstverständlich können Sie das, allerdings nicht hier auf dem Jugendamt, sie müssen das auf dem Amtsgericht machen"

Das nenne ich Betrug, nicht Belehrung!
Keine Frau würde unterschreiben, wenn man sie tatsächlich informieren würde, da könnte sie doch besser gleich heiraten. Frauen unterschreiben diese Erklärung nicht, damit mißgünstige Expartner das Recht bekommen, gegen sie vor Gericht um das Sorgerecht zu streiten.

Aber genau dies ist die einzige Funktion dieser Erklärung. Dafür wurde sie erfunden. Warum unterschreiben Frauen denn überhaupt so eine Erklärung? Sie unterschreiben in Notsituationen, im Vertrauen darauf, dass ein Mann, dem sie Glauben schenken, tatsächlich die gleiche Motivation hätte wie sie selbst, während dieser schlichtweg ihren geschwächten Zustand zu einem Trickbetrug nutzt.

Ich unterschrieb, als ich nach zwei schweren Lungenentzündungen, zu einer schon bestehenden rezidivierende Tumorerkrankung mit äußerst schmerzhaften und demütigenden Behandlungen, noch zusätzlich einen Schilddrüsentumor bekam. Ich unterschrieb, kurz nachdem man mir mitteilte, dass Krebsverdacht bestünde und ich mich sofort zu einer Operation im Krankenhaus anmelden solle. Ich unterschrieb nicht von mir aus, sondern vom Kindsvater gedrängelt, der mit meiner Sorge darum, "Was wird aus meinen Kindern, wenn ich sterbe", manipulative Spielchen trieb.

Und das gilt als rechtsverbindlich in einem Staat des einundzwanzigsten Jahrhunderts, in einem angeblichen Rechtsstaat, der die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz stehen hat!

Eine Rechtsanwältin erzählte mir, dass die Sorgerechtserklärung besonders gerne jungen Frauen, gleich nach der Geburt, zum Unterschreiben unter die Nase gehalten wird. Nach einer widernatürlichen Geburt im Krankenhaus, in einem Zustand, in dem sie alles unterschreiben würden, nur um in Ruhe gelassen zu werden, nötigt man sie dazu!

Doch es kommt noch schlimmer, ich hörte sogar von einem Fall, wo die Frau, mit Prügeln gefügig gemacht, gegen ihren Willen von "ihrem Partner" zur Unterschrift aufs Jugendamt verschleppt wurde. Mit dem ärztlichen Attest über ihre Mißhandlung, ging sie noch einmal dorthin, ihre Unterschrift zu widerrufen. Es wurde verweigert! Nötigung mit Gewaltanwendung stellt diese Unterschrift nicht in Frage?

In einem Rechtsstaat?

Für mich stellt das allerdings den Rechtsstaat in Frage!

Sämtliche Angelegenheiten, um deren Regelung es den Frauen ging, sämtliche Angelegenheiten, weswegen sie so eine Sorgerechtserklärung unterschrieben, lassen sich jedoch über Testamente und notarielle Vereinbarungen regeln. Die Sorgerechtserklärung macht also nur Sinn für eine einzige Sache, für die sie auch ausschließlich benutzt wird: Frauen ohne jede Gegenleistung Rechte zu nehmen!

Würde die Sorgerechtserklärung sich tatsächlich von einer Ehe durch die Hintertür unterscheiden, so wäre sie prinzipiell zeitlich befristet und durch die Rechte gewährende Frau widerrufbar, genauso, wie es mir fälschlich beim Jugendamt vorgegaukelt wurde. In Wirklichkeit aber ist es die Chance für Männer, Frauen, für die diese Männer aus guten Gründen als Ehepartner nicht in Frage kamen, in Notsituationen unter Druck zu setzen, um ihnen die Rechte an ihren Kindern zu stehlen.
Die Sorgerechtserklärung ist die Antwort des Patriarchats darauf, dass immer mehr Frauen die Ehe verweigern.

 

Das Persönliche ist das Politische, erster Teil

Hier wird ein Fall, der vor deutschen Familiengerichten verhandelt wurde, ausführlich mit Einblick in die Akten vorgestellt, von mir selbst erlebt und dokumentiert. Was nutzt mir das? Garnichts, ich habe keine Rechtsmittel mehr um gegen das über mich verhängte Unrecht Einspruch zu erheben. Ich schreibe darüber, weil ein solches Unrecht nicht hingenommen werden darf, weil es immer mehr Unrecht gibt, wenn Leute nicht dagegen protestieren, eingeschüchtert von falschen Autoritäten. Und hier geht es nicht um irgendwelches Unrecht, sondern um speziell gegen Frauen gerichtetes Unrecht.. "Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloß ein Dummkopf, aber wer sie weiss und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!"

In Sinne dieses Brecht- Zitats (aus: Das Leben des Galilei) protestiere ich. Denn in diesem Fall geht es um Lüge und Wahrheit. Ich bin entsetzt, wie leicht es ist, mit konstruierten Lügengeschichten vor Gericht durchzukommen, und dass es sogar möglich ist, Begutachtungen einzureichen, bei denen die Gutachterin den Beurteilten garnicht kennt und dass derjenige, der solchermaßen vorgeht, damit auch noch Recht erhält, anstatt sich allein schon durch solches Vorgehen zu diskreditieren. Militante Vaterschaftsorganisationen haben dies schon lange bemerkt und geben über Internet gerne Auskunft, mit welchen Tricks Mann Erfolg hat. Die Wahrheit zählt nicht, es zählt nur, mit welchen Geschichten man am leichtesten vor Gericht Erfolg hat.

In Bezug auf das Familienrecht war ich ein Dummkopf, ich hielt mich für nicht betroffen, da ich niemals mit jemand eine Familiengemeinschaft gegründet hatte. Nie wäre ich auf die Idee gekommen, dass es solch unkontrollierte Willkür in einem Rechtsstaat geben könne. Erst dadurch, dass ich dennoch persönlich davon getroffen wurde, wurde ich auf die politischen Dimensionen dieses Familienrechts aufmerksam.

Zuerst hielt ich mich für einen Einzelfall, hereingefallen auf einen außergewöhnlich perfiden Mann. Im Gespräch mit meiner Rechtsanwältin über einige gerade erlebte üble Übergriffe von Seiten dieses Mannes, äußerte ich mich dementsprechend und sie antwortete trocken: "Ach das ist für mich alltäglich, so verhalten sich Männer eben nach Trennungen." "Das soll alltäglich sein, -nach 20 Jahren Bekanntschaft- Telefonleitungen anzapfen, Einbrüche verüben, Verleumdungen beim Jugendamt unterbreiten", rief ich aus, "das kann ich einfach nicht glauben!" Die Antwort der Rechtsanwältin: "Frauen glauben das nie, solange sie nicht selbst davon betroffen sind."
Es ist höchste Zeit, dass Frauen lernen, aus den Erfahrungen anderer Frauen zu lernen, und zwar nicht erst dann, wenn sie bereits selbst auf gleiche Weise betroffen sind, sondern schon vorher. Ich möchte mit dieser Seite dazu beitragen, dies zu ermöglichen.

Ich erzählte meine Erlebnisse mit Jugendamt und Gericht, die mir, bevor ich sie am eigenen Leib erfuhr, vollkommen unglaublich vorgekommen wären, wo immer sich mir eine Gelegenheit bot. Manchmal traf ich auf Menschen, meist ältere Leute, die mit Zweifeln darauf reagierten. Die häufigste Reaktion war aber, überraschend und erschreckend, dass mir gleich von einem ähnlichen Fall berichtet wurde. Betrachten Sie daher den hier vorgestellten Fall nicht als Einzelfall. Dafür würde ich nicht die Mühe der Dokumentation auf mich nehmen. Dieser Fall steht vielmehr exemplarisch für alle diese Fälle.

 

BH. gegen Frau van der Zander und Kinder

Vordergründig ein Sorgerechts- und Umgangsrechtsfall, verhandelt vor Amts- und Oberlandesgericht, handelt es sich in Wirklichkeit um manipulativen Mißbrauch staatlicher Institutionen zum Zwecke privater Kriegsführung.

Zuerst ein Wort über Anonymität

Auf Anraten meiner Rechtsanwältin wird hier, mit Ausnahme von mir selbst, niemand beim Namen genannt. Alle Personen, die Unrecht verübt haben, genießen daher den Schutz der Anonymität, damit sie nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Wo man aber nicht mit dem Finger auf die Verantwortlichen zeigen darf und z.B. eindeutig sagen darf: "Diese Frau ist es, die eine Begutachtung über eine ihr völlig unbekannte Person hinter deren Rücken angefertigt hat.", da kann besagte Frau im Schutz der Anonymität gerade so weitermachen, sie braucht ja keine Folgen eines solches Verhaltens in Kauf zu nehmen.

Es versteht sich von selbst, dass solcher Persönlichkeitsschutz für die andere Seite nicht gilt. Niemand hat Frau FCKW daran gehindert, falsche Behauptungen über mich mit Nennung meines Namens zu verbreiten. Dazu passt auch die dubiose Auffassung von Datenschutz, die mir vom Jugendamt präsentiert wurde: Es wurde mir Auskunft darüber verweigert, was für Beschuldigungen gegen mich beim Jugendamt vorliegen, es wäre aus Datenschutzgründen nicht möglich, mir dazu Auskunft zu geben. Daten, die skrupellos ohne mein Wissen an Dritte gegeben wurden, werden vor mir als Betroffener geheimgehalten? Datenschutz war ursprünglich umgekehrt gemeint!
Die Daten sollten zum Schutz des Betroffenen an niemand außer ihm weitergegeben werden. Es sollten nicht die Daten zum Zweck der Weitergabe an Dritte vor dem Betroffenen selbst geschützt werden.

In den Orginaldokumenten wimmelt es nur so von Namen. Sie wurden durch Reduktion auf Kürzel und Eliminierung von Unterschriften unkenntlich gemacht. Das bedeutet eine Menge Mehrarbeit und kann hier und da zu Unklarheiten führen.
Das Allerungeheuerlichste aber ist, dass ich auch die Vornamen meiner Kinder aus den Texten eliminieren muss. Eine Mutter darf die Namen der eigenen Kinder nicht nennen, wenn sie keine Prozesse gegen sich riskieren will! Und das in einem Fall, wo sie nicht nur ihre eigenen, sondern gerade die Rechte ihrer Kinder verteidigt.
So sieht Freiheit in der BRD aus!
Mir wurde geraten, meine Kinder einfach mit anderen Namen zu bezeichnen, aber ich lehne es ab, meine Kinder unter falschem Namen zu präsentieren und werde sie daher Filius Senior und Filius Junior titulieren. Meinen Familiennamen werde ich ohnehin nennen. Gerade weil mein Name von zahlreichen Personen in beliebig vielen Schriftstücken in den Schmutz gezogen wurde, lehne ich es ab, anonym daherzukommen, ich beabsichtige im Gegenteil, meinen Namen von diesem Schmutz reinzuwaschen, damit er um so leuchtender dasteht.

 

Die Vorgeschichte

Frau van der Zander führte niemals eine Ehe oder eheähnliche Partnerschaft mit Herrn BH.. Sie lernte den wesentlich jüngeren BH.kennen, als sie, nach fertig abgeschlossenem Studium, bereits als Künstlerin und Kunsterzieherin arbeitete. BH.schwärmte davon, auch Künstler zu werden. Frau van der Zander erkannte sein malerisches Talent, unterstützte ihn,ein eigenes Kunststudium zu absolvieren und förderte ihn viele Jahre.

Sie lebten dann in Ateliergemeinschaft und lockerer Mann-Frau-Beziehung ohne Anspruch auf Dauer und Ausschließlichkeit. Herr BH. wollte grundsätzlich keine Kinder, Frau van der Zander sehr wohl. Sie lernte jedoch niemals jemand kennen, bei dem sie sich gesagt hätte: "Genau dieser Mann ist derjenige, den ich mir als Partner für gemeinsame Kinder wähle!" - und ehrlich gesagt, angesichts der großen Anzahl Alleinerziehender, sieht sie auch einfach nicht ein, warum dies immer noch von Frauen als Grundvoraussetzung gefordert wird, damit sie Kinder kriegen dürfen.

Sie fand daher die Vereinbarung mit Herr BH., nach der er der biologische Vater sein wollte, sofern Frau van der Zander alle Unkosten und Verantwortung für ihr Kind allein übernehmen würde, vollkommen akzeptabel. Viel Zeit anderen Angeboten hinterherzujagen, hatte sie ohnehin nicht mehr, denn sie war zu diesem Zeitpunkt bereits 35 Jahre alt und sie glaubte, Herrn BH. nach all den Jahren der Freundschaft vertrauen zu können: Eine völlige Fehleinschätzung, denn inzwischen weiß sie, dass BHs außergewöhnliche Begabung für Lüge, Intrige und Manipulation von Anfang an die Beziehung geprägt hat.

Natürlich hatte er auch bei dieser Vaterschaftsvereinbarung so einiges an intriganten Plänen in der Hinterhand. Als Erstes erreichte er, dass Frau van der Zanders Eltern und die seinen gemeinsam ein von ihm ausgesuchtes Haus kauften, obwohl zwischen diesen beiden Familien überhaupt kein Kontakt besteht. Frau van der Zander, gehandicapt durch ihre Vorliebe für Fairness und Gerechtigkeit, wird der Satz: "Du hast das Kind gewollt, und ich habe es dir ermöglicht, jetzt will ich das Haus!", um die Ohren gehauen und fühlt sich verpflichtet, dort miteinzuziehen, besteht allerdings auf getrennten Wohnungen.

Frau van der Zander hält sich an die getroffene Vereinbarung, übernimmt alle Verant- wortung, verlangt keine Unterhaltszahlungen und arbeitet nicht in Doppel-, sondern in Dreifachbelastung, denn neben ihren Aufgaben als Mutter und ihrer Arbeit als Bildhauerin, macht sie noch Nebenarbeiten, da die künstlerische Arbeit nicht genug Geld für die Söhne Filium Seniorem, Filium Juniorem und sie selbst einbringt.

Herr BH. lebt derweil als ewiger Sohn vom Scheck seiner Eltern, spielt Vater, wenn es ihm gerade mal in den Kram passt und benutzt die Kinder als Alibi fürs Faulenzen. Frau van der Zander bricht unter der Arbeitsbelastung körperlich zusammen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sie selbstverständlich das alleinige Sorgerecht ausgeübt, 10 Jahre lang. Nun schafft es Herr BH., ihren geschwächten Gesundheitszustand auszunutzen, um sie zu einer Unterschrift unter eine Sorgerechtserklärung zu überlisten.

Aus einer wegen Arbeitsüberlastung ignorierten Bronchitis wurde eine schwere Lungenentzündung, so schwer, dass Frau van der Zander fast daran gestorben wäre. Sie teilte das Sorgerecht nicht. Sie bekam eine ebenso schwere zweite Lungenentzündung, sie blieb beim alleinigen Sorgerecht. Sie bekam als Nachfolgekrankheit Kondylome, eine sowohl vom Krankheitsverlauf wie den Behandlungsmethoden überaus erniedrigende Krankheit, zudem die Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses, an dem ihre Großmutter starb. Noch immer war sie nicht bereit, das Sorgerecht mit Herrn BH. zu teilen,der diese Krankheiten dazu nutzte, sie wegen der Kinder zu beunruhigen: "Was ist wenn du stirbst? Die Kinder werden dann aus ihrem Lebensumfeld gerissen und jetzt ist Filius Senior gerade so gut integriert!"

Und wer jetzt glaubt, dass Herr BH. in dieser Krankheitsphase die Kinder übernommen und eine intensive Beziehung zu ihnen aufgebaut hätte, der hat nichts von dieser Beziehung begriffen. Frau van der Zander blieb natürlich auch während der Krankheiten bei ihren Kindern und kümmerte sich um sie, ja sie fuhr sogar mit Filio Juniori und Filio Seniori, aber ohne Herrn BH., nach Mallorca, als die Lungenentzündung noch so stark war, dass die Lunge bei jedem Atemzug wie tausend Glöckchen klirrte!

Dann kam der letzte Schlag, ein Schilddrüsentumor. Die röntgenologische Praxis stellte die Diagnose: "Ein sehr suspekter kalter Knoten, sofort ohne weitere Untersuchung operieren." Zwischen dieser Diagnose, wo sie sich auf einen sofortigen OP-Termin wegen Krebsverdacht einstellte und der dann doch noch erfolgten Entwarnung durch einen kompetenten Facharzt, den sie eigenmächtig aufsuchte, wurde sie zur Sorgerechtserklärung genötigt. Mit Herrn BH. wurde aber besprochen, dass er im Falle des Todes von Frau van der Zander die Kinder Filium Seniorem und Filium Juniorem übernehmen sollte und nur dann, ansonsten sollte die Sorgerechtserklärung keine Auswirkungen haben. Das war eine ehrenwörtliche Abmachung mit einem Menschen, dem sie nach 20- jähriger Freundschaft glaubte, vertrauen zu können. Heute weiß sie, dass er gerade deshalb scharf auf diese Erklärung war, um eine Möglichkeit zu bekommen, die Kinder eben aus ihrem Lebensumfeld, bei Frau van der Zander, herauszureißen.

Herr BH. hatte sich nämlich das Familienrecht durchgelesen und ausgeknobelt, wie er es zu seinem Profit nutzen könne. Frau van der Zander hatte selbstverständlich keine Ahnung vom geänderten Familienrecht. Sie hatte niemals mit einem Mann eine Familie gegründet und auch nicht die Absicht, dies jemals zu tun. Warum sollte sie sich also dafür interessieren?

Die 14 Jahre, die sie zuerst mit einem, später dann zwei Kindern in Ateliergemeinschaft mit Herrn BH. verbrachte, bekam sie fast jeden Tag vorgehalten, sie hätte ihm mit den Kindern das Leben versaut, und sie wurde ständig damit erpresst, sie hätte dies oder jenes zu akzeptieren, denn "du hast schließlich die Kinder gewollt." Bei Filio Seniori versuchte er ständig durch ihr widersprechende Anweisungen ihre Erziehung zu durchkreuzen und ihre gute emotionale Beziehung zum Kind zu unterminieren, dennoch zeigte er in Grenzen auch Interesse an ihm. Filius Junior erfuhr von Herrn BH. ausschließlich Ablehnung und zahlte ihm mit gleicher Münze zurück.

Hätte es sich bei der Beziehung zu BH. um eine Partnerschaft, um eine Beziehung rein privater Art gehandelt, wäre sie schon viele Jahre früher zu Ende gewesen, aber hier ging es auch um berufliche Existenz. Zwei kommierziell wenig erfolgreiche Künstler können es sich nicht leisten, wegen privater Unstimmigkeiten ihre Atelierräume aufs Spiel zu setzen.


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